Ist Sterben auf verlangen eine Straftat?

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 Präsentation transkript:

Ist Sterben auf verlangen eine Straftat? Euthanasie Ist Sterben auf verlangen eine Straftat?

Inhaltsverzeichnis Definition Aktive Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Indirekte Sterbehilfe Beihilfe zur Selbsttötung Gesetzliche Regelungen Bekannte Fälle von Sterbehilfe

Definition Euthanasie kommt aus dem griechischen und bedeutet: Sterbehilfe (Die bewusste Unterstützung eines außenstehenden den eigenen Tod herbeizuführen).

Aktive Sterbehilfe. Was ist das? Aktive Sterbehilfe ist die Durchführung von lebensverkürzenden Maßnahmen auf Grund des tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person. Aktive Sterbehilfe ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg erlaubt.

Passive Sterbehilfe. Was ist das? Passive Sterbehilfe ist das Nichtergreifen oder Nichtfortführen lebenserhaltender Maßnahmen aus ethischen, medizinischen und humanitären Gründen. Diese Verfahren wird bei Patienten angewendet, bei denen vorbereitende Gespräche nicht möglich waren oder keine Patientenverfügung vorliegt. Die passive Sterbehilfe wird von 72% der Deutschen befürwortet.

Indirekte Sterbehilfe. Was ist das? Indirekte Sterbehilfe ist der Einsatz von Medikamenten zur Linderung von Beschwerden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer evtl. verkürzen können. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphin im Endstadium der Krebserkrankungen. Dieser Fall ist in der Strafrechtswissenschaft in Deutschland diskutiert worden. Im Ergebnis sind sich alle Meinungen einig, dass der Arzt hier straffrei bleiben muss.

Beihilfe zur Selbsttötung. Was ist das? Selbsttötung mit Hilfe einer Person, welche ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt.

Gesetzliche Regelungen Sterbehilfe verboten: In Deutschland (§ 216) In Österreich (§ 75 - § 77 - § 78) In der Schweiz (Art. 111 - Art. 113 - Art. 114) Sterbehilfe erlaubt: Niederlande (Art. 2)

§ 216 Tötung auf Verlangen (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar. zurück

§ 75 - § 77 - § 78  § 75 besagt: Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. § 77 besagt: Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 78 besagt: Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. zurück

Art. 111 - Art. 113 - Art. 114 Art. 111 (Vorsätzliche Tötung) Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besonderen Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Art. 113 (Totschlag) Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter großer seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Art. 114 (Tötung auf Verlangen) Wer aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft zurück

Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung Artikel 2 Folgende Kriterien zur Sterbehilfe müssen von einem Arzt bestätigt werden. Der Arzt muss: a) zu der Überzeugung gelangt ist , dass der Patient seine Bitte freiwillig und nach reiflicher Überlegung gestellt hat, b) zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich ist, c) den Patienten über dessen Situation und über dessen Aussichten aufgeklärt hat, d) gemeinsam mit dem Patienten zu der Überzeugung gelangt ist, dass es für dessen Situation keine andere annehmbare Lösung gibt, zurück weiter

Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung Artikel 2 e) mindestens einen anderen, unabhängigen Arzt zu Rate gezogen hat, der den Patienten untersucht und schriftlich zu den unter den Buchstaben a bis d genannten Sorgfaltskriterien Stellung genommen hat, und f) bei der Lebensbeendigung oder bei der Hilfe bei der Selbsttötung mit medizinischer Sorgfalt vorgegangen ist. g) Wenn ein minderjähriger Patient unter die oben genannten Punkte fällt und dem Verfahren zustimmt wird die Einwilligung der Erziehungsberechtigten gefordert. zurück

Bekannte Fälle von Sterbehilfe Bob Dent: Der 66-jährige Australier war weltweit der erste, der sein Leben durch legale Sterbehilfe beendete. Der an Prostatakrebs erkrankte Zimmermann, der seine eigene Krankheit als eine „Achterbahn des Schmerzes“ bezeichnete, verlas als er starb einen offenen Brief mit den Worten „Wenn Sie der freiwilligen Sterbehilfe nicht zustimmen, dann machen Sie keinen Gebrauch von ihr, aber bestreiten Sie nicht mein Recht, sie zu nutzen.“ Dent beendete nach 5-jährigem Krebsleiden sein Leben am 22. September 1996 durch nach dem Rights of the Terminally Ill Act gewährte Sterbehilfe.

Rights of the Terminally Ill Act Das Gesetz erlaubte, dass unheilbar kranke Patienten – entweder durch die direkte Beteiligung eines Arztes oder durch die Beschaffung von Medikamenten durch den Arzt – Suizid begehen durften. (Australien)

Vielen danke für eure Aufmerksamkeit Dieses Referat zum Thema Euthanasie wurde von Florian René Kaul – Julian Meyer – Julian Götze angefertigt.