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Juristische Fallstricke bei der Sterbebegleitung

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Präsentation zum Thema: "Juristische Fallstricke bei der Sterbebegleitung"—  Präsentation transkript:

1 Juristische Fallstricke bei der Sterbebegleitung
Von Rechtsanwalt Udo Schieferstein Mainz Robert Stolz: „Es bleibt einem im Leben nur das, was man verschenkt hat.“

2 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Keine Strafe ohne Gesetz (§ 1 StGB) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Das sind die Gründe, die mir in der Beratung -in dieser Gewichtung- mitgeteilt werden.

3 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Begehen durch Unterlassen (§ 13 Abs. 1 StGB) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

4 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem Anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

5 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wieder ein Teil für Herrn Eichel; von über 3 Milliarden Euro ErbSt- jährlich

6 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Totschlag (§ 212 Abs. 1 StGB) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Gilt natürlich auch, wenn so vererbt wird

7 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Mord (§ 211 Abs. 2 StGB) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Das faszinierende an den Steuern ist, daß immer wieder neue erfunden werden, obwohl die Leute schon die alten nicht zahlen wollen.

8 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines Anderen in feindlicher Willensrichtung. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Wehrlos ist, aufgrund seiner Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Verteidigungsmöglichkeit besitzt

9 Strafrechtliche Grundlagen/Definitionen
Tötung auf Verlangen (§ 216 Abs.1 StGB) Ist Jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

10 Exkurs: Grundsätze der Bundesärztekammer
zur ärztlichen Sterbebegleitung (Deutsches Ärzteblatt Jg. 108 Heft 7 vom ). Bei der Vorstellung der neuen Grundsätze wurde darauf hingewiesen, dass in den letzten vierzig Jahren kein Arzt wegen Beihilfe zum Suizid verurteilt worden ist (Quelle: Ärzte Zeitung online vom ) Anmerkung: Geht an Problematik vorbei, da Selbstmord nicht strafbar ist Nutzen Sie also die Möglichkeit von Kettenschenkungen, aufgeschobenen Schenkungen, (neuer Freibetrag nach zehn Jahren)

11 „Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf
Exkurs: „Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt“ (vgl. die Präambel der Grundsätze). Anmerkung: Mißverständlich formuliert

12 Exkurs: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“ (vgl. Präambel der Grundsätze) In der Vorgängerfassung hieß es noch, dass die Mitwirkung des Arztes an der Selbsttötung dem „ärztlichen Ethos“ widerspreche.

13 Exkurs: Auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Kiel soll Ende Mai 2011 über eine mögliche Änderung des Berufsrechtes zur aktiven Sterbehilfe diskutiert werden

14 Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.03.2003 (Az.: XII ZB 2/03)
Strafrecht 1. Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom (Az.: XII ZB 2/03) Patientenverfügungen binden den Betreuer Bindungswirkung für Ärzte blieb strittig. Sicher er hat sich lebenslangen Nießbrauch vorbehalten..., aber er kann die Wohnung nicht verwerten und sein Sohn ist nicht verpflichtet, ihn zu pflegen, denn er hat nicht daran gedacht, darum zu bitten –er war ja gesund- und der Notar hat hierüber nicht beraten. Er muß keine Miete zahlen, daß nutzt ihm jedoch im Pflegeheim nicht

15 Einstellung der künstlichen Ernährung
2. Beschluss des BGH vom Az.: XII ZR 177/03 „Verlangt der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt, dass die künstliche Ernährung des betreuten einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim diesem Verlangen jedenfalls nicht den Heimvertrag entgegensetzen. Auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonales rechtfertigt für sich genommen die Fortsetzung der künstlichen Ernährung in einem solchen Fall nicht…“ Grundentscheidung: Stärkung des Patientenwillens Jede Schenkung muß notariell beurkundet werden „Wie ein armer Mann zu Leben, macht nur Spaß, wenn man reich ist.“

16 Patientenverfügung 3. Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) Diese Norm wurde durch das Dritte Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom (BGBl I 2286) mit Wirkung ab in das BGB eingefügt.

17 Patientenverfügung § 1901 a BGB lautet:
„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt, oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Diese Regelung gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung des Betreuten und die Vorschrift gilt analog für Bevollmächtigte. Einwilligungsfähig ist derjenige, der die Art, Bedeutung und Tragweite des ärztlichen Eingriffes erfassen kann. Verarmung, Zerwürfnis, Pflegefall

18 Patientenverfügung Niemand ist verpflichtet, eine
Patientenverfügung zu treffen und die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden (§ 1901 a Abs. 5 BGB).

19 Konfliktfall Nach der Wertung des Gesetzes legt der
Arzt die Indikation fest und der Bevollmächtigte oder der Betreuer entscheidet im Sinne des Patienten. Ein Gericht wird nur dann tätig, falls ein Konfliktfall vorliegt. Ein Konfliktfall kann z.B. dann vorliegen, falls der Arzt die Entscheidung des Betreuers/Bevollmächtigten nicht mitträgt, bzw. umsetzen will.

20 Zuständigkeit Zuständigkeit: Amtsgericht (Betreuungsgericht, bzw. Familiengericht) Beispiele für Problemfälle: Gilt die Betreuung/Bevollmächtigung (noch)? Auffindbarkeit der Patientenverfügung? Es ist kein Betreuer/Bevollmächtigter vorhanden.

21 Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) kann
Strafrecht Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) kann auch durch Unterlassung begangen werden. Wie wird die strafrechtliche Trennungslinie zum Wunsch des Patienten gemäß seiner Patientenverfügung gezogen? Kontoverfügung, Lebensversicherung

22 Muss ein Arzt den Willen des Patienten auch dann beachten, falls eine
Strafrecht Muss ein Arzt den Willen des Patienten auch dann beachten, falls eine Heilungsmöglichkeit besteht? Keine Erben: Keine Kinder u.ä. oder Kinder u.ä sind bereits ausreichend versorgt Mäzenatentum, in Deutschland unterentwickelt

23 Strafrecht 4. BGH-Urteil vom 25.06.2010 – Az.: 2 StR 454/09:
Sachverhalt: Der angeklagte Rechtsanwalt hatte seiner Mandantin (Tochter der 1931 geborenen Bewohnerin eines Pflegeheims, die sich seit Oktober 2002 im Wachkoma befand) nach dem mündlich geäußerten Wunsch der Patientin im September 2002, empfohlen, den Schlauch der PEG-Sonde der Wachkomapatientin zu durchtrennen. Keine Erben: Keine Kinder u.ä. oder Kinder u.ä sind bereits ausreichend versorgt Mäzenatentum, in Deutschland unterentwickelt

24 Strafrecht Nach der Durchtrennung wurde dies von
Heimmitarbeitern entdeckt und die Patientin in ein Krankenhaus gebracht, in dem ihr eine neue PEG-Sonde gelegt wurde. Die Tochter der Patientin wurde nicht verurteilt, da sie sich aufgrund des anwaltlichen Rates auf einen unvermeidbaren Erlaubnisirrtum berufen konnte Keine Erben: Keine Kinder u.ä. oder Kinder u.ä sind bereits ausreichend versorgt Mäzenatentum, in Deutschland unterentwickelt

25 Der Rechtsanwalt wurde zunächst vom Landgericht wegen gemeinschaftlich
Strafrecht Der Rechtsanwalt wurde zunächst vom Landgericht wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlages durch aktives Tun verurteilt. Vom BGH wurde der Rechtsanwalt freigesprochen. Den Stiftungszweck bestimmen Sie. Nahezu alles ist möglich! (So lange es legal ist...!) Kosten? Ja, für die Verwaltung. Kann man verhindern, dazu später mehr

26 Der BGH betonte, dass die Unterscheidung der straflosen Sterbehilfe
Strafrecht Der BGH betonte, dass die Unterscheidung der straflosen Sterbehilfe von der strafbaren Tötung eines Menschen nicht lediglich auf Äußerlichkeiten (unterlassen, aktives Tun) gestützt werden kann. Den Stiftungszweck bestimmen Sie. Nahezu alles ist möglich! (So lange es legal ist...!) Kosten? Ja, für die Verwaltung. Kann man verhindern, dazu später mehr

27 Strafrecht Die Unterscheidung nach Äußerlichkeiten werde dem Unterschied zwischen der auf „Lebensbeendigung gerichteten Tötung und Verhaltensweisen nicht gerecht, die dem krankheitsbedingten Sterbenlassen mit Einwilligung des Betroffenen seinen Lauf lassen.“

28 Strafrecht Der auf die Unterlassung, bzw. die Beendigung einer nicht
gewollten Behandlung gerichtete Patientenwille führt oftmals quasi dazu, dass zumindest (auch) ein aktives Tun bei der Umsetzung des Patientenwillens erforderlich ist. Der BGH machte deshalb die Einschränkung, dass seine Wertung nur dann gelten kann, falls eine Genesung des Patienten aus medizinischen Gründen nicht mehr erwartet werden kann.

29 Strafrecht Zwischenergebnis: Gesetzgebung und Rechtsprechung haben längst noch nicht alle Probleme entschieden, bzw. gelöst, die auf Ärzte und Betreuer zukommen können.

30 Strafrecht Forderung: Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen eine genaue Richtschnur vorgeben, damit nicht z.B. infolge des kollusiven Zusammenwirkens von Arzt und Betreuer „legale Morde“ möglich Werden und die noch offenen Fragestellungen sinnvoll beantworten

31 Strafrecht Sonderproblem:
Betäubungsmittel: Auch die kürzlich geänderte Betäubungsmittelverschreibungsverordnung löst nicht die Problematik der Betäubungsmittelabgabe an ambulante Patienten, da lediglich in Hospizen ein patientenunabhängiger Vorrat an opiathaltigen Schmerzmitteln angelegt werden darf

32 Zivilrecht Selbst bei einer Straflosigkeit steht damit noch nicht
fest, dass es nicht eventuell zu zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Arzt kommen kann. Beispiel: Dem Nichterben stand ein Unterhaltsanspruch gegen den Patienten zu.

33 Zivilrecht Der Nichterbe war aber weder Betreuer, noch Bevollmächtigter des Patienten und nicht in die Entscheidungsfindung hinsichtlich des Behandlungsabbruches eingebunden. Stehen ihm Schadensersatzansprüche wegen des entgangenen Unterhaltes zu?

34 Rechtsanwalt Udo Schieferstein
Kanzlei: Keltenstraße 3 55130 Mainz Tel : / und / Fax: / Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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