Landesfachgruppe Feuerwehr BadenWürttemberg die Dienstrechts Reform 2008 - 2010
Änderungen der Dienstrechtsreform für die Feuerwehrbeamten Geschichte : erster Entwurf, Proteste, Gespräche, Änderungen im Hintergrund, 1. Lesung ... weitere Gespräche mit Fraktionen, Verantwortlichen wesentliche Änderungen zusammengefasst
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Wie alles begann ... Start der Diskussion über die Veränderungen des Dienstrechtes der Landes – und Kommunalbeamten im Dezember 2008 Beschluss über die Eckpunkte der Dienstrechtsreform ( der Landesregierung ) Juli 2009 Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur DRR mit ca. 400 Seiten , 49 Artikel = Änderungen in über 40 verschiedenen Verordnungen + Gesetzen ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
Die Kritikpunkte des ersten Entwurfs Wegfall der Übergangszahlung von 4091,- € Wegfall der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts bei Sonderaltersgrenzen und Dienstunfähigkeit ( soweit eine Rentenanwartschaft besteht) Erhöhung der Sonderaltersgrenze auf 62 Jahre Abschlag von 3,6 % pro Jahr bei früherem Eintritt in den Ruhestand ! Antragsaltersgrenze für FW 60 Jahre mit Abschlägen Kürzung der Hochschulanrechnungszeiten ! ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
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Entwicklung des Gesetzentwurfes Zunehmende Proteste und Gespräche haben zu Veränderungen des ersten Referentenentwurfs geführt Gemeinsame Stellungnahme von ver.di + DGB die insbesondere die Forderungen für den Feuerwehrbereich eingebracht haben ! ( die ver.di FG FW war durch Jürgen und mich dort vertreten ) Nach dem Referentenentwurf , der März 2010 veröffentlicht wurde, folgte der Gesetzentwurf für die 1. Lesung im Juli 2010 ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Widerstand Gespräche mit Verbänden, Kommunen, Fraktionen Briefaktion an Landtagsabgeordnete Aktionen auf den Feuerwachen Demonstrationen, Mahnwachen, Infostände Regelmäßige Infoschreiben an alle Landespolitiker ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
Veränderungen im Diskussionsprozess Übergangszahlung 4091,- € wurde wieder ins Gesetz aufgenommen Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Einsatzbeamten werden geschaffen, um die akzeptierten Belastungen bei den Vollzugsdiensten für ältere Kolleginnen und Kollegen „schaffbar“ zu machen Personen die aufgrund er hohen Anforderungen bei der FW dienstunfähig werden sollen nicht zusätzlich „bestraft“ werden.... ( Laufbahnwechsel, Regelaltersgrenze etc.) ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
Veränderungen im Diskussionsprozess Sonderurlaub für Schicht- und 24 h Dienste wurde ins Gesetz geschrieben Anspruch der Feuerwehrbeamten auf Vorsorgekuren Abschlagsfreiheit bei Dienstunfähigkeit ab 60 Jahre ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart 1. Lesung ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
Position der Fraktionen CDU + FDP : keine weiteren Änderungen, insbesondere keine Differenzierung zwischen den Vollzugsdiensten Polizei Strafvollzug Feuerwehr ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
Position der Fraktionen SPD : Beibehaltung der bisherigen Sonderaltersgrenze von 60 Jahren für alle Vollzugsdienste Bündnis 90 / Die Grünen: Schaffung eines Bonussystemes, bei dem die Vollzugsdienste nach ca. 20 Einsatzdienstjahren abschlagsfrei mit 60 Jahren in den Ruhestand wechseln können ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart 27.10.2010 2. Lesung Das Dienstrechtsreformgesetz wird mit der Mehrheit von CDU + FDP im Landtag beschlossen SPD und Grüne kündigen an, die Sonderaltersgrenze im Fall einer Regierungsübernahme 2011 wieder auf 60 Jahre zu reduzieren ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Besoldung Beim Eintritt in den Ruhestand bleibt die Übergangszahlung von 4091,- € erhalten Sonderaltersgrenze + Versorgung Pensionseintrittsalter für Einsatzbeamte 62 Jahre Antragsaltersgrenze für Einsatzbeamte 60 Jahre mit Abschlägen Abschläge: 3,6 % pro Jahr vorzeitigem Ruhestand ( max 2 x 3,6 = 7,2 % ) ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Versorgungsberechnung Berücksichtigung von Vordienstzeiten beträgt max. 5 Jahre Die Anrechenzeit eines Hochschulstudiums reduziert sich von bisher 3 Jahren auf 2 Jahre 4 Monate ( Übergangsregelung für Kollegen die vor 2015 die Altersgrenze erreichen) Bei Dienstunfähigkeit werden die Abschläge nur vor dem 60. Lebensjahr fällig ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
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ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Gesundheitsvorsorge Es wurde eine Grundlage für die Bezahlung eines „Krankenkassenzuschusses“ im Gesetz aufgenommen. ( Grundlage für die Zahlung des „Heilfürsorgebetrages“ von derzeit 75,-€ ) Feuerwehrbeamte die Anspruch auf Heilfürsorge bzw. den Ausgleichsbeitrag haben, erhalten einen Anspruch auf Vorsorgekuren nach der Heilfürsorgerichtlinie ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Vorsorgekuren der Dienstherr genehmigt für Berufsfeuerwehrleute ab dem 40. Lebensjahr max. alle 3 Jahre die Kosten trägt der Dienstherr ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Zusatzurlaub Erhöhung des Zusatzurlaub für Schichtdienst um 2 Tage/ Jahr Erstmals Einführung eines Zusatzurlaubs von 2 Tagen / Jahr für 24-Stundendienst Arbeitszeit Die Opt-Out Möglichkeit des EU Rechtes wurde im LBG nachgezeichent. Bei Bereitschaftszeiten, max. 54h bei Einwilligung Benachteiligungsverbot ! ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Betreuung von Kindern Für die Betreuung kranker Kinder ( bis zum 12. Lebensjahr ), bzw. bei Erkrankung der Betreuungsperson der Kinder, darf der Beamte / Beamtin längstens 7 Tage pro Kind (max. 14 Tage) vom Dienst fernbleiben ( bei Beibehaltung der Bezüge ) Die Beaufsichtigungs- Betreuungs oder Pflegebedürftigkeit des Kindes ist durch ärztl. Zeugnis nachzuweisen ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Unfallfürsorge des Landesbeamtenversorgungsgesetzes … hier wurde im Gesetztesbereich, der die einmalige Zahlung einer Unfallentschädigung regelt, der Tatbestand eines Dienstunfalls unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten aufgenommen. ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart Was gilt ab 01.01.2011 Sonstige Regelungen des neuen Dienstrechtes Wechselt ein Beamter in einen privaten Betrieb, so kann er zwischen einer Nachversicherung oder Altersgeld, als Ersatz für die erworbenen beamtenrechtlichen Ruhegehaltsansprüche wählen Die Pflege von Angehörigen, sowie Kinderbetreuungszeiten sind den Vorschriften des Sozialgesetz angeglichen, bzw. angenähert worden. Beamte dürfen in Teilzeit unter 50 %, mindestens jedoch 30% beschäftigt werden ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart ...noch Fragen ? die ver.di Landesfachgruppe Feuerwehr wird in den kommenden Wochen eine Broschüre erstellen in der die wichtigsten Änderungen zusammengefasst werden. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit ver.di Feuerwehrgewerkschaft - seit 100 Jahren bei der BF Stuttgart
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