Ibbenbüren Städtebauliches Entwicklungskonzept (nach § 171 b BauGB) - Erweiterung der Fassung vom 25.08.2009-

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Ibbenbüren Städtebauliches Entwicklungskonzept (nach § 171 b BauGB) - Erweiterung der Fassung vom

1. Wofür ein Städtebauliches Entwicklungskonzept? 2. Abgrenzung und Bestandsaufnahme 3. Schwerpunktbereiche 4. Ziele und Maßnahmen

Wofür ein Städtebauliches Entwicklungskonzept?  Das Land fördert Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Mängel, wenn ein öffentliches Interesse besteht  Maßnahmen können sein: Modernisierung, Sanierung und Rückbau  Es bedarf aber eines Gesamtkonzeptes für das Gebiet (städtebauliches Entwicklungskonzept)  Gefördert werden Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind:  das Gebiet erfüllt nicht die Aufgaben, die es aufgrund seiner Lage und Funktion inne hat  Funktionsverluste liegen insbesondere vor bei dauerhaftem Überangebot baulicher Anlagen bestimmter Nutzungen (Leerstandsproblematik)

Stadtumbaumaßnahmen sollen dazu beitragen, dass:  die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst wird,  die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden,  innerstädtische Bereiche gestärkt werden,  nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,  einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,  freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden,  innerstädtische Altbaubestände erhalten werden.

Abgrenzung und Bestandsaufnahme

Abgrenzung  Die Gemeinde legt durch Beschluss das Gebiet fest, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen.  Es ist in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.  Grundlage für den Beschluss ist ein von der Gemeinde aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept

A Abgrenzung städte- bauliches Entwicklungs- konzept Ibbenbüren Innenstadt (Stand ) ca. 24 ha B Abgrenzung städtebauliches Entwicklungskonzept Ibbenbüren Innenstadt - Erweiterung - ca. 16 ha A B

Schwerpunktbereiche

14. Post / Bahnhofsvorplatz 15. Nike – Fläche 16. Güterbahnhof

Postgelände / Bahnhofsvorplatz

Stärken: Stadträumlich und verkehrstechnisch hervorgehobene Lage Verbindungsglied zwischen Innenstadt und Bahnhof Aufgabe des Postgebäudes erlaubt Neuplanung des Standortes Mängel: Nachnutzung des Postgebäudes eingeschränkt aufgrund der derzeit spezifischen Nutzung Fehlende räumliche und gestalterische Beziehung der beiden benachbarten Teilflächen sowie mit dem Berufsschulgelände Gestalterische Mängel der Freifläche Bahnhofsvorplatz und fehlende Aufenthaltsqualität Mangelnde Orientierung beim Austritt aus dem Bahnhofsgebäude Negative Eingangssituation des Bahnhofsgebäudes

Postgelände / Bahnhofsvorplatz Ziele: Neugestaltung des öffentlichen Raumes im Übergang zur Stadt/Schule Etablierung von attraktiven Nutzungen auf dem Postgelände (z.B. Dienstleistung, Gastgewerbe, Einzelhandel gemäß Gutachten oder Freizeit- und Kultureinrichtungen) Sicherstellung der Fuß-Verbindungen in Richtung Norden und Westen Bessere Orientierung Richtung City Ganzheitliche Flächenentwicklung Maßnahmen: Aufwertung des öffentlichen Raumes und Neugestaltung der Fußgängerführung, z.B. auf dem Bahnhofsplateau Attraktivierung der Radstation als Bindeglied zwischen privater Nutzung Post und öffentlicher Nutzung Bhf. Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes

Nike-Fläche

Stärken: Große Entwicklungsfläche an innenstadtnahem Standort Direkte Bahnhofsnähe Identitätsstiftende Bebauung Mängel: Dauerhafter Leerstand in unmittelbarer Innenstadtnähe Unattraktive Brache in der Nähe zur Kreissporthalle Unklarer städtebaulicher Raum zwischen Innenstadt und angrenzenden Wohngebieten Problematische Erschließung von Süden aufgrund der Topographie Durch Lage zwischen Eisenbahntrasse und Wohngebiet eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten Vorhandene Bebauung nicht für jede Nutzung geeignet / Verfallserscheinungen

Nike-Fläche Ziele: Neudefinition des ehemaligen Industriegeländes Erhalt vorhandener Bausubstanz Ansiedlung attraktiver Nutzungen in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt Maßnahmen: Aufstellung eines Entwicklungs- und Sanierungskonzeptes (z.B. Entwicklung als emissionsarmer Gewerbestandort oder als innerstädtisches Quartier mit alternativen Wohnformen) Etablierung von Zwischennutzungen bis zur endgültigen Flächenentwicklung (z.B. durch „Scheune“)

Güterbahnhof

Stärken: Große Entwicklungsfläche an integriertem Standort Mängel: Durch Lage zwischen Eisenbahntrasse und Wohngebiet eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten Divergierende Veräußerungsinteressen der Eigentümer Verkehrliche Anbindung an Kreuzung bei Bahnübergang problematisch

Güterbahnhof Ziele: Emissionsfreie Nutzung Immissionsunempfindliche Nutzung (z.B. nicht störendes Gewerbe) Ganzheitliche Flächenentwicklung Entwicklung einer leistungsfähigen Verkehrserschließung Maßnahmen: Aufstellung Entwicklungskonzept Altlastenuntersuchung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10. Juni 2010, Rathaus Ibbenbüren UhrBürgerwerkstatt Innenstadt und stadtteilübergreifende Themen