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Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg 2. Bürgerversammlung Dorferneuerung Essen am Donnerstag, 15.03.2012,

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1 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg 2. Bürgerversammlung Dorferneuerung Essen am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel Zum Rathaus Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung

2 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Warum gibt das Land Geld für die Dorferneuerung? Was wird gefördert? Zuwendungshöhe Antragsweg Fördermöglichkeiten in der Dorferneuerung

3 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Warum gibt das Land Geld für Dorferneuerung? Ziele: Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sichern Impulse für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes geben Bewahrung der Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum Bewahrung und Entwicklung des typischen Landschafts- und Ortsbildes/ Kulturerbes Sicherung der Grundversorgung Förderung des Fremdenverkehrs

4 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen Gestaltung Rückbau Verkehrsberuhigung Wiederherstellung von Klinkerstraßen usw.

5 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Rückbau, Wiederherstellung, Umgestaltung und Sanierung von: Gewässern Wasserflächen und deren Randbereiche Anlage, Gestaltung, Sanierung, Vernetzung und Sicherung von Anlagen zum Abbau ökologischer Defizite : Obstwiesen Bauerngärten Teiche Mauernusw.

6 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert ? Kleine Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters z. B. Maßnahmen an ortsbildprägender, alter Bausubstanz und deren Außenanlagen

7 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher oder ehemals land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter vorher nachher

8 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz, einschließlich Hofräume und Nebengebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen, z. B. Stallentlüftungsmodernisierungen vor Einwirkungen von außen zu schützen, z. B. Eingrünungen in das Ortsbild oder die Landschaft einzubinden, z. B. durch Hecken, Zäune, etc.

9 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Zuwendungsempfänger: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe!!! Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz zu: Wohn-, Gewerbe-, Kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke Arbeitsplätze sichern Arbeitsplätze schaffen Zusatzeinkommen erschließen Umbau einer Scheune zu Bürozwecken

10 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Zuwendungsempfänger: Natürliche Personen und Personengesellschaften Juristische Personen des privaten Rechts Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum Arbeitsplätze schaffen Zusatzeinkommen erschließen Investive Maßnahmen Markt- und Standortanalysen Was wird gefördert?

11 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Umnutzung von ganz oder teilweise leerstehender orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude zu: Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke

12 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Neu-, Aus-, Umbau sowie Gestaltung ländlicher Dienstleistungsein- richtungen und Gemeinschaftsanlagen, die geeignet sind, das dörfliche Gemeinwesen, die Kultur, die Kunst oder die Wirtschaftsstruktur zu stärken Ersatz nicht sanierungsfähiger Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügende Neubauten

13 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Weitere Fördermöglichkeiten (auch innerhalb der Dorferneuerung möglich) Schaffung von Informations- und Vermittlungseinrichtungen Entwicklung von Rad-, Reit- und Wanderrouten mit ergänzenden Einrichtungen, wie z. B. Parkplätze oder Aussichtsstellen Infrastrukturmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung –Museen, Bootsanleger, Spielscheunen, Freilichtbühnen... Ländlicher Tourismus

14 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von Dienstleistungseinrichtungen –Errichtung von Dorf- oder Nachbarschafts- läden –Einrichtungen für Informations- und Kommunikationstechnik –Prozesswärmeverwertung von Bioenergie- anlagen –Versorgung der örtlichen oder regionalen Märkte mit Dienstleistungen usw. Dienstleistungseinrichtungen

15 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Erhaltung, Gestaltung und Verbesserung von denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Anlagen : –Mühlen –Schleusen –Besondere landwirtschaftliche Gebäude, z. B. Gulfhäuser Umnutzung von denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Bausubstanz Kulturerbe

16 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Fördersätze Planung:bis zu 50 % Betreuung:bis zu 50 % öffentliche Maßnahmen:bis zu 50 % Mindestzuschuss: 5.000 Euro Anteilsfinanzierung private Maßnahmen:bis zu 30% Mindestzuschuss: 2.500 Euro höchstens: 25.000 Euro je Objekt Anteilsfinanzierung

17 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Der Weg eines privaten Antrages Wer macht Was BürgerMaßnahme überlegen Planer/BetreuerGestaltungsvorschläge vor Ort BürgerKostenvoranschlag einholen Gemeinde/BürgerAntrag ausfüllen Amt für LandentwicklungFörderfähigkeit prüfen Oldenburgevtl. Zuwendungsbescheid Bürger Maßnahme durchführen Amt für LandentwicklungAuszahlung nach Prüfung Oldenburgder Abrechnung

18 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Beachte! Mit der Durchführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid des Amtes für Landentwicklung Oldenburg in Händen haben! Ausnahme: Die Genehmigung zum vorzeitigen Investitionsbeginn.

19 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Die Teilnahme am Förderprogramm und der Durchführung von Maßnahmen sind freiwillig! Grundsatz der Dorferneuerung!

20 Niedersachse n LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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