EBM 2008± Viel hat sich nicht geändert – zumindest nicht für die Augenärzte.

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 Präsentation transkript:

EBM 2008± Viel hat sich nicht geändert – zumindest nicht für die Augenärzte.

EBM 2008 Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: „Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen.“ Und ich lächelte Und ich war froh Und es kam schlimmer Der EBM2008 ist kein Selbstzweck. Er war als Voraussetzung für die Vergütungsreform ab 2009 erforderlich. Deshalb finden sich viel mehr Veränderungen im hausärztlichen Bereich.

Kritik an der bisherigen Bewertung Floatender Punktwert Fachgruppentöpfe Länderunterschiede Budgets Vorher definierter PW 2009 Fachgruppengleicher PW 2009 Einheitlicher Orientierungs-PW 2009 Die Haupt-Kritikpunkte und der Versuch, sie zu lösen. Wegfall der Budgets bis 2011

Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (1) Fachärzte HVM Hausärzte Beschluss des EBM im BW Bis 31.10.2007 2008 2009 2010 2011 In Krafttreten EBM2008 Zum 01.01.2008 Die Zeitachse

Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (2) Beschluss bundesein. OW im BW Bis 31.08.2008 Vorgabe Morbi-RLV im BW Beschluss des EBM im BW Bis 31.10.2007 2008 2009 2010 2011 Vereinb. region. PW KV/Kassen Bis 15.11.2008 Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen In Krafttreten EBM2008 Zum 01.01.2008 Für Genießer: Wir bekommen jedes Jahr einen neuen EBM. Dieser EBM wird nicht nur fortwährend überarbeitet, sondern auch jetzt jedes Jahr neu veröffentlicht. 2008 dieser EBM 2009 dieser EBM mit Euro-Preisen statt Punkten 2010 dto aber mit (etwas) höheren Preisen 2011 ein neuer EBM

Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (3) Beschluss bundesein. OW im BW Bis 31.08.2008 Vorgabe Morbi-RLV im BW Beschluss des EBM im BW Bis 31.10.2007 In Krafttreten EURO-EBM Zum 01.01.2009 2008 2009 2010 2011 Vereinb. region. PW KV/Kassen Bis 15.11.2008 Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen In Krafttreten EBM2008 Zum 01.01.2008

Etappen auf dem Weg zur Vergütungsreform (4) Beschluss bundesein. OW im BW Bis 31.08.2008 Vorgabe Morbi-RLV im BW Beschluss des EBM im BW Bis 31.10.2007 In Krafttreten EURO-EBM Zum 01.01.2009 Arztgrupp.-spezifische diagn. FP Zum 01.01.2011 2008 2009 2010 2011 Vereinb. region. PW KV/Kassen Bis 15.11.2008 Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen Bis 31.08.2009 Beschluss bundesein. OW im BW Vereinb. region. PW KV/Kassen Zum 31.10.2009 Regionale Morbi-RLV KV/Kassen Vereinb. Morbi-GV KV/Kassen In Krafttreten EBM2008 Zum 01.01.2008

Hausärztliches Kapitel Versorgungspauschale Morbiditätszuschlag Qualitätszuschläge erst ab 1.7.08 bis dahin Einzelleistungen In Vertretungsfällen: halbierte Versorgungspauschale Das hausärztliche Kapitel birgt echten politischen Sprengstoff. Da wird ein völlig neues Berufsbild.

Fachärztliches Kapitel Grundpauschalen + weitgehend Einzelleistungen wie bisher (bis 2011), bundesweit gleiche RLV Diagnosebezogene Zusatzpauschalen (ab 2011), dann keine RLV mehr (ähnlich dem System Ophdo, Uro) Onkologiezuschlag Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Dermatologie, MKG, Urologie, Onkologie, Pneumologie Das soll ab 2011 kommen

Grundkomplex 06210 Grundkomplex bis zum vollendeten 5. Lj. 620 Punkte 06211 Grundkomplex vom 6. bis vollendeten 59. Lj. 515 Punkte 06212 Grundkomplex ab 60. Lj. 610 Punkte (Ordinationskomplex + Konsultationskomplex + Gespräch + Briefe) Der Grundkomplex beinhaltet Ordinationskomplex + Konsultationskomplex + Gespräch + Briefe

GP-Zuschläge Wegfall der GP-Zuschläge im EBM Jedoch: In den ab 2009 bundesweit gültigen RLV werden die GP-Zuschläge berücksichtigt werden (gesetzliche Vorgabe) Konsequenz: gegenüber früher ist eine größere Leistungsmenge notwendig, um das gleiche (gegenüber der EP höhere) GP-Honorar wie früher zu erhalten

Überweisung Bei Überweisung von Facharzt zum fachgleichen Facharzt bei Auftragsleistungen oder für Maßnahmen nach 31.2, 31.4 und 31.5 gibt es nur die Konsiliarpauschale 01436 (50 Punkte). Nur wenn bei fachgleicher Ü. die Auftragsleistung selbst ein Teil der Grundpauschale ist, dann ist diese abrechnungsfähig, jedoch nur zu 50% Problemkonstellationen: - Operateur - Nachsorge - Ringüberweisungen Die Regelung zur 01436

EXKURS: Konsultationspauschale 01436 (1) Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Durchführung von Auftragsleistungen (Indikations- oder Definitionsauftrag gemäß § 24 Abs. 7 Nr. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nr. 1 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV)) an nicht ausschließlich auf Überweisung tätige Ärzte gemäß § 13 Abs. 4 BMV-Ä bzw. § 7 Abs. 4 EKV und/oder - Diagnostik einer/von Erkrankungen eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung gemäß § 24 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Bundesmantelvertrag- Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV) zur Erbringung von Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.1, ggf. in mehreren Sitzungen ... 50 Punkte 1 Präoperative Leistungen durch Hausärzte 2

EXKURS: Konsultationspauschale 01436 (2) ... - Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung gemäß § 24 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV) innerhalb derselben Arztgruppe gemäß § 24 Abs. 4 BMV-Ä, bzw. § 27 Abs. 4 EKV zur Durchführung von Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 31.2 und/oder 31.5, ggf in mehreren Sitzungen und/oder Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung, Mitbehandlung oder Weiterbehandlung gemäß § 24 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bzw. § 27 Abs. 7 Nrn. 2, 3 oder 4 Arzt- /Ersatzkassenvertrag (EKV) innerhalb derselben Arztgruppe gemäß § 24 Abs. 4 BMV-Ä, bzw. § 27 Abs. 4 EKV zur Durchführung von Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.4 50 Punkte 3 Operative u. Anästhesie- Leistungen 4 Postoperative Leistungen

EXKURS: Konsultationspauschale 01436 (3) ... Die Gebührenordnungsposition 01436 kann nicht neben Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschalen berechnet werden. Neben der Gebührenordnungsposition 01436 ist für die Berechnung der jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale in demselben Behandlungsfall mindestens ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt notwendig. Die Gebührenordnungsposition 01436 ist im Zusammenhang mit Leistungen des Abschnitts 31.2 nur berechnungsfähig, wenn diese als Auftragsleistung(en) erbracht werden. Die Gebührenordnungsposition 01436 ist nicht neben der Gebührenordnungsposition 30700 berechnungsfähig. 50 Punkte CAVE !

EXKURS: Telefonische Beratung 01435 Telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt Die Gebührenordnungsposition 01435 ist nur bei telefonischer Kontaktaufnahme durch den Patienten berechnungsfähig. Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsilarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition 01435 nicht berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 01435 ist nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen berechnungsfähig. 60 Punkte Sie dürfen nicht anrufen! Lassen Sie den Patienten durchrufen. CAVE !

EXKURS: Verwaltungskomplex 01430 Verwaltungskomplex Ausstellung von Wiederholungsrezepten ohne persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt und/oder Ausstellung von Überweisungsscheinen ohne persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal 35 Punkte

wie gehabt Unzeitengebühr 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme nachts, an Feiertagen tagsüber 555 Punkte 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme -spätnachts, Wochenenden nachts, mit Unterbrechung 885 Punkte 01102 Inanspruchnahme Wochenenden vormittags 285 Punkte wie gehabt

wie gehabt Besuche 01410 Besuch eines Kranken 440 Punkte 01411 Dringender Besuch abends oder am Wochenende -und/oder Besuch im organisierten Notdienst 1325 Punkte 01412 Dringender Besuch, -nachts 1770 Punkte 01413 Besuch eines weiteren Kranken derselben sozialen Gemeinschaft 215 Punkte wie gehabt

Besuche neu!! 01415 Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt 1545 Punkte Das ist der Besuch am gleichen Tag. Dafür muss nicht die Sprechstunde unterbrochen werden. Vielmehr geht es um mittags oder abends.

entfällt 06215 Konsultationskomplex 50 Punkte 06220 Beratung, Erörterung und/oder Abklärung, mind. 10 Min., je vollendete 10 Minuten 235 Punkte entfällt

Briefe 01600 Ärztlicher Bericht 110 Punkte 01601 Arztbrief individuell 210 Punkte 40120 Porto 0,55 Euro 01602 Zuschlag bei Briefkopie an Hausarzt 35 Punkte 01610 Bescheinigung für Belastungsgrenze 40 Punkte 01620 Kurze Bescheinigung oder Zeugnis nach Muster 41, 50 und 58 85 Punkte 01621 Krankheitsbericht nach den Mustern 11, 53, 56 und 57 125 Punkte \ max 510 Punke je / Fall und Quartal Die Briefposition ist noch abrechenbar, aber nur in den Fällen, wo kein Grundkomplex abgerechnet wird. Weiter sind die Position 01602 und die Kostenpauschalen abrechenbar. Die 40120 ist also auch dann anzusetzen, wenn keine Briefposition abgerechnet werden kann.

wie gehabt 06310 Tonometrie fortlaufend 250 Punkte 06312 Elektrophysiologische Untersuchung 505 Punkte wie gehabt

wie gehabt Strabologie 06320 Behandlung Störung binokulares Sehen bis vollendetes 5. Lj. 600 Punkte 06321 ab 6. Lj. 510 Punkte obligat: Quantitative Untersuchung des Binokularsehens Beurteilung des Fundus mit Fixationsprüfungen und/oder Prüfung auf Trennschwierigkeiten eng gestellten Reihenoptotypen fakulatativ: Zykloplegie, Prismenbrille, Akkommodationsbreite Pleoptik/Orthoptik, Okklusionstherapie wie gehabt Unverändert. Die Berichtspflicht ist geblieben. Allerdings lässt sie sich aus der Abrechnung nicht mehr kontrollieren.

06330 Perimetrie o: Schwelle/50 Punkte oder indikationsbezogene gleichwertige Perimetrie, 395 Punkte f: statistische Trendanalyse 06331 Fluoreszenzangiographie 1235 Punkte 06332 Photodynamische Therapie(n) 6320 Punkte 06333 Binokulare Untersuchung gesamter Augenhintergrund 145 Punkte wie gehabt Weiterhin kann die 06333 ggf zweimal abgerechnet werden.

wie gehabt Kontaktlinsen 06340 Anpassung Verbandlinse 370 Punkte o: 3 Arzt/Patientenkontakte 06341 Erstanpassung Kontaktlinse 1170 Punkte o: 2 Arzt/Patientenkontakte 06342 Prüfung auf Sitz und Verträglichkeit 215 Punkte wie gehabt

Vergrößernde Sehhilfen 06343 Bestimmung und Einweisung in vergrößernde Sehhilfen 585 Punkte - einmal im Behandlungsfall wie gehabt

wie gehabt Ultraschall 33000 Ultraschalluntersuchung des Auges 305 Punkte 33001 Ultraschall-Biometrie des Auges 150 Punkte (graphische Dokumentation) 33002 Messung Hornhautdicke mittels Ultraschall- Pachymetrie 170 Punkte wie gehabt

wie gehabt Kleine Eingriffe 06350 Kleine OP am Auge I 195 Punkte (Verweilsonde, Papillome) 06351 Kleine OP am Auge II, primäre Wundversorgung 335 Punkte (Hautexcision, Pterygium) aber 02301 bringt 355 Punkte 06352 Kleine OP am Auge III, primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern 725 Punkte (Sklerotomie, TW-Spülung bei Kindern, Chalazion) wie gehabt

wie gehabt Sonderleistungen 35100 Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände 430 Punkte 35110 Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen 430 Punkte 30110 Allergologiediagnostik I (Epikutantest) 1720 Punkte 30120 konj. Provokationstest 1245 Punkte wie gehabt

wie gehabt Operatives Kapitel 5-161.1 Entfernung eines Fremdkörpers aus Orbita und Augapfel, n.n.bez.: Augapfel, n.n.bez., mit Magnet V3 31333 Intraocularer Eingriff der Kategorie V3 6765 Punkte wie gehabt

Pauschalisierung – und doch Dokumentation der Einzelleistungen? KBV befürwortet eine EDV-Lösung, um den wahren Leistungsbedarf zu dokumentieren (Ziel: spätere Honorar-Nachforderungen). Kritik: Weiterer Bürokratieanstieg, Anreiz zu vermehrter Leistungserbringung. Etwas plastischer ausgedrückt: „klicke Dich reich“ versus „Vmax im Hamsterrad“ Das kommt nicht.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit www.Kraffel.de/EBM