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LERNFELD 5 Endodontische Behandlungen begleiten

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Präsentation zum Thema: "LERNFELD 5 Endodontische Behandlungen begleiten"—  Präsentation transkript:

1 LERNFELD 5 Endodontische Behandlungen begleiten
Therapie der Pulpenerkrankungen – Die Wurzelkanalbehandlungen All Copyrights by P.-A. Oster ®

2 Die Mortalexstirpation (Dev):
das bedeutet, dass die Pulpa nach vorangegangener Devitalisation (Abtötung) vollständig entfernt wird. Für die Mortalexstirpation benötigt man mindestens 2 Sitzungen, während bei der Vitalexstirpation man meistens nur eine Sitzung benötigt. All Copyrights by P.-A. Oster ®

3 ohne Druck Die Mortalexstirpation (Dev):
Nach Vitalitätsprobe und Röntgendiagnostik wird der Zahn präpariert und trepaniert. Auf die Trepanationsstelle wird ein devitalisierendes Medikament und ein weiches Wattepelett ohne Druck aufgelegt, um die Pulpa zu nekrotisieren (z.B.: Depulpin, Toxavit). All Copyrights by P.-A. Oster ®

4 dicht verschlossen werden,
Die Mortalexstirpation (Dev): Die Kavität muss nun provisorisch, aber dicht verschlossen werden, damit das devitalisierende Medikament nicht an die Gingiva oder anderes Gewebe gelangt. All Copyrights by P.-A. Oster ®

5 In der 2. Sitzung Die Mortalexstirpation (Dev):
wird die prov. Füllung, das Medikament und die Kronenpulpa vollständig entfernt. (z.B.: Rosenbohrer) Die Wurzelkanäle werden mit den bekannten Schritten aufbereitet, gereinigt, desinfiziert, getrocknet und wurzelgefüllt. All Copyrights by P.-A. Oster ®

6 Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev): Bema 29 Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn. Abrechnungsfähig: für das Devitalisieren einer Pulpa bei bleibenden Zähnen und bei Milchzähnen je Zahn All Copyrights by P.-A. Oster ®

7 Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev): Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen: Exkavieren Einlage des devitalisierenden Medikamentes temporärer Verschluss All Copyrights by P.-A. Oster ®

8 Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev): Nicht abrechnungsfähig neben: der Bema-Nr. 31 (Trepanation) der Bema-Nr. 11 (provisorischer Verschluss) der Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation) All Copyrights by P.-A. Oster ®

9 Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev): Ggf. zusätzlich abrechnungsfähige selbstständige Maßnahmen (Bema/GOÄ): 01 (Untersuchung) 03 (Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde) 8 (Sensibilitätsprüfung) 12 (besondere Maßnahmen beim Präparieren) 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen) 32 (Wurzelkanalaufbereitung) 34 (medikamentöse Einlage) 35 (Wurzelkanalfüllung) 40, 41a, 41b (Anästhesien) Ä1 (Beratung) Ä925 ff. (Röntgendiagnostik) All Copyrights by P.-A. Oster ®

10 nicht als Med (34) Die Mortalexstirpation (Dev): Abrechnung (Dev):
Bema-Hinweise zu Nr. 29: Die Einlage des devitalisierenden Medikamentes kann nicht als Med (34) abgerechnet werden. Im Anschluss an die Nr. 29 kann in einer folgenden Sitzung eine Leistung nach Nr. 34 (Medikamentöse Einlage) anfallen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

11 Die Pulpotomie (Pulp):
Die Pulpotomie ist die Amputation und Versorgung der vitalen Kronenpulpa am Milchzahn und am symptomlosen bleibenden Zahn mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum. All Copyrights by P.-A. Oster ®

12 Die Pulpotomie (Pulp):
Abrechnung: Die Pulp wird nach der Bema Nr. 27 abgerechnet Sie beinhaltet die Amputation der koronalen Pulpa, Spülung und Blutstillung, Aufbringen eines Überkappungspräparates, je Zahn. All Copyrights by P.-A. Oster ®

13 Die Pulpotomie (Pulp):
Abrechnung: Eine Leistung nach Nr. 27 ist nur bei Milchzähnen abrechnungsfähig, wenn in derselben Sitzung eine der Nrn. 13 (a, b, c, d, e, f und g) oder 14 erbracht wird. All Copyrights by P.-A. Oster ®

14 Die Pulpotomie (Pulp):
Abrechnung: Bei der Pulpotomie ist je nach Lage des Zahnes eine Anästhesie nach Nr. 40 (I) oder Nr. 41a (L1) erforderlich. All Copyrights by P.-A. Oster ®

15 Die Pulpotomie (Pulp):
Abrechnung: Bei erfolgloser Pulpotomie kann in einer folgenden Sitzung eine Wurzelbehandlung oder Extraktion folgen. Trotzdem kann die erbrachte Leistung nach Nr. 27 abgerechnet werden. All Copyrights by P.-A. Oster ®

16 Die Pulpotomie (Pulp):
Abrechnung: Nicht abrechnungsfähig: bei devitaler Pulpa wenn Wurzelkanalaufbereitung und -füllung folgen bei Erwachsenen an bleibenden Zähnen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum All Copyrights by P.-A. Oster ®

17 Die Pulpotomie (Pulp):
Abrechnung: Nicht abrechnungsfähig: wenn in derselben Sitzung keine Bema-Nr. 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen) oder Bema-Nr. 14 (Kinderkrone) erbracht wird. All Copyrights by P.-A. Oster ®

18 Die Gangränbehandlung:
Von einer Gangränbehandlung spricht man, wenn eine Wurzelbehandlung an einem pulpentoten (Sens -) Zahn mit faulig zerfallener Pulpa, (z.B. nach einer Pulpitis purulenta), durchgeführt wird All Copyrights by P.-A. Oster ®

19 Die Gangränbehandlung:
Bevor eine Wurzelfüllung erfolgen kann, muss der Zahn mehrmals mit einer desinfizierenden medikamentösen Einlage versorgt werden. All Copyrights by P.-A. Oster ®

20 Die Gangränbehandlung:
Die Wurzelkanalbehandlung erfolgt nach den grundsätzlichen Methoden der Aufbereitung, Desinfektion, Spülung und Trocknung. Das Abfüllen der Wurzelkanäle darf erst nach Keimfreiheit der Kanäle erfolgen!! All Copyrights by P.-A. Oster ®

21 Die Gangränbehandlung:
Abrechnung: Bema Nr. 31: Trepanation eines pulpentoten Zahnes Bema-Bestimmungen zu Nr. 31: Die im Zusammenhang mit einer Devitalisierung (Nr. 29) vorgenommene Eröffnung eines Zahnes kann nicht als Trepanation nach Nr. 31 abgerechnet werden. Eine gegebenenfalls notwendige Anästhesie kann nach Nr. 40 (I) bzw. Nr. 41a (L1) abgerechnet werden. All Copyrights by P.-A. Oster ®

22 Die Gangränbehandlung:
Abrechnung: Abrechnungsfähig: für Trepanation eines pulpentoten Zahnes für erneute Trepanation von wurzelgefüllten Zähnen, wenn diese definitiv versorgt waren je Zahn All Copyrights by P.-A. Oster ®

23 Die Gangränbehandlung:
Abrechnung: Nicht abrechnungsfähig zusammen mit (Bema/GOÄ): Bema-Nr. 27 (Pulpotomie) Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation) Bema-Nr. 29 (Devitalisation) All Copyrights by P.-A. Oster ®

24 Die Gangränbehandlung:
Abrechnung: Nicht abrechnungsfähig: je Kanal für die Trepanation vitaler Zähne für die Trepanation eines provisorisch verschlossenen Zahnes All Copyrights by P.-A. Oster ®

25 Wurzelfüllmaterialien:
Bei den Wurzelfüllmaterialien unterscheidet man: > temporäre Materialien (sie werden meist als medikamentöse Einlage [med] verwendet) > definitive (endgültige) Materialien All Copyrights by P.-A. Oster ®

26 Wurzelfüllmaterialien:
Anforderungen an die Wurzelkanalmaterialien: >> bakteriendichter, blasenfreier Verschluss muss gewährleistet sein >> absolute biologische Gewebeverträglichkeit (besonders im apikalen Bereich) >> absolute biologische Gewebeverträglichkeit (besonders im apikalen Bereich) >> Sterilität >> Sichtbarkeit im Röntgenbild (Strahlendichtigkeit) >> Unlöslichkeit in Gewebeflüssigkeiten >> gute Handhabung All Copyrights by P.-A. Oster ®

27 Wurzelfüllmaterialien:
Neben den verschiedenen Pasten (Endometason, Kalziumhydroxid, usw.) und Zementen können Stifte aus Gutta-Percha, Kunstharz, Keramik und Metall verwendet werden. All Copyrights by P.-A. Oster ®


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