Unternehmenszusammenschlüsse

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 Präsentation transkript:

Unternehmenszusammenschlüsse Richtung der Unternehmenszusammenschlüsse Horizontaler Zusammenschluss Vertikaler Zusammenschluss Anorganischer Zusammenschluss mehrere Unternehmen der gleichen Branche (z. B. Zusammen- schluss mehrerer Banken)‏ verschiedene aufeinander folgende Wirtschaftsstufen oder Produktionsstufen werden zusammengeschlossen (z.B. Forstbetrieb, Sägewerk, Holzmöbelhersteller)‏ die einzelnen Betriebe und Branchen stehen in keinem direkten Zusammenhang Zweck: Risikoverteilung auf mehreren Branchen (z.B. Lebensmittelhändler und Bergbau)‏ Führung durch Zielvereinbarungen Bsp.: Die Abteilung Sahne- käse erreicht 12 Mio. € Umsatz in Europa

Unternehmenszusammenschlüsse Kooperation Konzern Fusion z. B. gemeinsame Forschung oder Aufträge gemeinsame Leitung, häufig in Form einer Dachgesellschaft durch Neugründung o. durch Aufnahme eines Unternehmens durch ein Anderes Wirtschaftliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen: JA NEIN NEIN Rechtliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen: Führung durch Zielvereinbarungen Bsp.: Die Abteilung Sahne- käse erreicht 12 Mio. € Umsatz in Europa JA JA NEIN - Joint Ventures - Kartelle Gleichordnungs- konzern Unterordnungs-

Sonderfall der Kooperation: Das Kartell Eine Art der Kooperation von Unternehmen, die darauf abzielt, den Wettbewerb untereinander einzuschränken oder aufzuheben. Kartelle sind in Deutschland nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich verboten (GWB § 1, 1). Ausnahmen möglich: sofern die Kartelle dem Wettbewerb dienlich sind. muss vom Kartellamt genehmigt werden. Beispiel eines Kartells: OPEC (Organisation erdölexportierender Länder). Durch Unternehmenszusammenschlüsse wird durch die beteiligten Firmen zumeist eine Marktbeherrschung angestrebt, wobei sich jedoch die Gefahr von Oligopol- und Monopolbildungen erhöht. Wenn ein Unternehmen einen Marktanteil von mehr als einem Drittel hält oder keine entscheidenden Mitbewerber vorhanden sind, kann das Kartellamt einen Zusammenschluss unterbinden, falls die jeweiligen Unternehmen nicht eine Verbesserung des Wettbewerbs durch ihren Zusammenschluss nachweisen können.

Gleichordnungskonzern Unterordnungskonzern Arten der Konzerne Gleichordnungskonzern - kein herrschendes Unternehmen die Leitungsorgane werden vertraglich geregelt. Unterordnungskonzern das herrschende Unternehmen kann unmittelbar einen beherrschenden Einfluss auf das untergeordnete Unternehmen ausüben Eingliederungskonzern Von einer AG wird mindestens 95% der Anteile gehalten Vertragskonzern Weisungsbefugnis, wird im Beherrschungsvertrag festgehalten. Faktischer Konzern Wenn eine Mehrheits- beteiligung an einem Unternehmen vorliegt, aber weder Eingliederungs- noch Vertragskonzern. Führung durch Zielvereinbarungen Bsp.: Die Abteilung Sahne- käse erreicht 12 Mio. € Umsatz in Europa

Exkurs Globalisierung: Themenvorschläge für Kurzvorträge (5 Minuten) in Zweiergruppen: Was bedeutet der Begriff Globalisierung? Was sind „Global Players“? Welche Ziele verfolgen global agierende Unternehmen? Was ist die WTO und was hat sie mit der Globalisierung zu tun? Was ist die IWF und was hat sie mit der Globalisierung zu tun? Was ist die OECD und was hat sie mit der Globalisierung zu tun? Wie versuchen Staaten, die Globalisierung einzuschränken? Welche Folgen hat die Globalisierung für die erste Welt? Welche Folgen hat die Globalisierung für die dritte Welt? Welche Folgen hat die Globalisierung für kleine Produktionsunternehmen? Welche Vorteile hat die Globalisierung? Welche Nachteile hat die Globalisierung? Kurzbeschreibung der Wirtschaftsmacht China Kurzbeschreibung der Wirtschaftsmacht Indien