„Aktuelle Entwicklungen des Energierechts“

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„Aktuelle Entwicklungen des Energierechts“ von Rechtsanwalt Dr. Christian Theobald, Mag. rer. publ. Becker Büttner Held Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater Köpenicker Straße 9 10997 Berlin Telefon: 030 / 611 28 40 – 10 Telefax: 030 / 611 28 40 – 99 E-Mail: christian.theobald@bbh-berlin.de www.bbh-berlin.de im Rahmen der Veranstaltung an der Technischen Universität zu Berlin am 14.11.2002 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 i. d. F. 07.06.2002 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 03100100/79395.ppt

Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (I) 1885/86 Edison-Gesellschaft erhält Konzession für Bau u. Betrieb eines Elektrizitätswerks in Berlin 1885 – 1889 Gründung erster staatlicher und privater EVU 1889 Rheinisch-Westfälische-Elektrizitätswerke AG (RWE) 1898 Vereinigung der Elektrizitätswerke (VdEW) bestehend aus 16 Energieversorgungs-unternehmen 1900 Deutschland: 652 EVU existieren 1921 Gründung der Bayernwerk AG am 05.04.1921 1924 Gründung der Aktiengesellschaft Sächsische Werke 03100100/79395.ppt

Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (II) 1928 Gründung der Preußische Elektrizitäts AG (PreußenElektra) durch Gesetz v. 24.10.1927 Aktiengesellschaft zur Förderung der deutschen Elektrizitätswirtschaft 1929 Gründung der Interessengemeinschaft kommunaler Elektrizitätswerke (IKE) 1935 Deutsche Gemeindeordnung (DGO) v. 30.01.1935 Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (EnWG) v. 13.12.1935 1947 Gründung der Vereinigung Industrieller Kraftwirtschaft (VIK) 03100100/79395.ppt

Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (III) 1949 Gründung der Deutschen Verbundgesellschaft (DVG) Gründung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Gründung der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) als Nachfolgerin der VdEW 1957 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) v. 27.07.1957 1958 Bundestarifordnung Gas (BTOGas) 1960 Atomgesetz (AtG) v. 23.12.1959 (heute gültig i. d. F. v. 15.07.1985) 1971 Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) v. 26.11.1971 1975 Energiesicherungsgesetz (EnSG) v. 20.12.1974 1976 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) v. 22.07.1976 03100100/79395.ppt

Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (IV) 1979 Verordnungen über die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) sowie für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) v. 21.06.1979 1990 Stromeinspeisungsgesetz (StrEG), v. 7.12.1990 1991 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) v. 21.12.1992 1992 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) v. 09.01.1992 Sog. Verständigungslösung ("Stromvergleich") vor dem BVerfG v. 22.12.1992 1997 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EltRl) 96/92 EG v. 19.12.1996 03100100/79395.ppt

Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (V) 1998 Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (NeuregelungsG) v. 24.04.1998 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) Änderungen des StrEG Änderungen des GWB Verbändevereinbarung (VV) I Strom v. 22.05.1998 Gasbinnenmarktrichtlinie 98/30/EG v. 22.06.1998 1999 6. GWB-Novelle v. 26.08.1998 Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ("Ökosteuergesetz", ÖkoStG), v. 24.03.1999: Einführung des Stromsteuergesetzes (StromStG) v. 24.03.1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.1999 Änderungen MinöStG, zuletzt geändert durch Gesetz v. 29.03.2000 03100100/79395.ppt

Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft (VI) 2000 Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) v. 12.05.2000 Verbändevereinbarung (VV) II Strom v. 13.12.1999 Verbändevereinbarung (VV) Gas v. 04.07.2000 2001 Verbändevereinbarung (VV) II Strom plus vom 13.12.2001 2002 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 19.03.2002 (KWKModG) Verbändevereinbarung (VV) II Gas vom 02.05.2002 Gesetz zur Novellierung des EnWG, beschlossen vom Deutschen Bundestag am 17.05.2002, gescheitert im Bundesrat und damit erneuter Anlauf in 15. Legislatur-periode 03100100/79395.ppt

Rechtsquellen (Quelle: Theobald/Theobald „Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts“, C.H. Beck Verlag 2001, S. 197, Abb: Verbindliche und unverbindliche Regelungen betreffend die Netznutzung) WettbR EnergieR i. e. S. EnergieumweltR EGV GWB EltRL EnWG StromStG BTOElt AVBEltV AVBGasV AVBFernwärmeV KAV VertikalVO GasRL MinÖStG KWKModG EnSG AtG EEG VV II Plus Strom VV II Gas GridCode Distribution Code 03100100/79395.ppt

Stromnetz in Deutschland (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 55, Abb. 11) 03100100/79395.ppt

Struktur der EVU in Deutschland (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 56, Abb. 12) Unternehmenstyp Spannungsebene Funktion Verbund- unternehmen 380 und 220 kV Betrieb des Verbundnetzes Reservevorhaltung Regionaler u. internationaler Stromhandel Belieferung von Endkunden RVU 110 kV 20 kV Eigentümer und Betreiber von Mittelspannungsnetzen Weiterverteilung von Elektrizität in Flächenregionen Stromerzeugung in geringem Umfang Partielle Endkundenbelieferung Kommunale EVU 20 kV, 10 kV, 0,4 kV Bezug von Elektrizität von Verbundunternehmen oder RVU und Verteilung bzw. Verkauf an Endkunden Teilweise Stromerzeugung, häufig gekoppelt mit Wärme und Verteilung an Endkunden 03100100/79395.ppt

Wertschöpfungskette in der Gasversorgung (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 59, Abb. 13) Unternehmenstyp Funktion Produzenten Zumeist staatseigene ausländische Monopolunternehmen in Deutschland: Oligopolitische Marktstruktur mit wenigen konkurrierenden Anbietern Ferngasgesellschaften Förderung von Erdgas aus Lagerstätten in Deutschland oder Import von ausländischem Erdgas Verkauf an überregionale, regionale und örtliche Gasversorgungsunternehmen Speicherung von Gas und Sicherung der Gasqualität Take-or-Pay-Verträge mit den Produzenten Überregionale Gasversorger Transport von Erdgas über große Distanzen in Hochdrucknetzen Verkaufen von Gas an Endabnehmer sowie an die nachgelagerten Regional- und Ortsgasversorger Regional- und Ortsgasgesellschaften Verteilen von Gas an kleinere Abnehmer Betrieb und Überwachung des Leitungsnetzes in den Regionen und Kommunen Gasspeicherung wird nur in kleinen Mengen vorgenommen; auf den Gastransport in Hochdrucknetzen verzichten sie 03100100/79395.ppt

Deutschland bis 1998: Energiewirtschaftliches Monopol Kartellrechtlicher Ausnahmebereich (§§ 103, 103a GWB a.F.) Verflechtungen in Verbänden und Unternehmensstrukturen Exklusive Konzession/ Genehmigung (i.d.R. 20 Jahre) Zulässigkeit von Gebietsab-sprachen / Demarkation (i.d.R. 20 Jahre) Natürliches Monopol (Netzbereich) Lokal, regional, überörtlich Langfristige vertikale Lieferverträge (bis zu 20 Jahren) 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 03100100/79395.ppt

EU-Richtlinien Strom und Gas (I) (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 47, Abb. 10) Inhalte EltRL GasRL Stromerzeugungs- bzw. Erdgas-anlagen Nichtdiskriminierendes Genehmigungsverfahren, d. h. jedermann kann eine Genehmigung zum Bau von Kraftwerken oder Direktleitungen beantragen (Art. 5) oder (Art. 4) Öffentliches Ausschreibungsverfahren für neue Erzeugerkapazitäten (Art. 6) Nichtdiskriminierendes Genehmigungsverfahren (Art. 4 Abs. 2) Versagungsgründe (Art. 4 Abs. 3 und 4) Netznutzung Verhandelter Netzzugang (Art. 17 Abs. 1) oder Geregelter Netzzugang (Art. 17 Abs. 4) oder Alleinabnehmersystem (Art. 18) Diskriminierungsfreier Netzzugang (Art. 11 Abs. 2) Streitbeilegung durch zu errichtende Schiedsstelle (Art. 20 Abs. 3) Verhandelter (Art. 15) oder Geregelter Netzzugang (Art. 16) Diskriminierungsfreier Netzzugang (Art. 10 Abs. 2) Errichtung einer Schiedsstelle (Art. 21 Abs. 2) Zugelassene Kunden Große Industrieabnehmer, d. h. > 100 GWh Jahresverbrauch (Art. 19 Abs. 3) Weitere Industrieabnehmer und Verteiler nach nationalem Ermessen, solange die nationale Mindestöffnungsquote erreicht wird, d. h. > 40 GWh, 20 GWh, 9 GWh Jahresverbrauch (Art. 19 Abs. 1, 2) Betreiber von gasbefeuerten Strom-erzeugungsanlagen (Art. 18 Abs. 2) Große Endverbraucher, d. h. > 25 Mio m² Jahresverbrauch (Art. 18 Abs. 2) Stufenweise Absenkung auf Verbrau-cher > 15 Mio m² bzw. > 5 Mio m² (Art. 18 Abs. 6) Netzzugangsver-weigerungsgründe Kapazitätenengpaß (Art. 17 Abs. 5) Kapazitätenengpaß (Art. 17 Abs. 1) Take-or-Pay-Verpflichtungen 03100100/79395.ppt

EU-Richtlinien Strom und Gas (II) (aus: Grundzüge des Energierechts, Theobald/Theobald, S. 48, Abb. 10) Inhalte EltRL GasRL Unbundling Vertikale Trennung der Rechnungslegung in Erzeugung, Übertragung u. Verteilung sowie sonstige Aktivitäten (Art. 14) Abgeschwächte organisatorische Trennung des UNB von anderen Unternehmensbereichen (Art. 7). Vertikale Trennung der internen Buch-führung Erdgasfernleitung, verteilung und –speicherung sowie sonstige Aktivitäten (Art. 13 A) Verbot der Diskriminierung von Netz-nutzern zugunsten der mit Netzbetreibern verbundenen EVU (Art. 7 Abs. 2) Organisation des Strom-/Gasmarktes Auferlegung von öffentlichen Dienstleistungs-pflichten (z.B. Netzbetrieb Art. 7 EltRI) der Staaten gegenüber den EVU, Druckmittel: Durch teilweise Nicht-Umsetzung der Wettbewerbsregeln, wie sie in §3 Abs. 2 EltRI definiert sind Belieferungspflicht der Verteiler-/Netz-betriebsunternehmen für ein bestimmtes Gebiet kann durch Mitgliedstaaten ange-ordnet werden (Art. 10 EltRI) Regenerative Energien Vorrangabnahmeregelung bei KWK-Strom: Beim Abruf der Kraftwerke kann denjenigen, die KWK-Energiequellen verwenden oder KWK produzieren, ein Vorrang eingeräumt werden (Art. 8 Abs. 3 u. 11 Abs. 3 EltRl) Aufsicht Unabhängige Stelle (Art. 20 Abs. 3 EltRL) Unabhängig Stelle; Schlussfolgerung innerhalb von 12 Wochen (Art. 21 Abs. 2 GasRL) 03100100/79395.ppt

Wesentliche Neuerung des Ordnungs-rahmens für Strom- und Gasversorgung am 29.04.1998 Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts: insbesondere Art. 1: Energiewirtschaftsgesetz neu Art. 2: Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Sofortige, stufenlose Marktöffnung 03100100/79395.ppt

Wettbewerb ersetzt energiewirtschaftliches Monopol Anwendbarkeit und Erweiterung des Kartellrechts (Art. 2 NeuregelungsG) Trennung von Netz- und Vertriebsstrukturen im ÜNB-Bereich Unzulässigkeit exklusiver Konzessionen Zugang zu den Netzen, verhandelter Netzzugang Unzulässigkeit von Gebietsabsprachen / Demarkation Kartellrechtliche Wirksamkeitskontrolle langfristiger Lieferverträge 03100100/79395.ppt

Kartellrechtliche Wirksamkeitskontrolle langfristiger Lieferverträge (I) Maßstab: § 1 GWB Verbot von Verträgen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, soweit eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckend oder bewirkend § 19 Abs. 1 GWB Verbot des missbräuchlichen Ausnutzens einer marktbeherr-schenden Stellung § 20 GWB Verbot der unbilligen Behinderung anderer Unternehmen durch marktbeherrschendes Unternehmen 03100100/79395.ppt

Kartellrechtliche Wirksamkeitskontrolle langfristiger Lieferverträge (II) Art. 81, 82 EGV (unmittelbar anwendbar) Art. 81 (ex Art. 85) EGV: Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen = umfassendes Kartellverbot Art. 82 (ex Art. 86) EGV: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung Umsetzung Aufsicht durch das BKartA Aufsicht durch die Europäische Kommission maßgeblich sind die Auswirkungen auf den europäischen Markt auch Unternehmen aus Nicht-Mitgliedstaaten werden überwacht 03100100/79395.ppt

Urteil des LG Mannheim, 16.04.1999 Stromliefervertrag zwischen Lieferant und Weiterverteiler mit 10jähriger Laufzeit mit Demarkationsklausel/ Gebietsschutzvereinbarung, mit Kundenschutzklausel bzw. Gesamtbedarfsdeckungsklausel Verstoß gegen § 1 GWB, Kombination führte zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages (§ 139 BGB) Marktaufteilungen zwischen Erzeugern und Weiterverteilern durch vertikale Lieferverträge unzulässig kein anzuerkennendes Interesse für Wettbewerbsbeschränkungen in der Gesamtschau 03100100/79395.ppt

Urteil des LG Köln, 07.06.2000 Gasliefervertrag (grenznah) zwischen Lieferanten und Weiter-verteiler mit Gesamtbedarfsdeckungsklausel und Festlaufzeit von 19 Jahren Kombination wurde als Verstoß gegen Art. 81 EGV bewertet und führte zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages (§ 139 BGB), da die Laufzeitregelung und die Gesamtbezugsklausel essentielle Bestandteile des Vertrages sind Zur Amortisierung der Unternehmensinvestitionen sind gewisse Vertragslaufzeiten hinzunehmen. Eine Laufzeit von 19 Jahren ist unzulässig. 03100100/79395.ppt

Urteil des LG Düsseldorf, 29.09.1999 Stromliefervertrag zwischen marktbeherrschendem Lieferanten und Endabnehmer mit Gesamtbedarfsdeckungsklausel und Festlaufzeit von mehr als zwei Jahren (und englischer Klausel) Kombination von Gesamtbedarfsdeckung und Laufzeit wurde als Verstoß gegen § 20 Abs. 1 GWB gewertet und Verwendung untersagt 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 03100100/79395.ppt

Energielieferverträge - Übersicht Rechtsnatur eines Energieliefervertrages Abschluss und Zustandekommen Vertragsklauseln im Einzelnen: Art der Lieferung Liefermengen Laufzeit Netznutzung Lieferort Preis- und Entgeltbestimmungen Messung Klauseln zur Vertragsabwicklung

Rechtsnatur von Energielieferverträgen Energielieferverträge sind i. d. R. Kaufverträge i.S.d. § 433 BGB, obwohl Strom und Gas keine „Sachen“ (§ 90 BGB) sind. Daher: Anwendung des allgemeinen Zivilrechts. Charakter als Dauerschuldverhältnis Hauptleistungspflichten Lieferung und Entgeltzahlung Ausnahme EEG / KWKG Einspeisungen: Keine Lieferpflicht Rahmenbedingungen: Insbesondere EnWG Allg. Versorgungspflicht § 10 Netzzugang nach §§ 6, 7 BGB (inkl. AGB-Vorschriften) Wettbewerbs- und Kartellrecht (GWB, UWG, PrAngV) Vielzahl sonstiger Bestimmungen (AVB, EEG, KWKG etc.) 03100100/79395.ppt

Begrifflichkeiten Tarifkunde (AVB) Allgemeine Versorgung § 10 EnWG Vertragsinhalt durch AVB (Novellierung ?) Preise BTO Sonderkunde („jeder, der kein Tarifkunde ist“) Keine automatische Geltung der AVB Vertragsfreiheit / Gesetzliche Grenzen „Energieversorgung“: Trennung in Vertrieb (Verkauf) Stromliefervertrag = Wettbewerb Transport (Netznutzung) – Netznutzungsvertrag = Monopol 03100100/79395.ppt

Arten von Lieferverträgen (I) Vollversorgungsvertrag („offener Vertrag“) Gesamtbedarf Kleinkunden nach standardisiertem Lastprofil Sonderkunden nach Prognosefahrplan (Abweichungen ?) All-inclusive Vertrag („frei Kundenanschluss“) Lieferung und Transport (Netznutzung) Strompreis und Netznutzungsentgelt (Transparenz ?) Band- und Programmlieferungen Feste Energiemenge geliefert (Prognose erforderlich) Als Band (konstant für 24 h) oder Programm (Zeitfenster) Take-or-pay Risiko Ergänzung durch „offenen“ Vertrag 03100100/79395.ppt

Arten von Lieferverträgen (II) Spotlieferungen Kurzfristlieferungen Zeitliche Vorgaben OTC-Handel oder Börse (EEX, LPX) Reserveversorgungsvertrag Energieintensive Produktion ohne Absicherung durch Eigenerzeugung „Sicherungsvertrag“ mit einem EVU (§ 3 der 5. DVO zum EnWG) Quasi „Energieversicherung“ Zusatzversorgung Regelmäßige Zusatzleistungen zu im Übrigen Eigenversorgung Abschaltbare Verträge Eigenversorgung in Zeiten von Lastspitzen (Preisgünstig) 03100100/79395.ppt

Arten von Lieferverträgen (III) Preisvariable Verträge Bindung an Erlöse von Endprodukten Ggf. kombiniert mit Mindestpreis pro kWh OTC-Handel oder Börse (EEX, LPX) Grüner Strom Regenerative Energiequellen (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse) Umweltbewusste Kleinverbraucher / Industriekunden aus Imagegründen Zertifizierung Erzeugungsunsicherheit: Kopplung mit anderen Bezugsverträgen sinnvoll 03100100/79395.ppt

Arten von Lieferverträgen (IV) Bündelkunden/Einkaufsgemeinschaften Preisvorteile durch Mengenaggregation Rechtsformen vielschichtig (GbR, GmbH u.s.w.) Als Einkaufsgemeinschaft Wettbewerbsbeeinflussung, daher rechtliche Kontrolle hinsichtlich Wettbewerbsbeeinträchtigung Liefergemeinschaften Grundsätzlich Wettbewerbsrechtlich bedenklich (aber Arbeitsgemeinschaft?) Rahmenverträge Vielzahl von Abnahmestellen Bündelung der Vertragsgestaltung in Rahmenregelung Aufnahme weiterer Abnahmestellen problemloser möglich Bsp: EFET-Vertrag auf europäischer Ebene 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 03100100/79395.ppt

Regelung des Netzzugangs nach europäischem und deutschem Recht Stromrichtlinie: „Wahlrecht“ Netzzugang auf Vertragsbasis und/oder Alleinabnehmersystem (Art. 16) Überarbeitung der Richtlinie: Wegfall des Wahlrechtes? EnWG: „Kombinationsmodell“ System des verhandelten Netzzugangs, vorbehaltlich des Alleinabnehmersystems (§ 5 EnWG) Verhandelter Netzzugang (§ 6) Durchleitungsvereinbarung aufgrund nicht diskriminierender Bedingungen, Veröffentlichung der Spanne der Durchleitungsentgelte, Verordnungsermächtigung Alleinabnehmersystem (§ 7) behördliche Bewilligung, Ankaufs- und Vergütungsverpflichtung, Vergütung aufgrund genehmigten und veröffentlichten Tarifs; Überprüfung der Netzzugangsalternative (2003); Außerkrafttreten (2005) 03100100/79395.ppt

Der Regelfall = Anspruch auf Bereitstellung der Netze § 19 Abs. 1 GWB Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (...) ist verboten. § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen (...) sich weigert, einem anderen Unternehmen gegen angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen (...) zu gewähren (...). § 33 GWB Wer gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes (...) verstößt, ist (...) zur Unterlassung verpflichtet; fällt ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, ist er auch zum Ersatz des (...) Schadens verpflichtet. 03100100/79395.ppt

Die Ausnahme = Verweigerung des Netzzuganges Gem. § 6 Abs. 1 S. 2 EnWG (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB) denkbar bei Unmöglichkeit betriebsbedingte (bspw. Engpass) Unzumutbarkeit § 6 Abs. 3 EnWG: KWK-Klausel ? Art. 4 Abs. 3 NeuregelungsG: Braunkohleklausel ? Art. 4 Abs. 2: Reziprozitätsklausel ? Nicht ausdrücklich benannte: Wirksamer (Alt)/ (Zweit)Liefervertrag ? Vorgaben der Verbändevereinbarung II? keine Messeinrichtungen, keine Lastprofile, kein vorbehaltloses Zahlen von Entgelten, keine Netznutzung des vorgelagerten Netzes, Fehlen von Daten ...... 03100100/79395.ppt

Verweigerung der Netznutzung (I) Kapazitätsknappheit BKartA vom 22.12.1998 (B 8 – 40100 – T 248/98) ELEKTROMARK ./. Enron, Stadtwerke Lüdenscheid BKartA vom 30.08.1999 ( B 8 – 40100 – T 99/99) RWE, Vasa Energy, Ampere AG ./. Bewag 03100100/79395.ppt

Verweigerung der Netznutzung (II) Bestehende Lieferverträge LG Mainz, Beschluss und Urteil vom 28.02./10.07.2000 (11 HK.O 16/00 Kart.) ewh Hammermühle ./. KEVAG LG Berlin, Urteil v. 27.06.2000 (16 O 652/99), Fortum ./. Veag LG Mannheim, Urteil vom 16.04.1999 (7 O 372/98), EnBW ./. Waldshut-Tiengen (Aare Tessin AG) LG Köln, Urteil vom 07.06.2000 (28 O Kart. 559/99), Thyssengas ./. STAWAG OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2001 (W 948/01 Kart.) LG Köln vom 18.07.2001 LG Kiel, Urteil v. 09.05.2001 (14 O Kart. 68/01) – „Notstrom“ OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2001 Thyssengas ./. STAWAG OLG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2002 GVS ./. SW Schwäbisch Hall 03100100/79395.ppt

Verweigerung der Netznutzung (II) Alternativer Leitungsbau LG Dortmund, Urteil vom 01.09.2000 (13 O 134/00 Kart.), Trianel ./. Ruhrgas AG KWK-Klausel BVerfG, Beschluss vom 27.04.2000 (2 BvR 801/99), Stadt Duisburg ./. BRD 03100100/79395.ppt

Verweigerung der Netznutzung (III) Braunkohleklausel LG Potsdam, Beschluss vom 02.02.2000 (51 O 2/00), Fortum ./. e.dis LG Berlin, Urteil vom 27.06.2000 (16 O 652/99 Kart.), Fortum ./. VEAG LG Berlin, Urteile vom 25.07.2000 (16 O 749/99 Kart. und 16 O 750/99 Kart.), Österreichischer Verbund mit KOM-Strom AG ./. VEAG LG Berlin, Urteil vom 01.08.2000, Deutsche Tractebel ./. VEAG KG Berlin, Urteil vom 10.04.2002 (24 U 65/01) Fortum ./. VEAG 03100100/79395.ppt

Verweigerung der Netznutzung (IV) Reziprozität LG Berlin, Urteil vom 25.07.2000 (16 O 749/00 Kart.), Österreichischer Verbund ./. VEAG LG Dortmund, Urteil vom 12.04.2001 (13 O 36/01 Kart.), natGas ./. Ruhrgas LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 02.05.2001 (3 O 2257/01), natGas ./. Nordbayerische Ferngas OLG München, Urteil vom 15.11.2001 (U (K) 3825/01), natGas ./. Ferngas Nordbayern OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2001 (U (Kart.) 34/01, natGas ./. Ruhrgas 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 03100100/79395.ppt

Selbstregulierung durch Verbändevereinbarung? Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie I vom 22. Mai 1998 II vom 13. Dezember 1999 II plus vom 13.12.2001 Geschlossen zwischen: dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) und dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) der Arbeitsgemeinschaft der Regionalversorgungsunternehmen (ARE) dem Verband der Netzbetreiber (VdN) 03100100/79395.ppt

Inhalt der Verbändevereinbarung I 1 transaktionsbezogener Durchleitungsvertrag zwischen Verkäufer und Netzbetreiber (Abnahmestelle) v i r t u e l l e r S t r o m f l u ß 2 „eigentliche Lieferung“ zwischen Verkäufer und Käufer/ Liefervertrag enthält Regelungen zum Netz 03100100/79395.ppt

System der ursprünglichen VV II vom 13. 12 System der ursprünglichen VV II vom 13.12.1999 – Vertragsgestaltung zur Netznutzung 03100100/79395.ppt

Neue Vertragsgestaltung, Verbändevereinbarung II Plus vom 13.12.2001 03100100/79395.ppt

Vertragskonzept VV II Gas Erdgas- produzent Händler Überregionaler Ferngasnetz- betreiber Regionaler Ferngasnetz- betreiber Verteilnetz- betreiber Händler/ Lieferant Gasliefer- vertrag Import / Gaslieferver- trag § 433 z. B. Niederlande Deutschland z. B. Bunde z. B. Eynatten Transportvertrag Gasliefervertrag Endkunde / Verbraucher Eigentümer Netzendkunden- vertrag Netzanschluss- vertrag 03100100/79395.ppt

Netzanschlussvertrag Erstellung und Erweiterung des Netzanschlusses bedürfen einer vertraglichen Regelung (AVBEltV oder Sondervertrag) VV II spricht diesen Vertrag ausdrücklich an, enthält jedoch materiell keine Neuerung Kündigung des bisherigen Lieferverhältnisses lässt die rechtlichen Grundlagen des Anschlusses grds. unberührt - bei einheitlichem Vertrag ggf. Klarstellung erforderlich Vertragspartner sind grundsätzlich Anschlussnehmer (Eigentümer) und Verteilernetzbetreiber 03100100/79395.ppt

Netznutzung erfordert Netznutzungsvertrag Netznutzungsvertrag i. S. d. VV II regelt entgeltlichen „Transport“ der Energie und Fragen des Zugangsverhältnisses, z. B.: Technische Entnahmebedingungen Haftung, höhere Gewalt, Unterbrechung der NN Netznutzungsentgelt, sonstige Entgelte, Abgaben und Steuern Zuordnung zu einem Händler = Bilanzkreis Regelungen über Lieferantenkonkurrenz (Unbundling!) Ersatzbelieferung durch Netzbetreiber Vertragsbeendigung ergänzende Bedingungen (Änderungen, Datenverarbeitung) etc. 03100100/79395.ppt

Erfordernisse eines Rahmenvertrages Physische Belieferung erfordert i. d. R. den Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem Verteilnetzbetreiber: Verfahren bei Kunden mit und ohne Leistungsmessung (Lastprofile) Führung der Kundenliste Entgelte und Sicherheiten (Wechselgebühr?) Informationsflüsse und Regelungen für Datentransfer Ermittlung der Liefermengen / Ausgleichsregelung Netznutzungsentgelt / Konsortialabgabe (Schuldbeitritt?) ... Derzeit in der Diskussion: „Transportkomponente“ im HRV Abtretung des Toleranzbandes 03100100/79395.ppt

Bilanzkreisbildung Regelzonen Börsen-Bilanzkreis ÜNB 2 ÜNB 3 ÜNB 1 Bilanzkreise der Teilnehmer a, b, c ... 03100100/79395.ppt

Bilanzvertrag (I) Vertrag über die Bilanzverantwortung für einem Bilanzkreis zugeordnete Abnahmestellen zwischen Bilanzkoordinator (ÜNB) und Bilanzkreis-verantwortlichen oder bilanzverantwortlichem Endkunden. Aufgabe und Zweck: Gewährleitung der Ausgeglichenheit der Leistungsbilanz der zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen Regelungsinhalt: Bestimmung eines Bilanzkreises und dessen operative Bezeichnung Messungen Vorgaben für bilanzverbindliche Fahrplanwerte Reserveleistung Vergütung ... Bilanzverantwortlicher schließt ggf. Verträge mit Kunden, die seinem Bilanzkreis zugeordnet sind (Subbilanzkreise) 03100100/79395.ppt

Bilanzvertrag (II) Physischer Handel erfordert Zugehörigkeit zu einem Bilanzkreis Händler kann, muss aber nicht zwingend selbst Bilanzverantwortung gegenüber dem ÜNB übernehmen Bildung eines Subbilanzkreises denkbar (offener Liefervertrag) Innerhalb einer Regelzone kann Strom bilanzwirksam zwischen verschiedenen Bilanzkreisen übertragen werden Austausch von Strom zwischen verschiedenen Regelzonen nur zwischen Bilanzkreisen desselben Bilanzkreisverantwortlichen Fahrpläne sind nach dem System der VV II unabhängig von der tatsächlichen Einspeisung „bilanzwirksam“ 03100100/79395.ppt

Bilanzvertrag als Rechtsproblem Bislang von ÜNB vorgelegte Bilanzverträge sind inhaltlich unausgewogen Abrechnung von Ausgleichs- und Regelenergie: enormes Kostenproblem (Arbeits- und Leistungspreise?) Auch wenn Bilanzverträge geschlossen wurden, erfolgt derzeit keine Abrechnung: Rückstellungsproblem Zahlungen (Ausgleichsenergie und T-Komponente) derzeit nur unter Vorbehalt 03100100/79395.ppt

Probleme der VV II Verbändevereinbarung füllt § 6 EnWG auf freiwilliger Basis aus und ist rechtlich nicht verbindlich Rosinenpicken? Widersprüche zum Gesetz? nur teilweise Umsetzung: Vertragschaos Wechselentgelte 03100100/79395.ppt

Wechselentgelte - Bericht der Arbeitsgruppe der Kartellbehörden (I) „Wechselgebühren werden zum Ausgleich der Mehrkosten erhoben, die dem bisherigen Lieferanten und/oder dem Netzbetreiber durch den Wechsel entstehen. Soweit die entstehenden Kosten dem Vertrieb zuzuordnen sind, aber über das Netz erhoben werden, verstoßen Wechselgebühren gegen Kartellrecht. Falls die Kosten dem Netzbetrieb zuzurechnen sind, ist fraglich, ob sie dem wechselnden Kunden bzw. dem neuen Stromlieferanten auferlegt werden dürfen oder auf alle Netzbenutzer umzulegen sind.“ (S. 49) „Ein kartellbehördliches Eingreifen ist regelmäßig nur bei Lastprofilkunden geboten. Die behindernde Wirkung einer Wechselgebühr nimmt im Verhältnis zu den gesamten Strombezugskosten mit zunehmender Größe ab.“ 03100100/79395.ppt

Wechselentgelt (II) Zulässigkeit eines Wechselentgelts (i. S. v. pauschalisierten Umstel-lungskosten) umstritten: Keine einheitliche Linie bei Kartellbehörden und Rechtsprechung Aktuelles Urteil „Bad Tölz“ (OLG München) VV II plus: keine Einigung; Moratorium bis zu höchstrichterlicher Entscheidung Differenzierung/Abgrenzung erforderlich: wer soll zahlen: Kunde/Lieferant? wem entstehen die Kosten:Vertrieb/Netz? Verursachungsprinzip/pauschaler, wettbewerbsorientierter Ansatz pauschalisierte Umstellungsentgelte / Händlerentgelte Abgrenzung zu Sonderablesung 03100100/79395.ppt

Wechselentgelte (III) - OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2001 (1 U Kart. 1/01) Verstoß gegen §§ 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB, 20 Abs. 1 GWB Genehmigung nach § 13 Abs. 2 BTOElt schließt kartellrechtliche Überprüfung nicht aus. Angemessenheit der Kundentarife = Prüfung wettbewerblicher Auswirkungen von Tarifen Behinderung i. S. v. § 20 Abs. 1 GWB unabhängig, ob Forderung gegen anderes EVU oder Kunden Unbilligkeit als Ergebnis der Interessenabwägung: Wechselkosten zugunsten Netz– nicht Vertriebssparte Interessensgerecht ist pauschale Einrechnung der Mehraufwendungen in das Nutzungsentgelt der jeweiligen Spannungsebene und „Sozialisierung“ dieser Kosten; daher kein Verstoß gegen § 12 BTOElt „Tarifhopping“ wettbewerblich erwünscht; auch nicht wechsel-bereite Kunden profitieren vom Wettbewerbsdruck der wechsel-willigen Kunden / 03100100/79395.ppt

Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom 22. 11. 2001 (Kart Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom 22.11.2001 (Kart. 1/00) (I) Das Gericht hat ein Wechselentgelt für den mit dem Kundenwechsel verbundenen Aufwand des Netzbetreibers als unzulässige Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung des Netzbetreibers qualifiziert. Zwar ist das Interesse des Netzbetreibers an der Forderung eines Wechselentgelts grundsätzlich nachvollziehbar, doch belastet ein Wechselentgelt den neuen Stromlieferanten kartellrechtswidrig. Eine Behinderung im Sinne eines einschlägigen kartellrechtlichen Verbots liegt bereits dann vor, wenn die Forderung des Wechselentgelts für das Wettbewerbsverhalten des neuen Stromlieferanten nachteilig ist. 03100100/79395.ppt

Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom 22. 11. 2001 (Kart Wechselentgelte (VI) - OLG München, Urteil vom 22.11.2001 (Kart. 1/00) (II) Im Rahmen der vom Gericht vorgenommenen Interessenabwägung gewinnt das gesetzgeberische Ziel, das mit der Umsetzung der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.1996 durch das EnWG verfolgt wurde maßgebliches Gewicht. Durch die Neuregelung des EnWG sollten die Monopole in Elektrizitäts- und Gaswirtschaft abgebaut werden und so ist der Wettbewerb, ausdrücklich als gesetzgeberisches Ziel formuliert worden. Ab welcher Höhe ein jeweiliges Wechselentgelt als unzulässig zu qualifizieren ist muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden, da aufgrund der gegenläufigen Interessen eine Abwägung je nach Einzelfall auch anders ausfallen kann. 03100100/79395.ppt

Aktuelle „Baustellen“ der Liberalisierung in Deutschland Höhe der Netznutzungsentgelte und Regelenergiekosten (Angemessenheit, Verkauf unter Einstandspreis/ Preisschere) Umsetzung eines konsequenten Unbundlings (nur buchhalterische, nicht aber organisatorische Trennung, Weitergabe von Daten) Überhöhte Sicherheiten, Wechselgebühren, doppelte Haftung, lange Kündigungszeiten KWKG und EEG wirksam und Umwälzung der Kosten? „Werbung“ und Produktgestaltung (Aufklärung der Endabnehmer über unseriöses Verhalten des Konkurrenten, Beratung über Kürzungsmöglichkeiten, Koppelprodukte etc.) Genehmigungserfordernisse nach Kreditwesengesetz, das Handeln mit Termingeschäften, insbesondere Eigenhandelproblematik 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 03100100/79395.ppt

Stand des Gesetzgebungsverfahrens Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Dezember 2000  Ziel: Umsetzung der EG-RL-Vorgaben von 1998 Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung Bundesregierung zwei Sachverständigenanhörungen im Deutschen Bundestag  äußerst kontrovers Änderungsanträge der Fraktionen (!) Am 17.05.2002 im Bundestag verabschiedet i. d. F. des SPD/Grüne-Änderungsantrages Anrufung Vermittlungsausschuss Letztlich in 14. Legislaturperiode gescheitert Neuer Anlauf (in unveränderter Fassung) in 2003 03100100/79395.ppt

Zentrale Neuregelungen Schaffung spezieller Netzzugangsregelungen und Netzzugangsverweigerungsgründe Speicherzugangsregelung Änderung und Ergänzung Reziprozitätregelung (strittig) Anforderungen an den Netzbetrieb Anforderungen an das „Unbundling“ Schaffung „kleiner“ Netzverordnung Klarstellung hinsichtlich Konzessionsabgabenschuldner GWB-Neuregelungen 03100100/79395.ppt

Einrichtung Streitschlichtungsstelle beim BMWi Möglichkeit durch EG-Richtlinie vorgesehen Aufgabe: Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Netzzugangsverhandlungen und Netzzugangsverweigerungen (§ 6 a II EnWG-E) keine Zuweisung von Vollzugs- oder Eingriffskompetenzen reine Schlichtungsfunktion „normaler“ Rechtsweg bleibt unberührt (vorgeschaltetes Verfahren) bisher für den Strombereich nicht vorgesehen (neu!) 03100100/79395.ppt

Spezielle Netzzugangsregelung für den Gasbereich § 6 a EnWG-E: „Betreiber von Gasversorgungsnetzen haben anderen Unternehmen das Versorgungsnetz zu Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die nicht ungünstiger sind, als sie von ihnen in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb ihres Unternehmens oder über verbundenen oder assoziierten Unternehmen tatsächlich oder kalkulatorisch in Rechnung stellen“. grundsätzlicher Netzzugangsanspruch „unternehmensinterner“ Vergleichsmaßstab 03100100/79395.ppt

Vergleich zur bisherigen Rechtslage Bestätigung des Systems des verhandelten Netzzugangs  keine Regulierungsbehörde, keine Preisgenehmigung  aber Richtlinienentwürfe Europäische Kommission! Netzzugang analog der Regelung für Elektrizität spezialgesetzliche Normierung des kartellrechtlichen Netzzugangsanspruchs (§ 19 IV Ziff. 4 GWB)  jetzt ausdrücklich interner Vergleichsmaßstab  §§ 19, 20 GWB bleiben unberührt („Gleichklang“) spezielle Netzzugangsverweigerungsgründe (neu!) 03100100/79395.ppt

„Verrechtlichung“ der Verbändevereinbarungen Wunsch der Verbände (VKU, VDEW) an das BMWi verschiedene Konzepte (zunächst für Strom) Vorschlag vom BMWi / Fraktionen (SPD/Grüne): „Das Netz muss zu Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, die „guter fachlicher Praxis“ entsprechen“ „Bei Einhaltung der Verbändevereinbarung wird gute fachliche Praxis vermutet (bis 31.12.2003). Im übrigen bleiben §§ 19, 20 GWB unberührt“ Einschränkung der Kontrolle des BKartA! 03100100/79395.ppt

Folgen der „Verrechtlichung“ Regelvermutung verfassungs- und europarechtlich bedenklich! Zementierung des Netzzugangssystems für Gasbereich höchst problematisch, da kein Veränderungsdruck /-möglichkeit mehr! Systemänderung noch möglich? Zeitraum der Geltung der Regelvermutung Stand: Regelung nach kontroverser SV-Anhörung vom Bundestag verabschiedet! 03100100/79395.ppt

Spezielle Netzzugangsverweigerungs-gründe Netzzugangsverweigerung wegen Take-or-pay-Verträgen Netzzugangsverweigerung wegen Reziprozität 03100100/79395.ppt

Anforderungen an den Netzbetrieb Neuer § 4 a EnWG-E: GVU müssen Netzbetrieb zur Erreichung der Ziele des § 1 EnWG sicherstellen  sicher, preisgünstig, umweltverträglich Netzbetreiber müssen technische Mindestanforderungen zum Netzbetrieb, Anschluss anderer Netze und zur Interoperabilität (incl. netzkompatible Gasbeschaffenheiten) veröffentlichen.  objektiv und nicht-diskriminierend  keine Fristen / Sanktionen (bisher)! 03100100/79395.ppt

Unbundlinganforderungen § 9 a EnWG-E neu! Einführung Verpflichtung zu „buchhalterischem Unbundling“ in interner Buchführung getrennte Konten für Gashandel- und –vertrieb Fernleitung Verteilung Speicherung konsolidiertes Konto für sonstige Tätigkeiten für jeden Bereich Aufstellung einer Bilanz- und einer Gewinn- und Verlustrechnung zur internen Buchführung gehören auch Abschreibungsregeln  keine Veröffentlichungspflicht für Sparten- und Bereichsbilanzen! 03100100/79395.ppt

Veröffentlichungspflichten § 6 Abs. 6 EnWG-E: Betreiber von Gasversorgungsnetzen haben ihre geltenden wesentlichen geschäftlichen Bedingungen für den Netzzugang zu veröffentlichen. insbesondere Veröffentlichung von Entgelten für Netzzugang der verfahrensmäßigen Behandlung von Netzzugangsanfragen Angaben über Kapazitäten und Engpässen nur auf Anfrage Umfang zu veröffentlichender Entgelte? keine Fristen und/oder Sanktionen (bisher)! 03100100/79395.ppt

Netzzugangsverordnung für Tarifkunden und vergleichbare Abnehmer Erweiterter § 11 Abs. 2 EnWG-E: Rechtsverordnungsermächtigung für BMWi für Regelung der Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Netznutzung bei den nach beanspruchter Leistung und Jahresverbrauch den Tarifabnehmern entsprechenden Abnehmern Einfügung auf Vorschlag Bundesrat, weil geltende AVBGas und AVBElt nur auf „klassische“ Tarifabnehmer ausgerichtet sind und RVO-Ermächtigung fehlt. Lückenschließung im „Haushaltskundenbereich“ „kleine Netzzugangs-Verordnung“ 03100100/79395.ppt

GWB-Änderungen? Einführung sofortiger Vollziehbarkeit von Kartellamtsentscheidungen bei missbräuchlichen Netzzugangsverweigerungen und Netznutzungsentgelten Beweislastumkehr hinsichtlich Höhe Netznutzungsentgelte?  sofortige Vollziehbarkeit wird kommen! 03100100/79395.ppt

Reform der AVBEltV Bisherige AVBEltV als Verordnung aus Monopolzeit (Regelungen nur für Verhältnis Kunde – EVU) sollen ersetzt werden durch „Doppelverordnung“ nach Aufnahme einer entsprechenden Ermächtigung in § 11 Abs. 2 EnWG: AVBEltNetz (Verhältnis Kunde – EVU als Netzbetreiber) AVBEltTarifkunden (Verhältnis Kunde – EVU als Stromlieferant) 1. Entwurf des BMWi vom November 2001 hat heftige Kritik erfahren Aktuell: 3. Diskussionsentwurf, 15. Juli 2002 03100100/79395.ppt

Reform der AVBEltV Anliegen des Gesetzgebers grundsätzlich zu begrüßen (Rechtssicherheit) Ausgestaltung im Einzelnen aber unvollständig/unausgewogen: Es fehlen Regelungen zur Ersatzbelieferung für Kunden, die nicht als allgemeine Tarifkunden beliefert werden können Ebenfalls fehlen Regelungen zur Lieferantenkonkurrenz Wechselfristen werden nicht vorgesehen Haftung der Netzbetreiber stark ausgeweitet, Verjährungsregelung weggefallen (dadurch höhere Netzkosten?) Verhältnis zum Rahmenvertrag (Netzbetreiber-Lieferant) bleibt ungeregelt 03100100/79395.ppt

Zusammenfassung EnWG-Änderung führt im Gasbereich zu deutlichen Veränderungen und neuen Anforderungen für GVU´s teilweise Übertragung Regelungen aus Strombereich aber auch eigenständige Neuerungen, insbesondere bereichsspezifisch relevantere Verrechtlichung der VV Gas ist von großer Bedeutung!  Einstellung auf veränderte Situation notwendig 03100100/79395.ppt

Inhalt des Vortrages Kennzeichen des deutschen Marktes Das Aufbrechen alter, das Verhindern neuer wettbewerbsbehindernder Strukturen Energielieferverträge Der verhandelte Netzzugang in Theorie und Praxis Regulierung durch Selbstregulierung: die VV II Die aktuelle EnWG-Novelle (BT-Drucksache 14/5969 vom 05.05.2001 Neuer EG-Richtlinien-Entwurf vom 13.03.2000 03100100/79395.ppt

Stand des Richtlinienverfahrens (I) Europ. Kommission hat Entwurf zur Neufassung der Elektrizitäts- und Gas-Richtlinie entwickelt Ziel: schnellere Schaffung eines einheitlichen europ. Marktes durch einheitliche Regulierungssysteme Deutschland als "indirekte Zielscheibe" Kommissionsvorschlag vom 13.03.01 Weiterleitung an Parlament und Rat Beschlussverfahren wohl mit qualifizierter Stimmenmehrheit (Art. 251 EGV) - aber nicht unstrittig 03100100/79395.ppt

Stand des Richtlinienverfahrens (II) Europäisches Parlament hat Vielzahl von Änderungsvorschlägen beschlossen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Barcelona-Gipfel) nicht ganz klar Kommissionsbeschluss vom 07.06.2002 Gemeinsamer Standpunkt November 2002? Mögliches Inkrafttreten Sommer 2003 Umsetzung in Mitgliedsstaaten erforderlich, für Deutschland derzeit Frist von 18 Monaten in Diskussion 03100100/79395.ppt

Vorverlegung der Marktöffnung für Strom und Gas Vorschlag der Kommission Strom alle Sonderkunden bis 01.01.2003 alle Privatkunden bis 01.01.2005 Gas alle Sonderkunden bis 01.01.2004 Gesamtöffnung bis 2005; Reziprozitätsklausel bis 2005 anwendbar EP: unterstützt Kommission Barcelona-Gipfel: Wettbewerb um alle Geschäftskunden ab spätestens 2004 geöffnet kein entsprechender Beschluss zu Privatkunden 03100100/79395.ppt

Strengere Unbundling-Anforderungen Übertragungsnetzbetreiber rechtliche Trennung („legal unbundling“) Minimum: Mutter-Tochter-Gesellschaft (Konzern) funktionale Anforderungen an Trennung vom Management! – Interessentrennung „Compliance Programm“ für Mitarbeiter („Code of Conduct“?)  EP – Verteilnetzbetreiber ebenfalls rechtliche Trennung ab 01.01.2004 aber: Ausnahmen für kleinere Versorger (< 100.000 Kunden) zulässig EP: < 150.000 Kunden! Speicher und LNG (Gas) keine rechtliche Trennung notwendig 03100100/79395.ppt

Netzzugang und Einrichtung Regulie-rungsbehörde - Kommissionsvorschlag - System veröffentlichter und genehmigter Tarife Einrichtung unabhängiger nationaler Regulierungsbehörden kein ex-post-Handeln, sondern ex-ante Kartellbehörden nicht ausreichend! Aufgaben Festlegung und / oder Genehmigung von Tarifen Festlegung von Regeln zum Management und zur Verteilung von Interconnector Kapazitäten Einrichtung von Kontroll- und Transparenzmechanismen  Ende des verhandelten Netzzugangs? 03100100/79395.ppt

Netzzugang und Einrichtung Regulie-rungsbehörde - Positionen Europ Netzzugang und Einrichtung Regulie-rungsbehörde - Positionen Europ. Parlament und Europäischer Rat - In Barcelona haben sich Frankreich und Deutschland gegen unabhängigen Regulierer gewehrt Schaffung eines „Regulierungsmechanismus“mit dem Ziel, „insbesondere die effiziente Überwachung der Bedingungen für die Festsetzung der Tarife zu gewährleisten“ EP hingegen: für weiterhin klare Kompetenzen des Regulierers (Ziff. 75) „Festlegung oder Genehmigung der Bedingungen für Abschluss und Zugang zu den Netzen, (...) einschließlich der Tarife oder Tarifrahmen für Übertragung und Verteilung“ Berücksichtigung vermiedene Kosten für dezentrale Einspeisung 03100100/79395.ppt

Folgen der Richtlinie für Deutschland völliger Umbau des gegenwärtigen Netzzugangssystems in Deutschland im Falle einer weitgehenden Umsetzung des Kommissionsvorschlags / EP im Falle der Aufweichung des Kommissionsvorschlags Veränderungen notwendig, aber Umfang unklar! aufgrund der Stellungnahme des Parlaments ist Ausgang des „Regulierungsstreits“ noch offen  „Vermittlungsverfahren“ 03100100/79395.ppt

Literaturempfehlungen Altrock: „Subventionierende“ Preisregelungen – Zur Förderung erneuerbarer Energieträger durch das EEG, München: C. H. Beck-Verlag, im Erscheinen Becker/Held/Riedel/Theobald: Energiewirtschaft im Aufbruch, Köln: Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst, 2001 Nill-Theobald/Theobald: Gesetzessammlung Energierecht, München: dtv-Texte, C. H. Beck-Verlag, 2001 Nill-Theobald/Theobald: Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, München: C. H. Beck-Verlag, 2001 Schneider/Theobald: Handbuch des Rechts der Energiewirtschaft, München: C. H. Beck-Verlag, 2002 Theobald/Zenke: Aktuelle Rechtsprobleme der Strom- und Gasdurchleitung, München: C. H. Beck-Verlag, 2001 Zander/Riedel/Ritzau/Held/Tomerius: Strombeschaffung im liberalisierten Energiemarkt, Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst, 2000 Zander/Riedel/Kraus: Praxishandbuch der Energiebeschaffung, Fachverlag Deutscher Wirtschaftsdienst, 2001 Zenke, Genehmigungszwänge im liberalisierten Energiemarkt, Verlag Arno Spitz, Berliner Juristische Universitätsschriften, Zivilrecht, Band 19, Berlin, 1998 03100100/79395.ppt