Kieferorthopädie & Mundhygiene Martin- Luther- Universität Halle

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Kieferorthopädie & Mundhygiene Martin- Luther- Universität Halle R. Fuhrmann Martin- Luther- Universität Halle

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Risiken kieferorthopädischer Therapie Gewebedefekte - Schmelzdefekte, kariöse Läsionen ‚white spots‘ Schmelzdefekte - parodontale Läsionen Gingivitis, Parodontitis Recessionen, Knochendehiszenzen Wurzelresorptionen

Haftung für Gewebsdefekte ? Bei einer Klage aufgrund von Gewebsdefekten ist unabhängig von der Art, Größe, Lokalisation der Zahnarzt in der Beweispflicht . Was führte zu diesen beklagten Defekten ? Wann waren die Läsionen erstmals sichtbar ? - vor, während und nach KFO Erfolgte eine umfassende individualisierte Aufklärung ?

Haftung für Gewebsdefekte ? Zahnarzt in der Beweispflicht . Erfolgte eine Ermahnung des Patienten ? - wie oft und wann - mündlich - schriftlich Eltern, - Abmahnung über Krankenkasse Wie oft erfolgten Instruktionen über - Hygiene, Plaquefärbung, Kons.- Anweisung zum Hauszahnarzt ?

Haftung für Gewebsdefekte ? Zahnarzt in der Beweispflicht . Dokumentation der Befunde (Fotos, Modelle ?) und der entsprechenden Aufklärung Richter an Anwalt: Was wurde wann in welcher Form veranlasst ? Wie wollen Sie das nachweisen ? Bitte klären Sie das mit Ihrem Mandanten dem Herrn Zahnarzt kurz vor der Tür !

Dokumentationsfehler Aufklärungsfehler Diagnosefehler Behandlungsfehler Planungsfehler Nachsorgefehler Behandlungsfehler Haftung des Zahnarztes Dokumentationsfehler Aufklärungsfehler Diagnostik Aufklärung Operationsablauf Risikoaufklärung Sicherungsaufklärung Behandlungsalternativen Kosten

Forensische Aspekte I. KFO-Behandlung ist eine „Körperverletzung“. Einsicht und Einverständnis in die Behandlungsnotwendigkeit, den Therapieablauf, mögliche Alternativen und Risiken müssen vor Behandlungsbeginn erzielt werden. Gebot jeder Therapie nihil nocere

Forensische Aspekte II. Aufklärungspflicht des Arztes Befunde erklären Behandlungsvorschlag Therapiealternativen Komplikationen und Risiken Rezidive und Nebenwirkungen Kosten Dokumentation der Aufklärung

Forensische Aspekte III. Individualisierter Aufklärungsbogen Mitarbeit bei der Mundhygiene Protokollführer = Zeuge Demonstration der Mundhygiene (Karte !) Name der Helferin eintragen (Karte !) Unterschrift der Eltern / Patient

Haftung für Schmelzdefekte Verantwortung liegt nur dann beim Patient wenn Folgende Dokumentation nachweisbar ist: - individualisierte Aufklärung (Arzt) - Demonstration der Mundhygiene - mehrfache Ermahnung - Information der Eltern - Information der Kasse - Überweisung zum HZA (KONS !) - Androhung des Abbruchs der KFO

Forensik – Fragen I. Unterlassungserklärung des Patienten / Eltern wenn kostenpflichtiges Mundhygieneprogramm nicht gewünscht ? Notiz in der Karteikarte: Empfehlung Mundhygieneprogramm / Eltern abgelehnt (70 Eu ) Unterschrift bds. Kassenprophylaxe ? (IP-Positionen)

Forensik – Fragen II. Wer rechnet die Kassenprophylaxe ab ? ZA oder KFO ? ZA hat Vorrang ! Warum ? Za der Familie, dauerhafte Betreuung MB bei mangelhafter Mundhygiene ? Fehlende Einsicht und Lernbereitschaft in Mundhygiene ? Dann ist MB kontraindiziert ! Dokumentation der Plaque und Blutung ! Plaqueanfärbung, MU-Hygienestatus usw. !

Forensik – Fragen III Antwort Variante a. Ist die Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm seitens des Zahnarztes / Kieferorthopäden kassenrechtlich zulässig ? Kassenrechtliche Fragen bitte an den Justitiar der KZV !

Forensik – Fragen Antwort Variante c Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm zulässig ? Zahnärzte: Diagnosen Indikation und Kontraindikation für KFO Behandlungskonzept Antworten: Warteliste Fehlende Mundhygiene ist Kontraindikation für MB ! Keine Aufnahmekapazität in meiner Praxis.

Sozial schwache Patienten haben bei Klagen kein finanzielles und juristisches Risiko

Forensik – Fragen IV. Gibt es Unterschiede zwischen Kinder und Erwachsenenbehandlung ? - zahllose Unterschiede bei der Mundhygiene - forensische Unterschiede (Eltern !)

Altersunterschiede Zahnärztliche Prävention (WHO) - keine Altersgruppe gebunden - in allen Altersgruppen als vorrangige ärztliche Aufgabe ? anzusehen …

Grundsätze für apparative Maßnahmen Die Belastung des Patienten sollte möglichst gering sein elektrische Zahnbürste

Urteil: Klage abgewiesen - Warum ? Aufklärung über Risiken - Karte, individual. Aufklärungsbogen - KFO - Behandlungsplan chirurg. Bisslagekorrektur vorbehalten 7 x Ermahnung über Mundhygiene 4 x Ermahnung für HG, Klasse II Gummis Aufklärung über Verankerungsverlust

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