Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche.

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 Präsentation transkript:

Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen Dr. Martin Weber

Entstehung der UVV Historie GUV-V A 6/7 „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ einfache Regelungen aber „nicht auf der Höhe der Zeit“ unflexibel

Entstehung der UVV Historie Kleinbetriebsbetreuung 2005 Neuregelung der betriebsärztlichen und sicherheits- technischen Betreuung kleiner Betriebe durch BGen und EUK (BGV A2 / GUV-V A2) Anschlussreform Überarbeitung der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (BMWA-Auflage im Zuge des Genehmigungsverfahrens von BGV A2 / GUV-V A2) Frist: 31. Dezember 2010

Entstehung der UVV Historie DGUV-Projekt Zusammenführung von BGV A2, GUV-V A2 und GUV-V A6/7 zu einer Unfallverhütungsvorschrift

Entstehung der UVV Zielsetzung und Vorgaben Entwicklung eines Konzepts für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, das von gewerblichen und öffentlichen UV-Trägern gleichermaßen umgesetzt wird, zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entspricht, gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellt, die Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigt, die unternehmerische Eigenverantwortung stärkt und genehmigungsfähig ist.

DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Aufbau der UVV 7 Paragraphen (Geltungsbereich, Bestellung, Arbeitsmed. + sicherheits-techn. Fachkunde, Bericht, Übergangsbest., In-Kraft-Treten) Anlage 1: Betreuung bis zu 10 Beschäftigten Anlage 2: Betreuung mehr als 10 Beschäftigte Anlage 3: Alternative Betreuung Anlage 4: entfällt Anhang 1: Hinweise zur Bestellung Anhang 2: Ausbildung Sifas Anhang 3: Aufgabenfelder Grundbetreuung Anhang 4: Aufgabenfelder betriebsspez. Betreuung Anhang 5: ASiG verbindlich ! unverbindlich !

Alternative Betreuung Betreuungsmodelle Unternehmensgröße Alternative Betreuung Regelbetreuung  10 entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT Anlagen 3 und 4 (UVT d.ö.H.: ab 1.1.2013) Grundbetreuung, Anlassbetreuung Anlage 1 11 ....  50 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung Anlage 2 > 50 nein

Betreuung in Kleinbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Anlassbezogene Betreuung Grundbetreuung Planung, Errichtung, … von Anlagen Einführung neuer Arbeits- verfahren Untersuchung von Unfällen Häufung gesundheit- licher Probleme … Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Alternative bedarfsorient Alternative bedarfsorient. Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten Teilnehmer = Unternehmer ( - i.d.R. oberste Leitung ) ( - aktiv ins Arbeitsgeschehen eingebunden ) Schulung des Unternehmers Motivations- und Informationsmaßnahmen Fortbildungsmaßnahmen Bedarfsorientierte (externe) Betreuung entsprechend der Entscheidung des Unternehmers auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Schriftliche Nachweise

Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Betriebsspezifische Betreuung Grundbetreuung Ermittlung im Betrieb (Basis: Leistungskatalog) Zeitvorgabe nach Betriebsart (Aufgabenkatalog)

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Grundbetreuung Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Mindestanteil jeweils 20% bzw. 0,2 h/a je Beschäftigtem) Aufteilung wird durch den Betrieb vorgenommen Zuordnung der Betriebsarten zu 3 Betreuungsgruppen nach dem WZ 2008-Kode (einheitlich, durch die DGUV) ? Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (h/a), Summe BA + Fasi 2,5 1,5 0,5 Forstwirtschaft Holzeinschlag Fleischverarbeitung div. Bautätigkeiten Abbrucharbeiten Beseitigung gefährlicher Abfälle Gießereien … Krankenhäuser Abwasserentsorgung Abfallsammlung F&E (med, nw, agrar) Justizvollzugsanstalt Feuerwehr Vermittlung von Arbeitskräften ... (öff.) Verwaltungen Banken F&E (rw, gw, …) Messen, Kongresse Schulen, Kita‘s Alten-, Pflegeheime soziale Dienste … Bäder …

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Grundbetreuung Eingruppierung unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Grundbetreuung Aufgabenfelder (Anhang 3) 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung nach Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung 7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Betriebsspezifische Betreuung Aufgabenbereiche (Anhang 4) 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheits- gefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (i.d.R. dauerhaft) mit 8 Aufgabenfeldern 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.R. temporär) mit 5 Aufgabenfeldern 3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.R. temporär) mit 2 Aufgabenfeldern 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (i.d.R. temporär) mit 1 Aufgabenfeld

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Betriebsspezifische Betreuung 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements inkl. AMVU

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Betriebsspezifische Betreuung Bedarfsermittlung durch Unternehmer nach vorgegebenen Kriterien Ggfs. Festlegung und schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistung

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Betriebsspezifische Betreuung (Quelle: DGUV)

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Betriebsspezifische Betreuung Zeitlicher Verlauf der Betreuung (Quelle: DGUV)

Betriebs-/Personalrat Fachkräfte für Arbeitssicherheit Einführung im Betrieb Unternehmer ermittelt Aufgaben Betriebs-/Personalrat wirkt mit (Mitbestimmung) Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebs- ärzte kooperieren Sifa und BA beraten Konsens finden aufteilen, schriftlich vereinbaren

Einführung im Betrieb Information über die Vorschrift 2 Entwicklung einer Vorgehensweise Grundbetreuung: Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf BA und Sifa Betriebsspezifische Betreuung: Bedarfsermittlung Konsensbildung Unternehmer und Betriebsrat Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistung Information der Beschäftigten

Fazit Vorteile / Chancen „Nachteile“ Betonung inhaltlicher Aspekte, weg von verordneten Einsatzzeiten erhöhte Transparenz der Betreuung intensivere Kommunikation der Akteure im Betrieb größerer Entscheidungsspielraum der Unternehmer passgenaues, betriebsindividuelles Betreuungsangebot „Nachteile“ Arbeitsaufwand, insbesondere bei der Einführung größere Verantwortung des Unternehmers

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !