Überblick über das IT-Recht

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Überblick über das IT-Recht 1

Überblick über die Gesetze 2

Immaterialgüterrecht Schutz von Geistesschöpfungen [ geistige Kommunikation] Literatur Wissenschaft Kunst Musik Film Schutz geistiger gewerblicher Leistungen PatG / GebrauchsMG -> Technik GeschmacksMG -> Ästhetik MarkenG -> Marketing UWG -> umfassend Sonderprivatrecht

Wer wird durch das UWG geschützt? Zweck des Gesetzes (§ 1 UWG) Das UWG schützt: Verbraucher Mitbewerber 4

Unlauterer Wettbewerb § 2 UWG: Handlungen, die den Absatz oder den Bezug von Waren oder Dienstleistungen fördern § 3 Abs. 3 UWG Anhang: schwarze Liste wettbewerbswidriger Handlungen §§ 4 – 7 UWG: Regelbeispiele, Irrfeführung, Vergleichende Werbung, unzumutbare Belästigungen § 4 Nr. 11 UWG (Gesetzesverstöße) § 3 UWG (Generalklausel) 5 5

Anspruchsinhaber Verbände und Kammern Mitbewerber (Konkurrenten) Aber nicht: Der Verbraucher § 8 Absatz 3 Nr. 1 UWG Seine Interessen müssen von den Verbänden und Kammern wahr-genommen werden. § 8 Absatz 3 . 6 6

Ansprüche bei Wettbewerbsverletzungen Unterlassung Beseitigung Schadensersatz Gewinn-abschöpfung Auskunft und Rechnungslegung § 9 UWG § 10 UWG § 242 BGB § 8 Abs.1 UWG § 8 Abs.1 UWG 7 7

Anspruchsinhaber Verbände und Kammern Mitbewerber (Konkurrenten) Aber nicht: Der Verbraucher § 8 Absatz 3 Nr. 1 UWG Seine Interessen müssen von den Verbänden und Kammern wahr-genommen werden. § 8 Absatz 3 Nr. 2-4 UWG Wirtschaftsverbände Verbraucherverbände IHK und Handwerkskammer 8 8

Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche Außer-gerichtliche Abmahnung Schutzschrift des Abgemahnten an das Gericht Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung Abschluss-verfahren Klageverfahren Zur Vermeidung einer Klage kann das Verfahren vor einer Einigungs-stelle der IHK durchgeführt werden (§ 15). Verfügungsgrund (Eilbedürftigkeit) und Verfügungs-anspruch (§ 12 Abs. 2 UWG , §§ 935, 940 ZPO). Zur Vermeidung einer Klage kann die einstweilige Verfügung auf Dauer anerkannt werden. § 12 Absatz 1 UWG: Pflicht zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs-verpflichtung Darlegung der Gründe, weshalb die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist. 9 9

Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für eine Abmahnung Anspruchs- berechtigung Keine unzulässige Rechtsausübung Unterlassungs- anspruch Unlauterer Wettbewerb Verantwortlichkeit des Abgemahnten Abmahnberechtigt sind nur die Inhaber des Anspruchs nach § 8 Abs. 1 UWG Verantwortlich ist jeder Störer. Die Verant-wortlichkeit für Teledienste regeln die §§ 7 und 8 TMG. § 8 Abs.3 UWG: Mitbewerber Verbände IHK § 8 Abs.4 UWG Die Abmahnung darf nicht vor-wiegend zur Gel-tendmachung der Abmahnkosten erhoben werden. §§ 2-7 UWG 10 10