Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 19. März 2010 www.haus-und-grund-roth.de www.haus-und-grund-roth.de.

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Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 19. März

Steuertipps zu Haus & Grundbesitz durch Helmut Lorenz neue Rechtsprechung zu Haus & Grund durch Dietrich Niederalt Fachreferate

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 3 Helmut Lorenz Steuerberater Rechtsbeistand vereidigter Buchprüfer Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft4 Erbschaftsteuer drei Verfassungsbeschwerden gegen das neue ErbStG eingelegt. Strittig sind vor allem: Zustandekommen und unterschiedliche Behandlung der Vermögensarten

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft5 Erbschaftsteuer Steueraufkommen vier Millarden besser ? Grunderwerbsteuer auf alle Übertragungen (auch an Kinder ohne Freibeträge; ohne Freibeträge) einfach, gerecht, leicht zu erheben

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft6 Erbschaftsteuertarif 2010 WertSteuerklasse I II III bis %15%30% bis %20%30% bis %25%30% bis %30%30% ……. max. 30%50%50% Verbesserung für Geschwister und Geschwisterkinder (Zuwendungen von Bruder, Schwester, Onkel, Tante)

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft7 Erbschaftsteuertipps I Frühzeitige Schenkungen schaffen Freibeträge mehrmals Enkel, Neffen und Nichten mit bedenken (Vermächtnisse) mindert Steuerpflicht des Haupterben mehr Freibeträge, niedrigere Tabellenstufe Zwischenschaltung des Ehegatten Kind erhält Zuwendung von beiden Eltern, dies kann Freibeträge verdoppeln

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft8 Erbschaftsteuertipps II Ehegatten teilweise übergehen manchmal Fehler durch Berliner Testament Stufe überspringen wenn sonst höheres Vermögen zusammenfällt Nutzungsrechte und Versorgungsleistungen mindern Erwerb, verlagern Einkommen Schenkungsteuer übernimmt der Schenker gilt nicht als steuerpflichtiger Erwerb Familienheime können oft steuerfrei übertragen werden

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft9 Erbschaftsteuertipps III Unterhalt und Ausbildung finanzieren kann steuerfrei erfolgen Begünstigung Betriebsvermögen Wertabschlag, Behaltefristen Verlagerung der Einkünfte vermindert spätere Erbschaft und Einspruch wegen Verfassungsmäßigkeit einlegen

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft10 Schenken besser als vererben? grundsätzlich nur Vermögen / Einkommensquellen, die entbehrlich sind Vermögens- und Nachfolgeplanung erstellen geschenkt ist geschenkt wiederholen ist gestohlen

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft11 Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen wenn aus Zwangsläufigkeit entstanden und Erlangung eines Gegenwertes im Hintergrund Tipp: Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen beantragen

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft12 Vorsteuerabzug bei Gemeinschaften Beispiel: Solaranlage bestellt Ehemann. Rechnung an Ehemann aber: Einspeisevertrag EVU mit Eheleuten Tipp: Vorsteuerabzug sichern Leistungsempfänger = Gemeinschaft Rechnungsstellung an Gemeinschaft

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft13 Leerstand Ohne Einkunftserzielungsabsicht keine Werbungskosten (Finanzierungskosten und AfA gehen verloren) Tipp: mit Maklerauftrag und Inserate Vermietungsabsicht dokumentieren

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft14 Vermietungsverluste in Spanien Beispiel: Kinder erben Haus in Spanien und vermieten dieses. Sind Verluste in deutscher Steuererklärung anzusetzen? § 2 a EStG alte Fassung: Nein Tipp: Europäischer Gerichtshof findet deutsche Vorschrift rechtswidrig – daher jetzt absetzbar!

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft15 Mini-Job im Privathaushalt 20 % der Aufwendungen auf Steuerschuld anrechenbar maximal 510 Tipp: Schwarzarbeit soll sich nicht lohnen ordnungsgemäß Putzfrau anmelden

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft16 soz.vers.pfl. Job im Privathaushalt 20 % der Aufwendungen auf Steuerschuld anrechenbar maximal Tipp: Haushaltshilfe 410 Euro besser als Mini-Job und Schwarzarbeit Hilfe hat eigene Kranken- und Rentenversicherung!

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft17 Pflege- und Betreuungsleistungen 20 % der Aufwendungen auf Steuerschuld anrechenbar maximal Tipp: prüfen, ob z.B. mobile Pflegedienste besser als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft18 Handwerkerleistungen 20 % der Lohnkosten auf Steuerschuld anrechenbar maximal Tipp: Rechnung und Überweisung aufheben und auf Ausweis Dienstleistungsanteil achten. Keine Materialkosten!

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft19 Aufbewahrungspflicht Handwerker-Rechnung ist innerhalb 6 Monaten zu erteilen (sonst Bußgeld bis möglich) und mindestens 2 Jahre aufzuheben

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft20 Bauabzugsteuer gibt es seit 2001 und leider immer noch 15 % einzubehalten wenn Leistung an Unternehmer erbracht außer wenn nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet werden. Freistellungsbescheinigung in fast 100 % vorgelegt ? Tipp: nicht in die Haftungsfalle treten

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft21 Finanzierung Basiszins 0,12 % seit Verzugszins: 5,12 % Bank-Zinsen so niedrig wie fast noch nie. Tipp: längere Festschreibung überlegen niedrige Zinsen sichern

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft22 Haushalt + Schulden Lohn Ausgaben Mehrausgaben finanzierbar ? Schulden auf Haus Tilgung mit jährlich würde 172 Jahre dauern Mehrkreditaufnahme Schulden führt zur Insolvenz

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft23 Haushalt + Schulden x Staatseinnahmen241,60 Mrd. Staatsausgaben327,70 Mrd. Mehrausgaben 86,1 Mrd. sind diesmal noch finanzierbar und bereiten Finanzminister zumindest Sorgen Staatsverschuldung1,72 Bio Tilgung mit 10 Mrd jährlich würde 172 Jahre dauern Mehrkreditaufnahme 86,10 Mrd Schulden ,80 Bio führt zur Insolvenz / Währungsreform ?

Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 24 Danke für Ihre Aufmerksamkeit