Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Aushilfsarbeitsverhältnis Befristet oder unbefristet möglich Kündigungsfrist kann gem. § 622 Abs. 5 BGB abgekürzt werden, bis hin zu einer entfristeten ordentlichen Kündigung Abgekürzte Kündigungsfrist gilt nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über drei Monate hinaus fortgesetzt wird Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Probearbeitsverhältnis Drei Formen: Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit Befristetes Probearbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis mit Mindestvertrags-laufzeit Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit Von Anfang an unbefristetes Arbeits-verhältnis Während der Probezeit ist die Kündigung erleichtert, Probezeitkündigungsfrist gem. § 622 Abs. 3 BGB von 2 Wochen Kündigungsregelungen und Kündigungsschutz müssen beachtet werden Probezeit Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Befristetes Probearbeitsverhältnis Probezeit ist sachliche Grund für Befristung gem. § 14 Abs. 1 TzBfG Unbefristetes Anschlussarbeitsverhältnis möglich Probearbeitsverhältnis endet mit Fristablauf, Kündigungsrecht muss nicht beachtet werden Unbefristetes Anschlussarbeitsverh. Probearbeitsverh. Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Besonderheit bei Schwangerschaft Ist eine ArbNin während des befristeten Probearbeitsverhältnisses schwanger geworden, endet dieses trotzdem mit Fristablauf Die Berufung auf den Fristablauf ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn sie aus sachfremden Erwägungen erfolgt, z.B. der mittlerweile eingetreten Schwangerschaft Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Probearbeitsverhältnis mit Mindestvertragslaufzeit Selten; bei Wissenschaftlern Von Anfang an unbefristetes Arbeitsverhältnis Während der Probezeit ist die Kündigung ausgeschlossen Keine Kündigung Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Tschüss! Bis gleich Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Aushifsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis