Werkfeuerwehren in der IG BCE - Arbeitstagung für Werkfeuer-wehrleute, Betriebsräte und Personalverantwortliche -
Tarifliche Regelung zum § 5 MTV Chemie Tarifliche Regelung zum 24-Stunden- Dienst
Arbeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsruhe/8-8-8 § 5 MTV Chemie Arbeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsruhe/8-8-8 24-Stunden-Dienst, 24 Stunden Freizeit 35 zusätzliche Freizeiten p. a., möglichst gleichmäßig verteilt Bis zu drei Stunden Arbeitsleistung während der Arbeitsbereitschaftszeit Wie sieht die 24 Stunden Anwesenheitszeit im Betrieb aus Bereitschaftszeit dient der Erholung, grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren Keine Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit Anforderungen Gesundheitsschutz nach Arbeitszeitgesetz gewährt Schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers
Probleme des 24-Stunden-Dienstes: § 5 MTV Chemie Probleme des 24-Stunden-Dienstes: Gilt nicht als Schichtarbeit, daher keine Zuschläge nach MTV (6% tk, 10% vk) Eingruppierung (neues Berufsbild) Keine tarifliche Bezahlungsregelung, muss betrieblich festgelegt werden, große Unterschiede in der Praxis! Altersfreizeiten ab dem 57. Lebensjahr Urlaubsgewährung: gleichwertiger Urlaubsumfang 21 Tage
§ 5 MTV Chemie Probleme: Mischformen bei der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhebereitschaft Kein reines 24 Stundenmodell nach MTV Einsatz während der Arbeitsbereitschaft