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Veröffentlicht von:Audo Schlup Geändert vor über 10 Jahren
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Unser Ziel ist es, durch eine enge Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie eine Rückführung ins Elternhaus zu ermöglichen. Freitag, 21. Februar 2014
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Während der Schul- und Arbeitszeit sieht unser Tagesablauf Wie folgt aus: 6:00 Wecken, Waschen, Duschen & Frühstücken ab 12:30Mittagessen, anschließend Hausaufgaben ab 15:00Freizeit, wie Sport, Reiten, Termine etc. 18:00Abendbrot, im Anschluss Ämterdienste ab 20:30 Altersabhängig beginn der Bettruhe 21:30Zimmerruhe An den Wochenenden und in den Ferien können alle abends länger aufbleiben und morgens länger schlafen. Freitag, 21. Februar 2014
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Freitag, 21. Februar 2014 Unsere methodische Grundlagen lassen sich aus den heilpädagogisch orientierten und systemischen Ansätzen ableiten. Dazu gehören unter anderem: - die grundsätzliche Annahme des jungen Menschen - die kontinuierlich positive Verstärkung auch von kleinen persönlichen Fortschritten - das ausgewogene Verhältnis von Alltagsstruktur und freien Entfaltungsmöglichkeiten - klare Regeln, Grenzen und Absprachen
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Freitag, 21. Februar 2014 Unsere methodische Grundlagen lassen sich aus den heilpädagogisch orientierten und systemischen Ansätzen ableiten. Dazu gehören unter anderem: - Unterstützung im schulischen und beruflichen Bereich - die Suche und Bewusstmachung von selbstwertdienlichen Kognitionen bzw. Gedanken - die Erarbeitung förderlicher sozialer Fähigkeiten - das Kennenlernen von Freizeitgestaltung
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Freitag, 21. Februar 2014 Unsere methodische Grundlagen lassen sich aus den heilpädagogisch orientierten und systemischen Ansätzen ableiten. Dazu gehören unter anderem: - das aktive Zuhören bei besonderen Problemen - die Analyse systemischer Zusammenhänge - regelmäßige Elterngespräche - Eltern – Kind Nachmittage
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Schwerpunkte unserer Arbeit sind: Mädchenspezifisches miteinander Leben, Aufarbeitung sexueller Missbrauchserfahrungen, Heilpädagogische Entwicklungsförderungen, Therapeutisches Reiten, Systemische Elternberatung und Aggressionsabbau
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Freitag, 21. Februar 2014 Gesetzesgrundlagen: § 34 KJHG Heimerziehung sonstige betreute Wohnform § 35a KJHG Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
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Freitag, 21. Februar 2014 Im Haus Regenbogen können bis zu 13 Kinder und Jugendliche – ausschließlich Mädchen – im Alter von drei Jahren bis zum 18. Lebensjahr mit Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen aufgenommen werden.
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