„Vorstellungen und Erwartungen des Bundes zur Neuregelung des Befristungsrechts“ Tagung des Arbeitskreises Fortbildung der Universitätskanzlerinnen und -kanzler zum neuen Tarifrecht und Befristungsrecht am 26. Juli 2007 in Frankfurt Referent: MR Dirk Schüller
Übersicht: Entwicklung des Befristungsrechts Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Die Entwicklung des Befristungsrechts Bis 1985 Sonderregelung 2y des BAT 1985 Zeitvertragsregelung im HRG 2002 Befristungsrahmen von 12 Jahren 2001 TzBfG 2002 Übergangsregelung 2008
Die Entwicklung des Befristungsrechts Wissenschaftsrat 2004: Unbefristete Beschäftigung Kündigung bei Wegfall von Drittmitteln Voraussetzungen: Änderung des Kündigungsschutzgesetzes Aufhebung des Kündigungsausschlusses im BAT
Übersicht: Entwicklung des Befristungsrechts Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Kernproblem: Ende der Qualifizierungsphase Keine Daueranstellung Drittmittel stehen zur Verfügung TzBfG: Risiko einer Entfristungsklage Alternativen: Arbeitslosigkeit oder Ausland
Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Primäres Ziel berufliche Perspektiven für Wissenschaftler Planbarkeit einer Karriere tenure track für Juniorprofessoren Beschäftigung in Drittmittelprojekten Weiteres Ziel ausgewogenere Verteilung der Beschäftigungs-möglichkeiten
Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Inhalt des neuen Gesetzes: ausdrückliche Regelung für Drittmittelprojekte Teambeschäftigung bei Drittmittelprojekten Überführung der Regelungen für die Qualifizierungsphase aus dem HRG familienfreundliche Komponente
Übersicht: Entwicklung des Befristungsrechts Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Fragen und Antworten zum WissZeitVG Verzicht auf Personalkategorien Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter Wissenschaftliche Hilfskraft Studentische Hilfskraft Geltung für das „wissenschaftliche Personal“ wie bei Forschungseinrichtungen
Fragen und Antworten zum WissZeitVG Familienpolitische Komponente (§ 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG) alle Kinder gemeinsamer Hausstand Betreuung während der Qualifizierungsphase angemessene Verlängerung
Fragen und Antworten zum WissZeitVG Drittmittelprojekte keine Obergrenze Anschlussförderung irrelevant, wenn neue Bewilligung erforderlich Stellenpläne nicht erforderlich
Fragen und Antworten zum WissZeitVG Entscheidend: - Bewilligung der Drittmittelfinanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer - Mitarbeiter überwiegend mit dieser Aufgabe betraut - Mitarbeiter überwiegend aus den für diese Aufgabe bewilligten Drittmitteln bezahlt
Fragen und Antworten zum WissZeitVG Einzelfragen: Nichtwissenschaftler Drittmittelprojekte in der Lehre Overhead Studiengebühren
Schlussbemerkungen FAQ auf der BMBF-Homepage Risiken: Befristungsmöglichkeit kein befristeter Vertrag Abbau von Dauerstellen Promotionsphase über 6 Jahre Umgehung der Verlängerungsregelungen Evaluation
„Vorstellungen und Erwartungen des Bundes zur Neuregelung des Befristungsrechts“ Tagung des Arbeitskreises Fortbildung der Universitätskanzlerinnen und -kanzler zum neuen Tarifrecht und Befristungsrecht am 26. Juli 2007 in Frankfurt Referent: MR Dirk Schüller