Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

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 Präsentation transkript:

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften   Kapitel 3: Staat und Wettbewerb, Teil 1   Prof. Dr. Michael D. Mroß

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Zur Übung: Nennen Sie jeweils mind. 5 Beispiele für „Wettbewerb“ aus dem wirtschaftlichen, nicht-wirtschaftlichen und privaten Leben Können Sie Gemeinsamkeiten entdecken? Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Wettbewerb – Verständnis Grundlage: „Wettbewerb als ein dynamisches Auswahlverfahren, bei dem die Wettbewerber (z.B. Unternehmen) das gleiche Ziel haben und außenstehende Dritte (z.B. Käufer) darüber entscheiden, wer das Ziel in welchem Umfang erreicht.“ (Baßeler/et al. 2002, 190. Hervorhebungen hinzugefügt.) Folge: Rivalität, gegenseitige Abhängigkeit Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Wettbewerb: Begriff Auf die Wirtschaft bezogen bezeichnet „Wettbewerb“ ein Verhältnis wechselseitiger Abhängigkeit und Rivalität zwischen Marktteilnehmern. (Baßeler/et al. 2002, 190) Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Aufgaben des Wettbewerbs, 1. Gewährleistung von… Freiheit der Unternehmertätigkeit Freiheit der Konsumwahl Freiheit der Arbeitsplatzwahl Sicherstellung der… Nachfrage- und kostengerechten Lenkung der Produktionsfaktoren (Allokationsfunktion) Anregung zu Produkt- und Verfahrenserneuerung (Innovationsfunktion) (Baßeler/et al. 2002, 190) Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Aufgaben des Wettbewerbs, 2. Gewährleistung einer leistungsgerechten Einkommensverteilung (Verteilungsfunktion) Verhinderung einer dauerhaften wirtschaftlichen Machtposition einzelner/ weniger Unternehmen (Kontrollfunktion) Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Zur Übung: Anhand der Allokations- und der Innovationsfunktion von „Wettbewerb“ werden die Unterschiede von Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst besonders deutlich: Weshalb? Können Sie Vorschläge erarbeiten, wie die Allokations- und Innovationsfunktion von Wettbewerb verstärkt werden kann? Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Markt, Marktzutritt und Marktzutrittsschranken Die Möglichkeit insbes. als (neuer) Anbieter in einen Markt einzutreten, ist wesentliche Voraussetzung für „Wettbewerb“ Je nach dem, wie einfach/schwer dieser Marktzutritt ist, desto intensiver wird c.p. das Ausmaß an Wettbewerb sein. Aus der Sicht der etablierten Anbieter besteht ein Interesse daran, den Marktzutritt möglichst einzuschränken. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Arten von Marktzutrittsschranken Strukturelle: Begründet in Kosten- und/oder Betriebsgrößenvorteilen sowie Produktdifferenzierungsvorteilen Institutionelle: Beruhen auf politischen Rahmenbedingungen Strategische: Schranken, die durch die etablierten Anbieter geschaffen wurden, z.B. absichtliche Erzeugung von Überkapazitäten etc. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Zur Übung: Diskutieren Sie mögliche Vor- und Nachteile eines freien Marktzutritts für den Wettbewerb. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Konzentration als ein den Wettbewerb hinderndes Phänomen Konzentration bezeichnet im vorgegebenen Sinne unternehmerische Maßnahmen, insb. zur Ballung von unternehmerischen Potentialen Absolute Konzentration erfasst allein die Zahl der Unternehmen im Markt, unabhängig von ihrer relativen Größe Relative Konzentration erfasst die Unterschiedlichkeit der Größe der Unternehmen (i.d.S. würden genau drei gleich große Unternehmen keine Konzentration bedeuten) (vgl. Baßeler/et al. 2002, 196ff.) Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Konzentration und Marktmacht In der Regel bewirkt eine Konzentration, dass die Marktmacht der/des konzentrierten Unternehmen steigt. - Z.B. in Form der Möglichkeit, das Preisniveau in einem Markt maßgeblich zu beeinflussen. Konzentration bringt Vorteile mit sich, die sich wiederum in Marktmacht ummünzen lassen Vorteile: Finanzierungsvorteile großer Untern. Größenvorteile (economies of scale) Diversifizierungsvorteile (economies of scope) Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Wettbewerbsschutz als staatliche Aufgabe Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB Der möglichen „Logik“ der Wirtschaft durch Absprachen und/oder Konzentration den Wettbewerb und die freie Preisbildung zu umgehen, steht das GWB als „staatliche Antwort“ auf derartige Bestrebungen entgegen. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Struktur des GWB (Stand: 20. Juli 2005) Das GWB gliedert sich in sechs Teile Wettbewerbsbeschränkungen, §§ 1-47 Kartellbehörden, §§ 48-53 Verfahren, §§ 54-96 Vergabe öffentlicher Aufträge, §§ 97-129 Anwendungsbereich des Gesetzes, § 130 Übergangs- u. Schlussbestimmungen, § 131 Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Für welche Betriebe / Unternehmen gilt das GWB? Für privatwirtschaftliche Unternehmen § 130 (1): Auch für Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, § 130, (1) GWB Keine Anwendung auf die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Nationale-internationale Reichweite des GWB Nach § 130 (2) gilt das Gesetz für sämtliche Wettbewerbsbeschränkungen, die sich im Inland auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden. Bsp. Ausländische Unternehmen schließen sich zusammen und verfügen über Tochterunternehmen im Inland Ergänzt wird das GWB durch Wettbewerbsbestimmungen der EU Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Kartellverbot, 1. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 Kartellverbot, 2. Das Verbot aus § 1 GWB zielt nicht nur auf explizite Vereinbarungen, sondern auch auf (formloses) aufeinander abgestimmtes Verhalten. D.h. es geht um Verhalten, das bewusst und gewollt von einander abhängig ist, mit dem Ziel die Risiken des Wettbewerbs, insbes. die Unsicherheit über das wechselseitige Verhalten zu beseitigen. Problem: Parallelverhalten ohne Absprache, d.h. Imitation des Verhaltens der Wettbewerbe ist nicht verboten. ?Verhalten der Mineralölkonzerne? - Folge: In der Praxis ist der Nachweis von bewusst auf einander abgestimmtem Verhalten sehr! schwer zu führen. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Wichtige Kartellarten Preiskartell Verabredet wird, einen bestimmten Preis beim Verkauf nicht zu unterschreiten. Gebietsschutzkartell Ein regionaler Markt wird zwischen den Kartellmitgliedern aufgeteilt. Kontigentierungs- (Quoten-) Kartell Mitglieder verpflichten sich, einen bestimmten Absatz nicht zu überschreiten. (Baßeler/et al. 2002, 205) Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Ausnahmen von Kartellverbot nach § 2 GWB, 1. Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1 … Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1

Ausnahmen für den Mittelstand Prof. Dr. Michael D. Mroß Grdl_WiFi_Staat u. Wettbewerb/1