Belastungsfaktor Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung

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ist für den Arbeitnehmer belastend.“
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 Präsentation transkript:

Belastungsfaktor Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Prof. Dr. Friedhelm Nachreiner Institut für Psychologie, Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;

ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,

ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Gruber / Mierdel Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung 13.2 Arbeitszeit Wird die Regelarbeitszeit grundsätzlich eingehalten? Bestehen durch Schicht-/Nachtarbeit zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten? Werden Nachtschichtarbeitern arbeitsmedizinische Untersuchungen angeboten? Werden die gesetzlich festgelegten Ruhepausen eingehalten? Werden bei der Organisation und Gestaltung der Pausen ergonomische Erkenntnisse berücksichtigt?

Warum Arbeitszeit ? Arbeit vollzieht sich immer in der Zeit Arbeitszeit als (2.) Grunddimension der Arbeitsgestaltung, neben der Schwere der Belastung B = f (I, T)

Rückgang der Normalarbeitszeit im europäischen Vergleich

Was sind die Grundmerkmale ? Dauer der Arbeitszeit z.B. täglich, wöchentlich, jährlich, etc. Lage der Arbeitszeit z.B. Schichtarbeit, Verteilung der Arbeitszeit Wechsel von Arbeits- und Ruhezeiten z.B. Pausen, tägl. Ruhezeiten

Gefährdungsbeurteilung – Grundlage für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen Gefährdung erkennen Gefährdung bewerten Gefährdung beseitigen Wirkung kontrollieren Quelle: BAuA

Gefährdung erkennen

Häufigkeit von Beschwerden in Abhängigkeit von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Häufigkeit von Beschwerden in Abhängigkeit von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, standardisiert

Häufigkeit von Beschwerden in Abhängigkeit von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, gleitender Mittelwert

Magenbeschwerden Schichtarbeit Variabilität Einfluss

Schlafprobleme

„Stress“

Passung von Arbeitszeiten und sozialem Leben

Schlafstörungen S V E nie immer Schichtarbeit Variabilität Einfluß + - V ++ Variabilität + - E + Einfluß - 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 nie immer

Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nach Wunsch S- V++ E+ S- V++ E- S- V+ E+ S- V+ E- S- V- E+ S- V- E- + Schichtarbeit - ++ Variabilität + - + Einfluß - 1 1,5 2 2,5 3 3,5 immer nie

Häufigkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen unter verschiedenen Formen flexibler Arbeitszeiten Magenbeschwerden - Verdauungsprobleme - Übelkeit / Appetitlosigkeit - Häufiges Aufstoßen / Sodbrennen - Schlafstörungen - Schwindelgefühl - Innere Unruhe / Nervosität - Herzschmerzen - Mutlosigkeit / Traurigkeit / Bedrückung - regelmäßig unregelmäßig

Bewerten aber wie?

Arbeitszeitsysteme analysieren ! nach gefährdungsrelevanten gesetzlichen Vorgaben nach gefährdungsrelevanten tariflichen Vorgaben nach gefährdungsrelevanten arbeitswissenschaftlichen Vorgaben

RAS (Ximes)

Schichtlängen

Startzeiten

BASS 4 (Uni Oldenburg)

BASS 4 Oberfläche

Lang-rückwärts rotiertes System

Kurz-vorwärts rotiertes System

Kosten lang-rückwärts rotiert

Kosten kurz-vorwärts rotiert

Beurteilung der körperlichen Belastung

Beurteilung der mentalen Belastung

Belastungsbezogene Bewertung der Schichtlänge

Gestalten / Umgestalten

BASS 4 Bewertung, ÖPNV-Dienstplan

BASS 4 Bewertung, nach 10‘ Optimierung

BASS 4 Bewertung, ÖPNV-Dienstplan 2

BASS 4 Bewertung, DP2, nach 10‘ Optimierung

Bewertung „flexibler Arbeitszeiten“

Fazit Die Beurteilung der Arbeitszeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist bereits gesetzlich vorgegeben Merkmale der Arbeitszeitgestaltung können Sicherheits- und Gesundheitsziele gefährden, und zwar bereits innerhalb der gesetzlichen Vorgaben Die Beurteilung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist damit offensichtlich nicht ausreichend

Fazit 2 Dauer, Lage, Verteilung und Dynamik der Arbeitszeit sind belastungsbezogen zu beurteilen Dauer, Lage, Verteilung und Dynamik der Arbeitszeit sind auch unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit zu beurteilen

Fazit 3 Im Interesse der Vermeidung unnötiger Gefährdungen ist eine stärkere Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse notwendig Dafür gibt es in letzter Zeit geeignet erscheinende technische Hilfsmittel

Fazit 4 Eine sachgerechte, angemessene Gefährdungsbeurteilung wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen, nachdem das BAG höchstrichterlich festgestellt hat, dass die Gefährdungsbeurteilung der Mitbestimmung unterliegt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! weitere Informationen unter http://www.psychologie.uni-oldenburg.de/aundo/ oder friedhelm.nachreiner@uni-oldenburg.de