Kann die Freiheit im Netz grenzenlos sein – Datenschutz und Digitalisierung des Lebens Netzpolitische Konferenz DIE LINKE 7. Juli 2015, Schwerin.

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 Präsentation transkript:

Kann die Freiheit im Netz grenzenlos sein – Datenschutz und Digitalisierung des Lebens Netzpolitische Konferenz DIE LINKE 7. Juli 2015, Schwerin

Freiheit? Positiv: ungehinderter Zugang zu und Verbreitung von Informationen, keine Netzsperren bzw. andere Einschränkungen Trotzdem: Netz ist kein rechtsfreier Raum Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Informationelle Selbstbestimmung ... Ist das Grundrecht auf Privatheit!  Wird eingeschränkt durch Staat (z.B. Geheimdienste) und Wirtschaft (z.B. kein „opt-in“ bei Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken)  Die meisten Nutzer legen allerdings auch keinen Wert auf eigene Rechte (bequeme technische Lösungen)  Internet der Dinge  Kriminelle Angriffe (z.B. Identitätsdiebstahl) Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Gewährleistung der Menschenrechte bei der elektronischen Kommunikation (DSK, März 2014) Wiederherstellung der Vertrauligkeit und Integrität informationstechnischer Systeme  Sichere Verschlüsselung  Einfache Verschlüsselungsinfrastruktur  Vertrauenswürdige Internetangebote (Zertifizierung, Trusted Cloud)  Anonyme Kommunikation  Sichere Verschlüsselung der Mobilkommunikation, Einschränkung der Geolokalisierung  Sensibilisierung der Nutzer  Ausreichende Finanzierung IT-Sicherheit Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Antiterrormaßnahmen Datenschutz nach Charlie Hebdo (DSK 2015)  Effektive Abwehrmaßnahmen erforderlich, für Defizite ist nicht der Datenschutz verantwortlich  Zielrichtung terroristischer Anschläge: demokratische Freiheitsrechte zu beseitigen  Maßnahmen müssen wirklich zielführend und erforderlich sein, verfassungsmäßig und verhältnismäßig  Keine Verschiebung zugunsten staatlicher Überwachung und zu Lasten freier und unbeobachteter Aktion, Bewegung und Kommunikation  Datenschutz ist identitätsstiftendes Merkmal des freiheitlich demokratischen Gemeinwesens Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Marktmacht und informationelle Selbstbestimmung ( DSK 2014)  Geschäftsmodelle basieren auf massiver Anhäufung personenbezogener Daten = Big Data  Scheinbar kostenlose Dienste  Profilbildung auch mittels unstrukturierter Daten  Europäischer Datenschutzbeauftragter und deutsche Monopolkommission mahnen Einschränkung dieser Geschäftsmodelle an – Dialog mit Kartellbehörden  EU-Datenschutzgrundverordnung muss das Recht auf Datenportabilität und die Souveränität des einzelnen Nutzers stärken Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen (DSK 2013)  Sozial- und Gesundheitsdaten – höchster Schutzgrad  Interesse an diesen Daten steigt (z.B. Fitness Apps, Apothekenrechenzentren, Forschung) – „Gläserner Patient“  Erforderlich datenschutzgerechte Technologien (Anonymisierung, Pseudonymisierung, Verschlüsselung) je nach Stand der Technik  Zuverlässige Telematikinfrastruktur  Klare datenschutzrechtliche Regelungen für externe technische Dienstleister Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Verschlüsselung ohne Einschränkung ermöglichen (DSK 2013)  Stärkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses erfordern neben rechtlichen auch technische Vorkehrungen zum Schutz der privaten wie geschäftlichen Kommunikation in allen Bereichen (z.B. Berufsgruppen mit besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen, öffentliche Verwaltung)  Einfach bedienbare Verschlüsselungs-Infrastruktur  Kryptografische Verfahren ohne „Hintertür“  Sichere IT bei der Wirtschaft fördern  Kryptografische Verfahren in E-Government-Verfahren Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Ausblick  Apps für mobile Geräte liefern Daten ohne Ende  Biometrische Daten  Geolokalisierung  Drohnen  Smart TV, Connected Car, iWatch,...  Predictiv Policing  Data Mining (Social Engineering) ... Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Beitrag LfDI MV - Projekte  Datenschutz ist Bildungssache  IT-Sicherheit in Kommunen  Datenschutz an Schulen  Digitale Bildung Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Fazit Datenschutz verbunden mit technischen Maßnahmen zur IT- Sicherheit befördert die Freiheit im Netz Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Informationen:    Der Landesbeauftragte f ü r Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin, Schwerin Tel.: 0385 – Fax: 0385 – mail: