Nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung

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Nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung Sandra Müller SBFI / Höhere Berufsbildung 30. April 2015

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) Abschluss CH Arbeitgeber Ausland Arbeitgeber Schweiz Abschluss Ausland Ausländischer NQR Mit Hilfe des von der EU erarbeiteten Europäischen Qualifikationsrahmens werden die Abschlüsse im NQR Berufsbildung mit Abschlüssen anderer Länder vergleichbar.

Der NQR Berufsbildung Ziele und Nutzen: Förderung des gesellschaftlichen Ansehens, der Attraktivität und der Wertschätzung der Berufsbildung Stärkung des internationalen Ansehens der Berufsbildung Verbesserung der Chancen von Schweizer Fach- und Führungskräften auf dem internationalen Arbeitsmarkt Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern NQR Berufsbildung   Kenntnisse Fertigkeiten Kompetenzen 8 Beschreibungen 7 6 5 4 3 2 1 Der nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung und die dazugehörigen Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze sind Instrumente zur Verbesserung der Vergleichbarkeit und Positionierung von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen. Der NQR Berufsbildung besteht aus acht Niveaus, in die sämtliche vom Berufsbildungsgesetz als formale Bildung beschriebenen Abschlüsse eingestuft werden.

Der Prozess der Einstufung Erarbeitung (Branchensicht) Konsistenz-prüfung (Systemsicht) Entscheid Veröffentlichung Trägerschaft externe Fachstelle (EHB) SBFI Die Einstufung erfolgt verbundpartnerschaftlich und konsensorientiert. Die Trägerschaft stuft ihre Abschlüsse selbst ein. Grundlage dafür sind die handlungskompetenzorientierten Beschreibungen aus den Grundlagendokumenten des Abschlusses (Bildungsverordnung, Bildungsplan, Prüfungsordnung, Wegleitung, Rahmenlehrplan) Die externe Fachstelle (EHB) prüft die Konsistenz der Anträge. Das SBFI fällt den Entscheid über die Einstufung unter Einbezug der Verbundpartner (EBBK). Erarbeitung Der Antrag auf Einstufung wird immer von der Trägerschaft eines Abschlusses gestellt. Die erste Einordnung erfolgt durch die Trägerschaften (finanzielle Entschädigung vorgesehen). Die Trägerschaft erstellt zunächst eine Übersicht über die von ihr angebotenen Abschlüsse und stuft danach jeden einzelnen Abschluss in ein Niveau des NQR Berfusbidlung ein. Pro Abschluss muss zudem ein Diplomzusatz (HBB) erstellt werden. Die Einstufung stützt sich auf die Grundlagendokumente eines Abschlusses (PO, WG, RLP, Bildungsverordnung) und erfolgt anhand der darin beschriebenen Handlungskompetenzen. 2. Konsistenzprüfung Die Anträge werden durch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) auf Vollständigkeit und Qualität hin geprüft. Diese Konsistenzprüfung stellt die Gleichbehandlung aller Abschlüsse und die Kohärenz der Einstufungen sicher. Bei Divergenzen sucht das EHB das Gespräch mit der Trägerschaft, um einen Konsens zu finden. 3. Entscheid und Veröffentlichung Der Entscheid über die definitive Einstufung obliegt basierend auf der Konsistenprüfung dem SBFI. Wenn kein Konsens besteht kann ein Abschluss nicht eingestuft werden (Antrag abgelehnt). Das SBFI fällt seinen Entscheid über Einbezug der Verbundpartner (EBBK Eidgenössische Berufsbildungskommission). Das SBFI führt ein Verzeichnis der eingestuften Abschlüsse und publiziert dieses. Auf dem Internet stellt das SBFI einen Leitfaden zur Verfügung, welche das genaue Vorgehen erklärt.

Tendenzen nach Abschlussart Niveau Abschlussarten 8 HFP 7 HF 6 BP 5 EFZ 4 3 EBA 2 1 Aus der Logik des Berufsbildungssystems und auf Grund von probeweise vorgenommenen Einstufungen zeichnen sich folgende ungefähre Tendenzen für die einzelnen Abschlussarten ab. Die Niveau-Tendenzen bieten einen ersten Anhaltspunkt, auf welchem Niveau des NQR Berufsbildung ein konkreter Abschluss eingestuft werden kann. Hochschulsystem: Bachelor= 6, Master=7 und Dokotorat =8

Unterstützung bei der Umsetzung www.nqr-berufsbildung.ch (neu mit FAQ) Leitfaden Schulungen In D und F Praxisorientierte Workshops Fachstelle NQR Berufsbildung im SBFI Externe pädagogische Begleitung ist empfehlenswert Subvention 3’600 CHF/Abschluss Webseite mit dem Leitfaden, Formularen, FAQ …

DZ als Visitenkarte / Marketinginstrument … Zeit darauf verwenden Die Übersetzung der Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze in die übrigen Landessprachen und ins Englische wird vom SBFI übernommen Zeugniserläuterungen werden im Berufsverzeichnis zum Herunterladen bereitgestellt Diplomzusätze werden zusammen mit dem jeweiligen Diplom den Absolventinnen und Absolventen übergeben Neue Einstufungen werden jeweils im Januar und im Juli veröffentlicht

Der Ablauf einer Einstufung: 1. Einstufungsanfrage Sämtliche Abschlüsse der Trägerschaft müssen gleichzeitig eingestuft werden. Bei Fragen: sich an die Fachstelle NQR wenden. Wenn Unsicherheit bei der Prüfung der GD besteht können im Falle der HBB ev. folgende Instrumente weiterhelfen: eine Konsistenzprüfung oder eine Vorstudie, um abzuklären, ob die in den Grundlagendokumenten beschriebenen Handlungskompetenzen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Praxis entsprechen und ob allenfalls auch Zulassungsvoraussetzungen, Struktur und Inhalt der Prüfungen und die Bestehensregeln angepasst werden müssten. Download der Dokumente Besuch der Schulung Prüfung der Grundlagendokumente Erstellen eines Zeitplanes Einreichen der Einstufungsanfrage (Schritt 1)

2. Erarbeitung des Antrages Schritt 2: Die Gesamtsicht sämtlicher Abschlüsse der Trägerschaft erstellen Schritt 3: Die Übersicht der beruflichen Handlungs-kompetenzen vorbereiten Schritt 4: Das Niveau ermitteln und begründen Schritt 5: Die Zeugniserläuterung oder den Diplomzusatz ausarbeiten Schritt 6: Den Antrag auf Einstufung einreichen Organisation der Trägerschaft liegt im Ermessen dieser (B&Q, QSK etc.) Externe Unterstützung wird empfohlen Auf Schritt 3-5 gehen die Workshops im Detail ein

3. Prüfung und Entscheid Das EHB führt eine unabhängige Konsistenzprüfung durch, damit die Gleichbehandlung aller Anträge gewährleistet ist. Die Entscheidung liegt beim SBFI – ohne Konsens führen wir keine Einstufung durch.

Stand der Umsetzung April 2015 25 Anträge auf Einstufung sind beim SBFI eingegangen 70 Tickets wurden gelöst Zahlreiche weitere Trägerschaften sind mit Vorarbeiten beschäftigt Noch zu geringe Menge um die systemische Konsistenz prüfen zu können Grosses Engagement sowohl kleiner Trägerschaften als auch grösserer Verbände bzw. ganzer Branchen (Beispiel Hotel/Gastro, OdA Santé, Baumeisterverband, Swissmem, Viscom…)

Merci! www.nqr-berufsbildung.ch nqr-berufsbildung@sbfi.admin.ch