Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW IDW ERS HFA 31 Aktivierung von Herstellungskosten (FN-IDW 12/2009, S. 670, und WPg Supplement 4/2009)
Zeitraum der Herstellung Aufbau des IDW ERS HFA 31 Definition Zeitraum der Herstellung Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechts-bestandteilen Eliminierung von Leerkosten Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen Zölle und Verbrauchsteuern
Herstellungskosten (HK) (§ 255 II 1 HGB): Definition Herstellungskosten (HK) (§ 255 II 1 HGB): Aufwendungen, die entstehen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinaus-gehende wesentliche Verbesserung
Zeitraum der Herstellung Aufbau des IDW ERS HFA 31 Definition Zeitraum der Herstellung Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechts-bestandteilen Eliminierung von Leerkosten Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen Zölle und Verbrauchsteuern
Zeitraum der Herstellung (1) Anzusetzen sind die maßgeblichen Aufwendungen zwischen Beginn und Ende der Herstellung Beginn der Herstellung: Beginn des auf die Schaffung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung des Vermögensgegen-stands gerichteten Kombinationsprozesses von Produktionsfaktoren
Zeitraum der Herstellung (2) Unmittelbare Vorbereitungshandlungen: = HK, sofern der betreffende Vermögensgegen-stand bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hinreichend konkretisiert bei Konkretisierung erst nach Abschlussstichtag unter bestimmten Voraussetzungen Nachakti-vierung möglich
Zeitraum der Herstellung (3) Während einer Unterbrechung der Herstellung anfallende Kosten nur HK, wenn Unterbrechung technisch/herstellungsbedingt (z.B. Überwachung während Baupause im Winter) Beendigung der Herstellung: mit Fertigstellung, d.h. der Möglichkeit zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Vermögensgegenstands der Vertrieb ist nicht dem Herstellungsvorgang zuzurechnen
Zeitraum der Herstellung Aufbau des IDW ERS HFA 31 Definition Zeitraum der Herstellung Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechts-bestandteilen Eliminierung von Leerkosten Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen Zölle und Verbrauchsteuern
Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechtsbestandteilen (1) Einzelkosten: unmittelbar zurechenbare Kosten fertigungsbedingter Einsatz an Gütern, Leistungen und Diensten muss sich ohne weitere Schlüsselung auf den zu bewertenden Vermögensgegenstand beziehen lassen Gemeinkosten: keine unmittelbare Zurechnung der Kosten zu dem hergestellten Vermögensgegenstand möglich, sondern nur über Schlüsselung oder Umlage unechte Gemeinkosten erfüllen diese Voraus-setzung nicht
Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechtsbestandteilen (2) Neufestlegung der handelsrechtlichen Herstellungskostenuntergrenze durch BilMoG (§ 255 II 2 HGB): Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung und angemessene Teile der Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst
Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechtsbestandteilen (3) Aktivierungswahlrecht gem. § 255 II 3 HGB bzgl. angemessener Teile der allgemeinen Verwaltungskosten der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung ent-fallen Verwaltungskosten, die im Material- o. Fertigungs-bereich anfallen, sind hingegen als Material- bzw. Fertigungsgemeinkosten aktivierungspflichtig
Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechtsbestandteilen (4) Anmerkung zur Berücksichtigung der unechten Gemeinkosten unter den Einzelkosten: Dies gilt nur unbeschadet der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit. *) Ausnahme: Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle VG des AV
Zeitraum der Herstellung Aufbau des IDW ERS HFA 31 Definition Zeitraum der Herstellung Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechts-bestandteilen Eliminierung von Leerkosten Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen Zölle und Verbrauchsteuern
Eliminierung von Leerkosten Erfordernis der „Angemessenheit“: fertigungsbedingte Gemeinkosten nur zu berück-sichtigen, soweit sie bei Normalbeschäftigung anfallen Z.B. bei Stilllegung oder deutlicher Unterauslastung der Kapazitäten => betreffende Gemeinkosten nicht angemessen, sondern als Leerkosten von Aktivierung aus- geschlossen Lediglich Einbeziehung planmäßiger, nicht hin-gegen außerplanmäßiger Abschreibungen
Zeitraum der Herstellung Aufbau des IDW ERS HFA 31 Definition Zeitraum der Herstellung Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechts-bestandteilen Eliminierung von Leerkosten Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen Zölle und Verbrauchsteuern
Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen Zinsen für Fremdkapital (FK) gehören grundsätzlich nicht zu den HK (§ 255 III 1 HGB) Wahlrecht gem. § 255 III 2 HGB: Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstel-lung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Herstellungszeitraum entfallen sachliche und zeitliche Zuordnung eng auszulegen Anhangangabe gemäß § 284 II Nr. 5 HGB über Einbeziehung von FK-Zinsen
Zeitraum der Herstellung Aufbau des IDW ERS HFA 31 Definition Zeitraum der Herstellung Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechts-bestandteilen Eliminierung von Leerkosten Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen Zölle und Verbrauchsteuern
Zölle und Verbrauchsteuern Angefallene Zölle und Verbrauchsteuern (z.B. Biersteuer), die auf am Abschlussstichtag auszuweisendes Vorratsvermögen entfallen = Sonderkosten der Fertigung => HK
Abschließendes Beispiel (1) § 255 II, III HGB a.F. § 255 II, III HGB n.F. R 6.3 EStR HK Produkt EUR Materialeinzelkosten P 15 Fertigungseinzelkosten 20 Sonderkosten d. Fertigung 5 HGB Wertuntergrenze (alt) 40 Materialgemeinkosten W 8 Fertigungsgemeinkosten 2 Planm. Abschreibungen Sachanlagen u. entgeltl. erworbenes immat. AV Steuerl. Wertuntergrenze (unverändert) 55
Abschließendes Beispiel (2) § 255 II, III HGB a.F. § 255 II, III HGB n.F. R 6.3 EStR HK Produkt EUR Planm. Abschreibungen selbst geschaffenes immat. Anlagevermögen _ P, sofern Entwickl.kaktiviert HGB Wertuntergrenze (neu) 55 Allg. Verwaltungskosten W 2 Aufwend. soz. Einrichtungen 1 Freiwillige soziale Leistungen Kosten betriebl. Altersvers. – FK-Zinsen HGB- und steuerliche Wertobergrenze (neu/alt) 60