Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitszeitregelungen
Advertisements

Arbeitszeit schulischer Personalräte
Ärzteinitiative der Charité
Arbeitszeit an Tankstellen
Teilzeitarbeitsverhältnisse
Arbeitszeitregelungen
KA-AZG Das Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz ermöglicht flexiblere und ausgedehnte Arbeitszeiten für Spitäler Zustimmung der Personalvertretung und.
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
Teilzeitarbeitsverhältnisse
Regelung der Arbeitszeit (Richtlinie 2002/15/EG)
Seminar: Grundwissen Arbeit-Beruf-Berufswahlvorbereitung
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Dr. Ingrid Kuster Rechtsservice
Betriebspraktikum 2013.
BV Arbeitszeit Mitarbeiterinformation
Gesund arbeiten – gut leben
Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Arbeitszeit heute Arbeitszeitrecht – als Teil des Arbeitnehmerschutzrechts – hat die Aufgabe, eine übermäßige Inanspruchnahme des Arbeit-nehmers durch.
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
ist geregelt im Berufsbildungsgesetz BBiG
Das Arbeitszeitpaket 2007.
Lenker-Arbeitszeitrecht NEU
Rechtliche Grenzen der Arbeitszeitgestaltung
FRÜHJAHRSIMPULS 2013 BKS Steuerberatung GmbH & Co KG Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten HERZLICH WILLKOMMEN ZUM.
Neue Spielräume Mehrarbeitszuschlag Arbeitszeitaufzeichnungen, Strafen
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Jörn Michelsen &
XII. Arbeitnehmerpflichten
Arbeitsverträge im Hotel- und Gastgewerbe
Vorbereitung auf die Berufstätigkeit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
5 Themen zum Arbeitsgesetz
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Überstundenverrechnung
Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung
Vortrag Junge TierärztInnen am an der VetMed, Eva Scherz
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Arbeitsrecht.
Mindestlohn Mindestlohn Gesetzliche Neuregelung:
Überstundenregelung/Arbeitszeitkonto
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Dienstreise Bauangestellte Dr. Christoph Wiesinger Dienstreisen Bauangestellte KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie gilt ab
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Gute Arbeit durch bessere Arbeitszeiten
Arbeitsverträge.
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit
Kollektivvertrag NEU für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen.
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz LSDB-G
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Lisa Ich weiß, Sie haben da frei, aber: Sie müssen am nächsten Dienstag kommen! Ich weiß, Sie haben da frei, aber: Sie müssen am nächsten Dienstag kommen!
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Folie 1 Mag. Robert Steier Tel(+431) 54641/ AZG Novelle 2007 Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Landarbeitsgesetzes.
STUDENTEN UND PRAKTIKANTEN
Betriebspraktikum – Betriebspraktikum – (Tag der Halbjahreszeugnisse)
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 1/7 Zulagen und Zuschläge –
Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstplan MoDiMiDoFrSaSo E.Gaal Plan FFSS./. 38,5 hIst +2F 7,7h / 10 h+5,4 Werkstück  „Überstunden Ü2 BAT-KF“
Brauchen wir neue Arbeitszeitmodelle? Schädlingsbekämpfertag Salzburg, Mag. Karl Reiff.
Arbeitsgesetz Verordnungen
Änderungen im Arbeitszeitgesetz
Grundlagen der Personalverrechnung
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Kv-freien Raum
Arbeitszeitrecht „Die einen arbeiten, die anderen gestalten Zeit“
 Präsentation transkript:

Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau

Arbeitszeit 5-Tage-Woche (daraus ergeben sich 48 Stunden Wochenruhe, Mindestwochenruhe = 36 Stunden, restliche 12 Stunden können innerhalb des Durchrechnungszeitraumes verschoben werden), Sonntag gilt als normaler Arbeitstag Aushang des Anfangs/Endes der Arbeitszeit, Ruhepausen, Dauer der wöchentlichen Ruhezeit eine Woche im Voraus

Arbeitszeit Durchrechnungszeitraum max. 13 Wochen (bei Saisonbetrieben ganze Saison) Muss als Betriebsvereinbarung (bzw. im Einzel- arbeitsvertrag) vereinbart sein Beginn und Ende des Durchrechnungszeitraumes muss schriftlich festgelegt werden Normalarbeitszeit kann auf 48 Std./Woche ausgedehnt werden (in der Durchrechnung dürfen 40 Std./Woche nicht überschritten werden, sonst sind sie als Ü-Stunden zu entgelten).

Arbeitszeit Zeitausgleich für geleistete Überstunden am Ende der Saison, muss gemeinsam im Voraus vereinbart werden. Arbeitgeber muss Aufzeichnung über die geleisteten Arbeitsstunden führen und diese am Ende des Durchrechnungszeitraumes an den MA übergeben. Für Jungendliche kann die Normalarbeitszeit auf 46 Std. ausgedehnt werden (Zustimmung des BR erforderlich). Durchrechnung innerhalb von 2 Wochen.

Arbeitszeit Pausen unterliegen der betrieblichen Regelung. Max. 1 Stunde/Tag. Laut AZG nach 6 Stunden ½ Std. Pause vorgeschrieben. Tagesruhezeit: 11 Stunden. Diese kann auf 10 Std. verkürzt werden, muss aber innerhalb von 10 Tagen nachgeholt werden. Ist dies nicht möglich, steht ein 100%iger ÜZ zu. In Saisonbetrieben sind auch Teildienste möglich.

Beschäftigung von Jungendlichen an Sonntagen Für Jugendliche muss jeder 2. Sonntag arbeitsfrei bleiben. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Arbeits- inspektorates möglich.

Überstunden Angeordnete Arbeitsleistung über die NAZ Tägliche Arbeitszeit darf 10 Std. nicht überschreiten. Wöchentliche Überstunden dürfen 15 Std. nicht überschreiten (ohne Zustimmung des Arbeits- inspektorates) Überstunden nach Durchrechnungszeitraum Verfall der Überstunden nach 4 Monaten (wenn sie nicht geltend gemacht werden) Überstunden müssen vom AG aufgezeichnet werden und dem MA schriftlich bestätigt werden.

Überstundenentgelt: Überstundengrundlohn: 1/173 des Bruttolohnes Überstundenzuschlag: 50% Bei Teilzeitbediensteten gelten erst die über die NAZ von 40 Stunden/Wo. geleisteten Stunden als Überstunden, sonst wird von „Mehrarbeit“ gesprochen (Zuschlag max. 25%) 100% ÜZ für gesetzlich anerkannte Feiertage und für Tagesüberstunden (über 10 Stunden, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen durch Zeitausgleich ausgeglichen werden)

Lohnordnung: Festlohn Garantielohn: Garantielohn + Umsatzbeteiligung (10-15% BG) Verteilung des BG über Tronc (gemeinsames Umsatz- prozentkonto), über getrennte Umsatzprozentkonten oder über das Reviersystem Betriebspraktikum: Entlohnung entsprechend dem korrespondierenden Lehrjahr Mindestlohn für fallweise Beschäftigte = 120% des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die entsprechende Tätigkeit

Zulagen und Zuschläge: Fremdsprachenzulage für Garantielöhner für jede vom AG ausdrücklich verlangte, angewendete Fremdsprache Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge Nachtarbeitszuschlag bei überwiegender Arbeitszeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Lohnerhöhungen aufgrund längerer Betriebszugehörigkeit

Sonstige Regelungen: Mahlzeiten und Wohngelegenheiten können frei zwischen AG und AN vereinbart werden Handwerkszeug und Hausuniformen: Kochlehrlingen ist notwendiges Handwerkszeug unentgeltlich zur Verfügung zu stellen Uniformen, die sich von der üblichen Berufskleidung unterscheiden, sind vom DG zu stellen