Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 3. Oktober 2008.

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 Präsentation transkript:

Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 3. Oktober 2008

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall C: Zebra ade Was thematisiert der Fall? Rechtsschutzbedürfnis, aber kein Anfechtungsobjekt? Rechtsschutzbedürfnis in unserem Fall zu bejahen? Andere Fälle, die das gleiche Problem aufwerfen

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall C: Zebra ade Vorfrage: Besteht ein allgemeines Recht auf Rechtsschutz? Rechtsweggarantie nach Art. 29a BV Art. 6 Ziff. 1 EMRK Art. 13 EMRK

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall C: Zebra ade Zu Frage 1 Was spricht für das Vorliegen einer Verfügung? Was spricht gegen eine Verfügung?

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall C: Zebra ade Art. 107 SSV 1 Örtliche Verkehrsanordnungen (Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG), die durch Vorschrifts- oder Vortrittssignale oder durch andere Signale mit Vorschriftscharakter angezeigt werden, sind von der Behörde oder dem Bundesamt zu verfügen und mit Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen. …… 3 Die Anbringung der Markierungen und folgender Signale muss weder verfügt noch veröffentlicht werden: …………….

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall C: Zebra ade Frage 2 Legitimationsvoraussetzungen im Allgemeinen Zusammenhang zwischen Rechtsweggarantie und Legitimation Hinweise BGE 128 I 167, 130 I 369 und 388 Lehre: u.a G. Biaggini, Kommentar BV, Zürich 2007, Art. 29a BV Art. 25a VwVG Aufsichtsbeschwerde

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall C: Zebra ade Voraussetzungen von Art. 25a VwVG Zuständige Behörde Handlung, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützt und die Rechte oder Pflichten berühren Schutzwürdiges Interesse → Begehren nach Art. 25a Abs. 1 lit. a - c

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall D: In dubio Frage 1: Beschwerde in öff. rechtl. Angelegenheiten durch Kantonsregierung? Art. 82 BGG: Grundsatz Art. 93 BGG: Ausnahmen (Negativkatalog) Art. 86 BGG:Vorinstanzen Art. 89 BGG:Legitimation des Kantons (vgl. BGE 134 II 45) → Betroffen wie eine Privatperson (in casu) → Betroffen in hoheitlichen Befugnissen: schutzwürdige, eigene öffentliche Interessen

Prof. I. Häner Übungen im öffentlichen Prozessrecht 3. Oktober Fall D: In dubio Frage 2: Beschwerdegründe Art. 95 BGG Fallspezifisch: Rüge der Verletzung eines Grundrechts – Art. 9 BV - = zulässiger Beschwerdegrund des Kantons? (Vgl. auch BGer vom 11. Oktober 2000, 1P.561/2000)