Stadtbauamt Königslutter/ Bürgerinformation 27.11.2008 Stadtbauamt Königslutter/ BPR, Hannover
Bürgerinformation 05.02.2008 I. Einleitung Dipl. Ing. Rötemeier II. Erläuterungen Dipl. Ing. Pfeiffer zur Baumaßnahme Dipl. Ing. Jacobsen Dipl. Ing. Biesler , BPR III. Informationen zum Straßenausbaubeitrag Stadtamtsrat Ehlers IV. Hinweise zur Kanalsanierung Stadtamtsrat Ehlers V. Diskussion
Straßenausbaubeiträge Rechtlicher Hintergrund Theorie der Berechnung Konkrete Kostenschätzung Zeiträume und Zahlungsmodalitäten
1.1 § 83 NGO - Grundsätze der Einnahmebeschaffung (1) Die Gemeinden erheben Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Die Gemeinden haben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen 1. soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen, 2. im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeitragen besteht nicht. (3) Die Gemeinden dürfen Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
1.3 Straßenausbaubeitragssatzung 1.2 § 6 NKAG – Beiträge 1.3 Straßenausbaubeitragssatzung Satzung der Stadt Königslutter am Elm über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
§ 1 Straßenausbaubeitragssatzung Die Stadt erhebt ...zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung (Ausbau) ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Einrichtungen) - insgesamt , in Abschnitten oder Teilen - nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge ...
Plan Elmstraße
Beitragspflichtige Fläche Wer ist beitragspflichtig? Alle Grundstücke, die an der auszubauenden Anlage anliegen. - auch Außenbereichsgrundstücke und unbebaubare! Auch Eckgrundstücke oder durchlaufende Grundstücke, die keinen Zugang zu den auszubauenden Straßen haben! Hinterliegergrundstücke, die nicht anderweitig erschlossen sind, oder im Eigentum des Vorderliegers stehen Grundstücke, die an unbefahrbaren Wohnwegen liegen, sind auch zur nächstgelegene Straße beitragspflichtig
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz Beitragsformel (bezogen auf ein Grundstück) Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag
Beitragspflichtige Fläche = Grundstücksgröße x b) Nutzungsfaktor Beitragssatz = c) Umlagefähiger Aufwand (€)_________ = Beitragssatz (in €/m²) d) gesamtbeitragspflichtige Fläche (m²) Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag a) Grundstücksgröße x b) Nutzungsfaktor = Beitragspflichtige Fläche
a) Grundstücksgröße: b) Nutzungsfaktoren : Bebauungsplangebiet: Fläche auf die sich die Nutzungsfestsetzung bezieht bb) ansonsten grds.: Grundstücksgröße lt. Kataster (ggf. bis 50 m Tiefe) b) Nutzungsfaktoren : aa) bauliche und gewerbliche Nutzung 1-geschossig: 1,00 2-geschossig: 1,25 3-geschossig: 1,50 ggf. Gewerbezuschlag: + 0,5 maßgebend: 1. Bebauungsplan, 2. tatsächliche Bebauung, 3. Umgebung Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag a) Grundstücksgröße x b) Nutzungsfaktor = Beitragspflichtige Fläche
c) Umlagefähiger Aufwand Kosten der Maßnahme ./. Anteil Dritter (ABK/STW) ./. Anteil der Allgemeinheit (Stadt) = Umlagefähiger Aufwand d) Gesamtbeitragspflichtige Fläche = Addition sämtlicher beitragsfähiger Flächen Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand/d) gesamtbeitragspflichtige Fläche = Beitragssatz
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag Anteil der Allgemeinheit ( Stadt) § 6 Abs. 5 NKAG : ...Wenn die Einrichtungen erfahrungsgemäß auch von der Allgemeinheit oder von der Gemeinde oder dem Landkreis selbst in Anspruch genommen werden, bleibt bei der Ermittlung des Beitrages ein dem besonderen Vorteil der Allgemeinheit oder der Gebietskörperschaft entsprechender Teil des Aufwandes außer Ansatz .... Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand/d) gesamtbeitragspflichtige Fläche = Beitragssatz
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag Anteil der Allgemeinheit ( Stadt) 3 Straßenkategorien: Straße mit überwiegend Anliegerverkehr Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr Straße mit überwiegend Durchgangsverkehr Kriterien: Verkehrsbelastung Verkehrsfunktion Ausbauzustand Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand/d) gesamtbeitragspflichtige Fläche = Beitragssatz
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag Konkrete Einstufung der Straße: Elmstraße: Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr § 4 Vorteilsbemessung (1) Der Anteil der Anlieger am Aufwand beträgt 1. …. . 2. bei öffentlichen Einrichtungen, mit starkem innerörtlichem Verkehr a) für Fahrbahnen, Trenn-,Seiten-, Rand-, und Sicherheitsstreifen ... 40 % b) für Randsteine und Schrammborde, für Rad- und Gehwege - auch in kombinierter Form - sowie für Grünanlagen als Bestandteil der öffentlichen Einrichtung 60 % c) für Beleuchtungseinrichtungen, sowie für Rinnen und andere Ein- richtungen der Oberflächenentwässerung 50 % d) für Parkflächen (auch Standspuren) mit Ausnahme der Busbuchten und Bushaltestellen 70 % Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand/d) gesamtbeitragspflichtige Fläche = Beitragssatz
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand (€)_________ = Beitragssatz (in €/m²) d) gesamtbeitragspflichtige Fläche (m²) Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand/d) gesamtbeitragspflichtige Fläche = Beitragssatz
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag umlagefähiger Aufwand (incl.Altlasten) 780.000 € gesamte Baukosten ./. 59.000 € Beleuchtung ./. 67.000 € Anteil ABK/STW ./. 327.000 € Anteil Allgemeinheit 327.000 € Anliegeranteil (umlagefähiger Aufwand) Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand/d) gesamtbeitragspflichtige Fläche = Beitragssatz
umlagefähiger Aufwand (ohne Altlasten) 780.000 € gesamte Baukosten ./. 59.000 € Beleuchtung ./. 67.000 € Anteil ABK/STW ./. 148.000 € Altlasten ./. 253.000 € Anteil Allgemeinheit 253.000 € Anliegeranteil (umlagefähiger Aufwand)
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag a) Beitragssatz mit Altlasten: 327.000 € 25.416 m² = 12,87 €/m² b) Beitragssatz ohne Altlasten: 253.000 € 25.416 m² = 9,95 €/m² Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag c) Umlagefähiger Aufwand/d) gesamtbeitragspflichtige Fläche = Beitragssatz
Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag Beispiel a) Grundstück mit 500 m² (2-geschossig) 500 m² x 1,25 x 12,87 €/m² = 8.043 € b) Grundstück mit 500 m² (2-geschossig) 500 m² x 1,25 x 9,95 €/m² = 6.218 € Beitragspflichtige Fläche x Beitragssatz = Straßenausbaubeitrag
Wann wird der Beitrag fällig? a) Vorausleistungen (85% ) nach Baubeginn 1) 1. BA Frühjahr 2009 2. BA Frühjahr 2010 b) Endabrechnung Mitte 2011 Baubeginn ist abhängig von Veröffentlichung der Haushaltssatzung und Aufhebung der Sanierungssatzung.
Stundungsvoraussetzungen: Bis 3 Monate ohne Nachweis (mit Zinsen) Ansonsten: Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Bankbescheinigung 0,5 % Zinsen/Monat ( = 6% p.a.) über 4 Jahre Dauer = Sicherungshypothek
___Grundstückseigentümer__ Abwasserbeseitigung ___Grundstückseigentümer__ Keine Beiträge für öffentlichen Bereich aber: Grundstücks- entwässerung muss in Ordnung gebracht werden Kontrolle und Beratung kostenfrei durch ABK ___ABK___
Bei Rückfragen: Zur Baumaßnahme Dipl.Ing. Jacobsen, BPR Tel.: 0511- 860550 (Kanal) Dipl. Ing. Biesler, BPR Tel.: 0511- 860550 (Straße) Herr Schiemann Tel.: 912-177 (Kanal) Dipl. Ing. Kühne Tel.: 912-150 (Straße) Stadtwerke Königslutter Tel.: 95110 (Gas/Wasser) Zum Straßenausbaubeitrag: Frau Heine Tel:: 912-199 Herr Ehlers Tel:: 912-141