STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern
Raub (Art. 140 StGB) - Allgemein Kombination eines Diebstahls mit einer qualifizierten Nötigung Zusammengesetztes zweiaktiges Delikt Geschützte Rechtsgüter: Vermögen (primär) und persön-liche Freiheit Eingriff in die Freiheit zwecks Diebstahls Prof. Dr. H. Vest Raub
Grundtatbestand (Art. 140 Ziff. 1) - Arten Arten des Raubes: „Klassischer“ bzw. „einfacher“ Raub (Ziff. 1 Abs. 1): Qualifi-zierte Nötigung soll Diebstahl ermöglichen Räuberischer Diebstahl (Ziff. 1 Abs. 2): Qualifizierte Nötigung dient der Sicherung der Beute Prof. Dr. H. Vest Raub
Grundtatbestand (Art. 140 Ziff.1) Tatbestandsvoraussetzungen: Objektiv: - Nötigungsmittel bzw. Nötigungshandlung - Diebstahl = Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache Subjektiv: Vorsatz Aneignungswille = zur Aneignung Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern Prof. Dr. H. Vest Raub
Grundtatbestand – Nötigungsmittel bzw.-handlungen „Gewalt gegen eine Person“ (Abgrenzung zum Entreissdiebstahl. BGE 133 IV 207; 81 IV 226 (oder) „Androhung gegenwärtiger Gefahr“ (oder) „zum Widerstand unfähig machen“ Prof. Dr. H. Vest Raub
OBJ. TB - Tatbestandsvoraussetzungen Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache vgl. Diebstahl Prof. Dr. H. Vest Raub
SUBJEKTIVER TATBESTAND Vorsatz bezüglich allen objektiven TB-Elementen Aneignungswille vgl. Aneignungsdelikte Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern vgl. Aneignungsdelikte Prof. Dr. H. Vest Raub
SUBJEKTIVER TATBESTAND - VORSATZ Eventualvorsatz genügt Der Vorsatz muss sich auch auf den deliktsspezifischen Zusammenhang zw. Nötigungshandlung und Wegnahme beziehen (nicht wenn jmd. sich selbst sinnlos betrinkt: BGE 101 IV 156) einfacher Raub: Nötigung, um einen Diebstahl zu begehen räuberischer Diebstahl: Nötigung, um die gestohlene Sache behalten zu können (dolus directus 1. Grades; wird i.d.R. ver- mutet, wenn Täter nach Drohung bzw. Gewaltanwendung mit Beute flieht (BSK-Niggli/Riedo, Art. 140 N 50) Prof. Dr. H. Vest Raub
QUALIFIZIERTE FORMEN DES RAUBES (Art. 140 Ziff. 2-4) Stufenfolge sich erhöhender Gefährlichkeit: Versuchter qualifiz. Raub beim Überschreiten des qualifiz. Delikts, BGE 120 IV 115 f. Mitführen einer Schusswaffe oder einer anderen gefährlichen Waffe Art. 140 Ziff. 2 Mitgliedschaft in einer Bande Art. 140 Ziff. 3 Abs. 2 vgl. die qualifizierten Formen des Diebstahls Besondere Gefährlichkeit Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3 Lebensgefahr, schwere Körperverletzung und grausame Behandlung Art. 140 Ziff. 4 Prof. Dr. H. Vest Raub
KONKURRENZEN Art. 140 konsumiert Art. 139, 180, 181 (letztere nicht zu prüfen) Raubmord: grds. echte Konkurrenz zw. Art. 112/111 und Art. 140 Ziff. 1 (vgl. BSK-Niggli/Riedo, Art. 140 N 138, 165 f.) Ebenfalls echte Konkurrenz mit fahrlässiger Tötung (Art. 117) oder fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2) Tätlichkeiten sowie vorsätzliche und fahrlässige einfache Körperverletzungen werden konsumiert Sofern in engem zeitlichen Zusammenhang wird auch eine mit dem Raub verbundene Freiheitsberaubung gem. Art. 183 konsumiert (BGE 98 IV 314; 129 IV 63 f.) Prof. Dr. H. Vest Raub