Bürgerinformationsveranstaltung am

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 Präsentation transkript:

Bürgerinformationsveranstaltung am 19.05.2015 Bebauungsplan Reiteläcker-Mühlweg in Offenau - Schalltechnische Untersuchung - Bürgerinformationsveranstaltung am 19.05.2015 Ingenieurbüro Zimmermann Dipl.-Ing. Uwe Zimmermann Beratender Ingenieur Zertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortstraßen und Ortsdurchfahrten Lehrbeauftragter an der DHBW Mosbach Akazienweg 5 74855 Haßmersheim Tel. 06266 / 929 787 www.ingenieur-zimmermann.de Fax 06266 / 929 776 mail@ingenieur-zimmermann.de

Rechtliche Grundlagen Verkehrslärm Gewerbelärm

Orientierungswert in dB(A) RECHTLICHE GRUNDLAGEN DIN 18005, Schallschutz im Städtebau Der niedrigere Nachtwert gilt für die Beurteilung von Gewerbe- und Freizeitlärm. Orientierungswerte: Die DIN 18005 legt für die Bauleitplanung ausdrücklich keine rechts­verbindlichen Grenzwerte fest, sondern gibt „Orien­tie­rungswerte“ der Lärmbelastung an, die bei der städtebaulichen Planung berücksichtigt wer­den sollen.   Orientierungswert in dB(A) Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45 / 40 Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 60 50 / 45

RECHTLICHE GRUNDLAGEN Im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen sind die Beurteilungspegel nach TA-Lärm, Ausgabe 1998 zu berechnen Beurteilungszeiträume: Die Richtwerte beziehen sich in der Nacht (22 – 6 Uhr) auf die „lauteste“, volle Nacht­stunde, während am Tag (6 – 22 Uhr) eine Beurteilungszeit von 16 Stunden gilt. Nach TA-Lärm werden die Beurteilungspegel bestimmt als Mittelwert für die Summe der in den Beurteilungszeiträumen einwirkenden Geräusche. In die Berechnung der Beurteilungspegel flie­ßen die Höhe der Lärmimmissionen, die Einwirkzeit und -dauer, die Impulshaltigkeit und die Ton-/Informationshaltigkeit ein.   Richtwert in dB(A) Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40 Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 60 45

RECHTLICHE GRUNDLAGEN Ruhezeitenzuschläge: Bei reinen Wohngebieten (WR), allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kurgebieten wird nach TA-Lärm für die in die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezei­ten) fallenden anteili­gen Schallimmis­sionen einen Zuschlag von 6 dB(A) vor. Dies betrifft an Werkta­gen die Zeiträume von 6 – 7 Uhr und von 20 – 22 Uhr. Beurteilung: Bei der Beurteilung der Lärmbelastung aus Gewerbelärm ist nach TA-Lärm auf die Gesamtbelastung, bestehend aus Vorbelastung und Zusatzbelastung, abzustellen. Unter der Vorbelastung ist nach TA-Lärm „…die Belastung eines Immissionsortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Zusatzbeitrag der zu beurteilenden Anlage [zu verstehen]“. Die Zusatzbelastung ist demzufolge der Immissionsbeitrag, der ausschließlich von der zu beurteilenden Anlage ausgeht.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen: Gemäß Ziffer 7.4 der TA-Lärm sind die „...Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Straßenflächen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück … durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich [zu vermeiden]“. Damit diese Regelung der TA Lärm greift, müssen drei Kriterien erfüllt sein: Erhöhung des Beurteilungspegel aus Verkehrsgeräuschen um mehr als 3 dB(A), keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr, erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung). Die Beurteilungspegel sind nach RLS-90 für die Beurteilungszeiträume 6-22 Uhr und 22-6 Uhr zu ermitteln.

Bestehende Verkehrsbelastungen (Null-Fall): VERKEHRSLÄRM Bestehende Verkehrsbelastungen (Null-Fall): DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr als Mittelwert aller 365 Tage eines Jahres Straßenabschnitt, von – bis DTV 2015 SV-Anteil K 2030 Bahnübergang - Kreisverkehr 1.620 Kfz/24h 2,5 % Philipp-Amsler-Straße 152 Kfz/24h 2,6 %

Zusätzliches Verkehrsaufkommen: VERKEHRSLÄRM Zusätzliches Verkehrsaufkommen: Frühschicht: 06.00 – 14.30 Uhr Spätschicht: 14.30 – 22.00 Uhr Nachtschicht: 22.00 – 06.00 Uhr Früh Spät Nacht SUMME Lkw-Verkehr 41,5 35 7 83,5 Pkw-Verkehr 80 240

Künftige Verkehrsbelastungen (Plan-Fall): VERKEHRSLÄRM Künftige Verkehrsbelastungen (Plan-Fall): Frühschicht: 06.00 – 14.30 Uhr Spätschicht: 14.30 – 22.00 Uhr Nachtschicht: 22.00 – 06.00 Uhr Straßenabschnitt von – bis DTV [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Verkehrs- zunahme K 2030 Bahnübergang - Kreisverkehr 1.944 6,4 +20,0 % Philipp-Amsler-Straße 476 18,4 +212,8 %

VERKEHRSLÄRM Kriterium 1: Erhöhung des Beurteilungspegels aus Verkehrsgeräuschen um mehr als 3 dB(A)

VERKEHRSLÄRM Kriterium 1: Erhöhung des Beurteilungspegels aus Verkehrsgeräuschen um mehr als 3 dB(A) Dieses Kriterium wird tagsüber erwartungsgemäß an den Süd- und Ostfassaden der Gebäude im Gebiet „Gässlesweg“ erfüllt. Nachts ist dieses Kriterium an jeder Fassade der Gebäude erfüllt.

VERKEHRSLÄRM Kriterium 2: Keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr Die Wortwahl der TA Lärm kann dahingehend interpretiert werden, dass geprüft werden soll, in welchem Bereich die Lärmsituation (noch) überwiegend durch den Verkehr der betrachteten Anlage bestimmt wird. Da der Anteil des DHL-Verkehrs an der Gesamt-Verkehrsbelastung des Straßenabschnitts bis zum Kreisverkehr noch mehr als überwiegt, findet die von der TA Lärm gemeinte „Vermischung mit dem übrigen Verkehr“ de facto erst auf der K 2030 statt. Das bedeutet, dass die Gebäude an der K 2030 grundsätzlich nicht in die Beurteilung einzubeziehen sind.

VERKEHRSLÄRM Kriterium 3: Erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)   Grenzwert in dB(A) Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr Allgemeines Wohngebiet (WA) 59 49 Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 64 54

VERKEHRSLÄRM Kriterium 3: Erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) Dieses Kriterium wird weder tagsüber noch nachts an einem der Gebäude des Wohngebiets „Gässlesweg“ erfüllt.   Grenzwert in dB(A) Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr Allgemeines Wohngebiet (WA) 59 49 Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 64 54

VERKEHRSLÄRM FAZIT: Damit die TA-Lärm-Regelung greift, müssen alle drei Kriterien der Ziff. 7.4 der TA Lärm an einem Immissionsort erfüllt sein. Dies wird im vorliegenden Fall an keinem Immissionsort auftreten. D.h. es müssen im vorliegenden Fall keine organisatorischen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen ergriffen werden.

VERKEHRSLÄRM Angesichts der relativ hohen Verkehrs- und Lärmpegelzuwächse in der Philipp-Amsler-Straße bleibt aber die Frage: Sind die Lärmbelastungen an den Gebäuden an der Zufahrtsstraße im Sinne des § 15 Abs. 1 BauNVO „zumutbar“ ? Danach sind bauliche Anlagen unzulässig, wenn von Ihnen Belästigungen ausgehen können, die in dessen Umgebung unzumutbar sind. Hierzu kann man ersatzweise die Orientierungswerte der DIN 18005: Schallschutz im Städtebau heranziehen und in die Abwägung des Bebauungsplanverfahrens einbeziehen.

VERKEHRSLÄRM Der Orientierungswert der DIN 18005: Schallschutz im Städtebau für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) wird heute bereits an den Gebäuden an der K 2030 tagsüber erreicht bzw. marginal überschritten.

VERKEHRSLÄRM Der Orientierungswert der DIN 18005: Schallschutz im Städtebau für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) wird heute bereits an den Gebäuden an der K 2030 tagsüber erreicht bzw. marginal überschritten. Durch den zusätzlichen DPDHL-Verkehr im Szenario „PLAN-Fall“ wird sich daran tagsüber relativ wenig ändern

VERKEHRSLÄRM Nachts liegen die Lärmbelastungen an der K 2030 derzeit leicht unter dem Orientierungswert der DIN 18005 von 45 dB(A).

VERKEHRSLÄRM Nachts liegen die Lärmbelastungen an der K 2030 leicht unter dem Orientierungswert der DIN 18005 von 45 dB(A). Künftig wird an insgesamt drei Gebäuden der Orientierungswert leicht überschritten werden. Die Überschreitungen liegen aber innerhalb des von den Gerichten allgemein akzeptierten Toleranzrahmens von 5 dB(A).

VERKEHRSLÄRM Letztlich muss der Gemeinderat in seiner Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entscheiden, inwieweit die ermittelten zu erwartenden Lärmbelastungen für die Anwohner an den Zufahrtsstraßen in das Gebiet “Reiteläcker-Mühlweg” zumutbar sind.

GEWERBELÄRM Entwicklungskonzept Ost Schalltechnische Untersuchung Büro Dröscher, Tübingen 2006

Schallleistungspegel Lw tags/nachts [dB(A)] GEWERBELÄRM Vorbelastung Gelände des Südzucker-Werks Quelle: Schalltechnische Untersuchung „Entwicklungskonzept Ost“, Büro Dröscher, 2006 Ersatzschallquellen Schallleistungspegel Lw tags/nachts [dB(A)] Produktionsgebäude Nordfassade Mitte, H=15 m 103 / 97   Nordfassade Ost, H=15 m 115 / 109 Ostfassade, H=15 m 104 / 98 Südfassade, H=15 m 106 / 100 Westfassade, H=15 m Zuckertank West, H=15 m Klärteiche Insgesamt 12 Pumpen mitten im Teich, H=0,5 m 89 / 89

GEWERBELÄRM Zusatzbelastung durch Fahr- und Rangiergeräusche der Lkw auf dem Betriebsgelände Betriebsgeräusche der Lkw in den Warenumschlagszonen Be- und Entladung durch Gabelstapler Fahr- und Rangiergeräusche auf dem Mitarbeiter-Parkplatz

GEWERBELÄRM Fazit: Die Beurteilungspegel nach TA-Lärm an den maßgebenden Gebäuden im Umfeld des Plangebiets „Reiteläcker-Mühlweg“ liegen unter den zulässigen Richtwerten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ingenieurbüro Zimmermann Dipl.-Ing. Uwe Zimmermann Beratender Ingenieur Zertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortstraßen und Ortsdurchfahrten Lehrbeauftragter an der DHBW Mosbach Akazienweg 5 74855 Haßmersheim Tel. 06266 / 929 787 www.ingenieur-zimmermann.de Fax 06266 / 929 776 mail@ingenieur-zimmermann.de