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Lärmaktionsplan Welche Erwartungen

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Präsentation zum Thema: "Lärmaktionsplan Welche Erwartungen"—  Präsentation transkript:

1 Lärmaktionsplan Welche Erwartungen
Begriffe (Schall, Lärm) erklären? Gibt es Entscheidungsspielraum? Was bringt Warstein / den Bürgern d. Plan?

2 Inhalte Pflichten aus EU-Umgebungslärmrichtlinie
Ziele und Sinn der Richtlinie klar machen Objektives Bild der Lärmbelastung, um Prioritäten f. Maßnahmen zu setzen Lärmbelästigungen u. -schäden verhindern, vermindern, Vorsorge treffen Berechnung des Lärmpegels erklären Mögliche Maßnahmen u. deren Wirksamkeit Lärmminderung durch Erneuerungen B 55 in 2010

3 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 Ballungsraum, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen Lärmkarten, Lärmaktionspläne; für Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio Kfz / Jahr in der 1. Stufe, > 3 Mio Kfz / Jahr in der 2. Stufe "Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört." "Zuständige Behörden ... sind die Gemeinden ..."

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6 Lärmbelästigung ein subjektiver Eindruck
Stärke – Dauer – Häufigkeit –Frequenzen Art u. Betriebsweise d. Geräuschquelle Tonhaltigkeit – Auffälligkeit Informationsgehalt, indiv. Gewöhnung Befindlichkeit u. Tätigkeit des Betroffenen Vermeidbarkeit des Geräusches Sympathiewert der Geräuschquelle

7 Berechnung u. Messung Schalldruck nach dB(A) aus logarithmischer Rechnung ergibt sich:
Verdoppelung oder Halbierung der Verkehrsmenge ergibt Veränderung des Lärmwertes von 3 dB(A) Verdoppelung oder Halbierung der Lautstärke ergibt Differenz von 10 dB(A) Schalldruck nimmt etwa um 3 dB(A) bei Verdoppelung der Entfernung ab Erst eine (objektive) Veränderung von 3 dB(A) wird subjektiv als Veränderung wahrgenommen

8 Minderung der Lärmbelastung (verkehrsplanerische ) Ansätze für Maßnahmen auf kommunaler Ebene
Vermeidung von KFZ-Verkehr Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln (Bus, Fahrradverkehr, Fußverkehr) Bündelung und räumliche Verlagerung von KFZ-Verkehr Verträglichere Abwicklung des KFZ-Verkehrs (Niedrige Geschwindigkeiten, stetiger Verkehrsfluss) Baulicher Schallschutz (Wände, Fenster)

9 Lärmschutz an bestehenden Straßen = Lärmsanierung; Schallschutz am Gebäude
Wird an bestehenden Straßen vom BMV als freiwillige Leistung ... gewährt Immissionsgrenzwerte für Wohngebäude an Bundesstraßen sind (neu) 69 dB(A) für den Tag und (neu) 59 dB(A) nachts für Kern- und Mischgebiete Die Überschreitung ist eine Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses. Ggf. werden 75 % der Kosten für die Schallschutzmaßnahmen erstattet Die Abwicklung erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Meschede

10 Deckenerneuerung B55 in 2010 Stand der Technik ist: Offenporige Asphaltdecken mit Hohlraumgehalt > 15% ("Flüsterasphalt") werden beim Bau von Stadtstraßen nicht angewandt (Entwässerung des Porenvolumens) B 55 erhielt Splittmastixasphalt ohne Absplittung; glatte, geschlossene Oberfläche; Griffigkeit dadurch geringer, aber ausreichend bei 50 km/h. Lärmbelastung dadurch geringer, aber nicht belastbar zu beziffern; bei >60 km/h soll der Belag eine Verminderung von 2 dB(A) haben. Antrag an den Rat – Lärmminderung durch Straßendeckenerneuerung

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12 Erneuerung der Signalsteuerung B55 (bisher noch nicht vollständig abgeschlossen)
Die fünf veralteten Lichtsignalanlagen wurden einschließlich Steuerung ausgewechselt gegen moderne Anlagen Es erfolgt eine Optimierung der Verkehrssteuerung, die Koordinierung wird verbessert (teilweise "Grüne Welle") Der Knotenpunkt Franz-Hegemann-Straße /B 55 / K 69 wurde erweitert; dadurch erheblich längere Stauräume für Linksabbieger Vor dem Knoten B55 / K69 zusätzliches Vorsignal Die Maßnahmen werden zu einer wesentlich flüssigeren Verkehrsabwicklung mit kürzeren Wartezeiten für alle, insbesondere aber für Fußgänger führen.

13 Lärmaktionsplan für die Stadt Warstein ENTWURF
Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Für die einzelnen Plangebiete wurden folgende Teilaktionspläne erstellt: Planbezeichnung Ortslage Lärmart Warstein B55 (Ortsdurchfahrt) Verkehrslärm Spezielle Aktionspläne wurden in der Stadt Warstein bisher nicht erstellt. Den Aspekten des Lärmschutzes wurde jedoch bei allen Planungen von Verkehrswegen sowie in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren innerhalb der geltenden Anforderungen Rechnung getragen. In der Stufe 1 der Lärmaktionsplanung ist in der Stadt Warstein lediglich eine relevante Lärmquelle zu beachten; sie betrifft den Straßenverkehr auf der Ortsdurchfahrt B55 in Warstein. Die beengte Lage der B55 im Tal der Wäster in Verbindung mit einer dichten Bebauung lassen an diesem Straßenabschnitt keine wirkungsvollen Maßnahmen zur Lärmminderung zu. Lediglich durch den Bau einer Ortsumgehung ist eine nennenswerte Reduzierung des Verkehrslärms möglich. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung [x] Verkehrsplanung [ ] Raumordnung [ ] auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen [ ] Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung [ ] Verringerung der Schallübertragung [ ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize [ ] sonstige: ______________________________ In der Stadt Warstein wird seit vielen Jahren gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW an Konzepten für eine Ortsumgehung der B55 gearbeitet. Dadurch wäre eine erhebliche Entlastung der jetzigen Straße zu erreichen, damit verbunden eine beträchtliche Reduzierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung. Für diesen Lärmaktionsplan ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland Straßenbaulastträger für die B55 ist. Daher wurde zwischenzeitlich auch der Landesbetrieb Straßen NRW angeschrieben und um Prüfung der ermittelten Lärmangaben im Bereich der Ortsdurchfahrt Warstein und darüber hinaus um eine Aussage bezüglich ggf. vorgesehener Lärmsanierungsmaßnahmen gebeten. Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum Schutz ruhiger Gebiete Erläuterungen: Siehe unter Erläuterungen zu bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmsanierung.

14 Lärmaktionsplanung, Ablauf
im ministeriellen Runderlass ist geregelt: "Da ...auch kleine Orte im ländlichen Raum diese Aufgabe wahrzunehmen haben, sind ... in Hinblick auf Umfang, Inhalt und Verfahren die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen." Es muss eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Die Unterrichtung der Bevölkerung im Plangebiet erfolgt z. B. durch die Presse, das Internet oder durch öffentliche Bekanntmachung. Die Beteiligung kann durch öffentliche Versammlung, Gesprächsrunden oder – wie in Bestwig – durch öffentliche Auslegung erfolgen.


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