Wesentlichkeit im Rahmen

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 Präsentation transkript:

Wesentlichkeit im Rahmen Vorlesung Wirtschaftsprüfung Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung IDW PS 250 Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Grundsatz der Wesentlichkeit Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung Art und Umfang des Begriffs Grundsatz der Wesentlichkeit Die Prüfung des JA und des Lagebericht sind darauf auszurichten, dass mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufgedeckt werden, die auf Unrichtigkeiten oder Verstöße zurückzuführen sind und wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Abschlussadressaten haben. Der Grundsatz und dessen Auswirkungen müssen beachtet werden, damit dem AP mit hinreichender Sicherheit die Beurteilung ermöglicht wird, ob die Rechnungslegung in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgesellt wurde. Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Wesentlichkeitsgrenze Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 1. Art und Umfang des Begriffs Wesentlichkeitsgrenze leitet sich ab, aus.. Bedeutung des jeweiligen Sachverhalts für die einzelnen Prüfungsaussagen des AP im Prüfungsbericht Bestätigungsvermerk Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 1. Art und Umfang des Begriffs Grenzwert quantitativ qualitativ Wesentlichkeit * § 264 (2) HGB: Weglassen oder die fehlerhafte Darstellung, die auf der Basis eines Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflussen kann Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Wesentlichkeit einzelner Beträge oder Abweichungen im RW Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 1. Art und Umfang des Begriffs Wesentlichkeit einzelner Beträge oder Abweichungen im RW …. Ist davon abhängig, wie sich deren absoluter oder relativer Wert auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Abschlussadressaten auswirkt. Wesentlichkeit aus der Bedeutung einer verletzten Rechtsnorm IDW PS 250 (11) Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 2. Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit * Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit des Lageberichts als auch bei der Prüfung der einzelnen Prüffelder Zum Beispiel: die Festlegung von Art, zeitlichen Ablauf und Umfang der Prüfungshandlungen die Beurteilung der Auswirkungen von Unrichtigkeiten und Verstößen * Beurteilung nach den Umständen des Einzelfalls durch den AP im Rahmen des beruflichen Ermessens Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 2. Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit 2.1 Wesentlichkeit und Prüfungsrisiko G r u n d s a t z: Je höher die Wesentlichkeitsgrenze festgelegt wird, um so geringer ist das Prüfungsrisiko und umgekehrt. Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 2. Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit 2.2 Wesentlichkeit und Prüfungsplanung Der Abschlussprüfer berücksichtigt bei der Planung der Prüfung, ab welcher Grenze das Ausmaß von Unrichtigkeiten und Verstößen im Abschluss und Lagebericht wesentlich ist. = Hilfe bei der Entscheidung über die Auswahl der zu untersuchenden Posten und anzuwendenden Prüfungshandlungen, die in ihrem Zusammenwirken das Prüfungsrisiko auf ein vertretbares Niveau reduzieren. Der AP kann auch für Zwecke der Prüfungsplanung die Wesentlichkeitsgrenze bewusst niedriger ansetzen als beabsichtigt. Ziel: Wahrscheinlichkeit verringern Unrichtigkeiten und Verstöße nicht zu entdecken Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Dies gilt auch für die Nichtaufgriffsgrenzen! Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 3. Einfluss der Wesentlichkeit auf die Prüfungsaussagen ? Frage, ob Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk getroffen können zu entscheiden, ob bestimmte bei der Prüfung festgestellte und nicht bereinigte Unrichtigkeiten und Verstöße einzeln oder insgesamt wesentlich sind. Dies gilt auch für die Nichtaufgriffsgrenzen! Die nicht bereinigten Unrichtigkeiten und Verstöße umfassen: die vom AP festgestellten Unrichtigkeiten und Verstöße, einschließlich der Auswirkungen von bei vorhergehenden Prüfungen festgestellten und nicht bereinigten Unrichtigkeiten auf den zu prüfenden Abschluss und die möglichst genaue Schätzung des AP im Hinblick auf weitere, im Einzelnen nicht festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 3. Einfluss der Wesentlichkeit auf die Prüfungsaussagen Die Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit bei den Schlussfolgerungen aus den eingeholten Prüfungsnachweisen ist in den Arbeitspapieren angemessen zu dokumentieren. Dokumentationspflicht auch für nicht beanstandete Unrichtigkeiten und Verstöße die sich in den folgenden Geschäftsjahren wesentlich auf die Rechnungslegung auswirken können. Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Abschlusses (fair presentation) wesentlich sind. Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung 4. Übereinstimmung mit ISA Nach dem ISA 320.12 muss nur entschieden werden, ob die Bei der Prüfung festgestellten und nicht bereinigten Unrichtigkeiten und Verstöße im Hinblick auf die Gesamtaussage des Abschlusses (fair presentation) wesentlich sind. Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Danke!!!! Fragen? Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer