Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen

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Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen Haftung Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen Ausgleich durch Schadensersatz

Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen Haftung Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen Ausgleich durch Abschöpfung

Interessen Bestandsinteressen Leistungsinteressen genereller Schutz (§ 823 I) besonderer Schutz bei Vertragsverhältnis (§§ 280 I, 241 II) Schutz durch Vertrag (§§ 280 II, III, 281 ff.)

Interessen gegenständlich wirtschaftlich Schutz durch Verbot der Beeinträchtigung Erlaubnis der Beeinträchtigung Schutz durch Pflicht zu finanziellem Ausgleich

Dienende und übergeordnete Interessen z.B. Verwendung einer Sache übergeordnetes Interesse dienendes Interesse dienendes Interesse dienendes Interesse z.B. Beschaffung einer Sache, Aufbewahrung, Herstellung,...

Formen des Ausgleichs Prävention Realisation Restitution Kompensation Wiederherstellung eines früheren Zustands Prävention Realisation Restitution z.B. Lieferung oder Ersatzbeschaffung der gekauften Sache Kompensation abstrakter Ausgleich in Geld

Regelungsgebiete: sog. „Haftungsregime“ §§ 280 I, 311 II, 241 II §§ 987 ff. Bereicherungsrecht Vertrag Deliktsrecht GoA EBV cic §§ 280 ff. §§ 677 ff. §§ 823 ff. §§ 812 ff.

Anspruchsgrundlagen Bestandsinteresse Leistungsinteresse §§ 280 I, 241 II Bestandsinteresse Leistungsinteresse Leistung noch möglich Leistung unmöglich §§ 280 I, III, 281 primäres Interesse: Erfüllung übergeordnete Interessen Unmöglichkeit vor Vertragsschluss Unmöglichkeit nach Vertragsschluss §§ 280 I, II, 286 § 311a II §§ 280 I, III, 283 Schadenseintritt als Leistungspflicht noch besteht Schadenseintritt als Leistungspflicht nicht mehr besteht §§ 280 I, III, 281

Prüfung eines Schadensersatzanspruchs A. Anspruch des ... gegen ... auf Schadensersatz in Höhe von ... aus ... Anspruch entstanden Schuldverhältnis Zustandekommen Wirksamkeit Pflichtverletzung Vertretenmüssen Weitere Voraussetzungen Anspruchsinhalt Schaden Kausalität Mitverschulden Anspruch nicht erloschen Anspruch durchsetzbar insb. durch Rechtsgeschäft Erfolg oder Verhalten? §§ 276-278; Beweislast: § 280 I 2 z.B. Fristablauf in § 281 §§ 249 ff.  „Differenzhypothese“

fahrlässiges Verhalten des H Gutachten zum Fall A. Anspruch der F gegen H auf Schadensersatz in Höhe des Wertes der Vase aus §§ 280 I, 241 II Schuldverhältnis Pflichtverletzung Vertretenmüssen Anspruchsinhalt Schaden Mitverschulden Ergebnis Werkvertrag (§ 631) Zerstörung der Vase fahrlässiges Verhalten des H § 249 II 1: Wert der Vase § 254 I: Kürzung um ca. 30 % B. Anspruch der F gegen H auf Schadensersatz in Höhe des Wertes der Vase aus § 823 I