Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen an der Universität Göttingen Vizepräsident Markus Hoppe 19. Januar 2007
Philosophie: "Von Studierenden für Studierende" § 11 NHG (neu): Erhebung von Studienbeiträgen Erstsemester ab Wintersemester 2006/2007 Alle Studierenden ab Sommersemester € pro Semester Studienbeiträge
§ 37 Abs. 3 NHG (alt): Präsidium entscheidet über aufgaben- und leistungsorientierte Mittelbemessung. Präsidium der Universität ist für die Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen zuständig! Aber: Präsidium und Senat setzen gemeinsam eine AG ein, die eine Richtlinie zur Verwendung der Studienbeiträge erarbeitet. Studienbeiträge
Zusammensetzung der AG Vorsitz:Studentisches Senatsmitglied Weitere Mitglieder: Zwei Studiendekane Ein Vertreter des wissenschaftl. Personals Drei weitere Vertreter der Studierenden Gäste (ohne Stimmrecht): Ein Präsidiumsmitglied Leiter der Abteilung Studium und Lehre Vorsitzender des Vorstands des Studentenwerks Studienbeiträge
Entscheidungsfindung Empfehlung der AG Empfehlung des Senats Beschlussfassung des Präsidiums Umsetzung ab 2007 Entscheidungsfindung im Konsens! Studienbeiträge
Inhalt der Richtlinie: Allgemeine Bestimmungen Verwendungszweck: Drittmittel für Lehre Substitutionsverbot Transparenzgebot Kapazitätsneutralität Befristung der Maßnahmen Evaluation und Berichtspflicht Vorschlagsrecht Mittelzuweisung: Finanzierung zentraler (über- greifender) und dezentraler (fakultätsspezifischer) Maßnahmen Studienbeiträge
Studienbeiträge Inhalt der Richtlinie: Zentrale Maßnahmen (Beispiele) Verlängerung der Öffnungszeiten zentraler Bibliotheken und die Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmaterialien Einrichtung zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsplätze Verbesserung des Career-Service Verbesserung der IT-Versorgung der Studierenden Angebot von didaktischen Weiterbildungsprogrammen von Lehrenden Bauliche Herrichtung von Lehr- und Laborräumen Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten Infrastruktur (Kinderbetreuung, Hochschulsport)
Studienbeiträge Inhalt der Richtlinie: Dezentrale Maßnahmen (Beispiele) Tutorien- und Mentoringprogramme Verbesserung der fachbezogenen Studienberatung Einstellung und Qualifizierung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften Erteilung von Lehraufträgen Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (Obergrenzenregelung) Bezuschussung und Organisation von Exkursionen Organisation und Finanzierung von zusätzlichen Praxisvorträgen
Studienbeiträge
Studienbeiträge Voraussichtliches Mittelaufkommen in 2007 Gesamtertrag: 14,000 Millionen Euro Administratives Vorab:0,265 Millionen Euro Zentrale Maßnahmen:6,867 Millionen Euro Dezentrale Maßnahmen:6,867 Millionen Euro Quelle: Wirtschaftsplan 2007
Studienbeiträge Praxistauglichkeit erstmalig im SoSe 2007 ! Infos: