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IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Allgemein Hintergrund: Fortbildungsauftrag der Uni.

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Präsentation zum Thema: "IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Allgemein Hintergrund: Fortbildungsauftrag der Uni."—  Präsentation transkript:

1 IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Allgemein Hintergrund: Fortbildungsauftrag der Uni (Hochschulgesetz, Leitbild) Angebot seit dem Wintersemester 1993/94 Zwei Säulen des Angebots: –Normale“ Universitätsveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) mit den ausbildenden Studierenden –Veranstaltungen (Vorl., Sem., Studienreisen, zertif. viersem. Kontaktst. Kunstgeschichte, Regionalgeschichte) ausschließl. für Kontaktstudierende –Gedrucktes Programm für jedes Semester –Beispiel Sommersemester 2010: insgesamt 200 Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare) in allen universitären Fachbereichen –daneben: Möglichkeit, ebenso viele „nicht abgedruckte“ Seminare nach Rücksprache mit den jeweiligen Dozenten zu besuchen keine Zugangsvoraussetzungen Besuch beliebig vieler Vorlesungen Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek und sonstiger Bibliotheken Semestergebühr in Höhe von 110 € Durchschnittliche Teilnehmerzahlen –Sommersemester 1.800 –Wintersemester 2.000 Semesterauftaktveranstaltung mit dem für Fortbildung zuständigen Uni- Vizepräsidenten Organisation des Kontaktstudiums durch die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg

2 IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Selbstverwaltung Grundlage der Selbstverwaltung: Grundordnung der Universität Hamburg vom 17.08.2006, veröffentlicht am 08.12.2006 Auszug § 2 Mitglieder und Angehörige der Universität (1) Mitglieder der Universität mit aktivem und passivem Wahlrecht sind: 1. die in der Universität hauptberuflich Beschäftigten … 2. Professorinnen und Professoren, … 3. … 4. die immatrikulierten Studierenden … (2) Mitglieder der Universität ohne aktives und passives Wahlrecht (Angehörige) sind, … 1. die entpflichteten oder in den Ruhestand getretenen Professorinnen und Professoren, 2. – 7. … 8. die Lehrbeauftragten, … 10. Weiterbildungsstudierende und Studierende im Kontaktstudium, 11. die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren, 12. – 14. … § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Rücktritt (1) – (3) … (4) Weiterbildungsstudierende und Studierende im Kontaktstudium sind berechtigt, an der Selbstverwaltung ihrer Studiengänge mitzuwirken. (5) – (7) …

3 IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Ordnung für die Interessenvertretung (1) vom Akademischen Senat am 16.04.2009 beschlossen Inhalt –Präambel –§ 1 Kontaktstudierende –§ 2 Mitwirkung an der Selbstverwaltung –§ 3 Vollversammlung –§ 4 Sprecherrat –§ 5 Zusammensetzung des Sprecherrates –§ 6 Beisitzer, kooptierte Mitglieder, Erweiterter Sprecherrat –§ 7 Wahl der Sprecherrates und der Beisitzer –§ 8 Gegenseitige Informationspflicht –§ 9 Ehrenamt und Unterstützung durch die AWW –§ 10 Änderungen dieser Ordnung –§ 11 Inkrafttreten

4 IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Ordnung für die Interessenvertretung (2) Informationspflichten von Universität und Interessenvertretung –Gegenseitige Informationspflicht (§ 8 Ordn.) –Über Beschlüsse des Sprecherrates ist das Präsidium über die Leitung der AWW zu informieren. –Über wesentliche Entwicklungen und Beschlüsse der Universität, die das Kontaktstudium betreffen, informiert das Präsidium den Sprecherrat über die Leitung der AWW. Praxis –Übersendung der jeweiligen Niederschriften über die Sitzungen des Erweiterten Sprecherrates an die Leitung der AWW –Fallweise Information des Sprecherrats durch die Leitung der AWW –Wunsch nach regelmäßigem Informationsaustausch zwischen Sprecherrat und Leitung der AWW

5 IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Organe der Interessenvertretung Laut Ordnung –Vollversammlung Alle Kontaktstudierenden eines Semesters bilden die Vollversammlung (§ 3 (1) S. 1 Ordn.) –Dreiköpfiger Sprecherrat, durch bis zu sechs Beisitzer_innen ergänzt zum Erweiterten Sprecherrat (§§ 5 und 6 Ordn.) Gewählt werden drei Sprecher_innen und drei Beisitzer_innen durch Briefwahl/Personenwahl für zwei Jahre: 1.12. bis zum 30.11. des übernächsten Jahres (§ 7 (9) Ordnung) Der Sprecherrat kann bis zu drei Beisitzer_innen in den Erweiterten Sprecherrat kooptieren Praxis –Wahl des dreiköpfigen Wahlvorstandes in der Vollversammlung SoSe 2009: 13.05.2009 –Anmeldung zur Kandidatur für die drei Sprecher_innen und die drei Beisitzer_innen: spätestens bis zum 18.07.2009 beim Wahlvorstand –Briefwahl der drei Sprecher_innen und der drei Beisitzer_innen im Zeitraum vom 25.09.2009 bis 13.11.2009 –Amtsperiode des gewählten Sprecherrats und der Beisitzer_innen: 01.12.2009 bis 30.11.2011 –Sprecherrat: Wolfgang Poppelbaum (Erster Spr.), Dr. Karl-Heinz Höfken, Gabriele Wesemann –Beisitzer_innen: Christine Birgfeld, Günther Pätzke, Ingrid-H. Verch, Margit Ricarda Rolf (koopt.)

6 IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Aufgaben der Vollversammlung Laut Ordnung –Beratung grundsätzlicher Belange des Kontaktstudiums –Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Sprecherrats –Wahl eines Wahlvorstands für die Wahl der drei Sprecher_innen und von drei Beisitzer_innen Praxis –Einladung zur Vollversammlung auf der Semesterauftakttagung, durch Schwarze Bretter und über Mail –Durchführung einer Vollversammlung pro Semester –Neben der normalen Tagesordnung Vortrag über ein Hamburger kulturelles Thema (z. B. Vorstellung der Hamburger Museen) –Ca. 40 bis 60 Teilnehmer_innen –Fragen und Wünsche zum Veranstaltungsangebot, zur Raumsituation, zur Information bei kurzfristig ausgefallenen Veranstaltungen

7 IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Aufgaben des Sprecherrats Vertretung der Belange der Kontaktstudierenden gegenüber der –Universität, insbesondere der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) –Behörde für Wissenschaft und Forschung –Öffentlichkeit –Praxis Häufige Gespräche mit der AWW Jahresgespräch mit dem/der Uni-Präsidenten/in und dem zuständigen Vizepräsidenten Fallweise Veröffentlichungen in der Tagespresse Wahrnehmung der Interessen der Kontaktstudierenden bezüglich –der Studienbedingungen –der Zulassung und Entgelte –einem umfassenden Veranstaltungsangebot, Aufgreifen der entsprechenden Wünsche der Kontaktstudierenden –Praxis die genannten Stichworte sind die Themen der Gespräche mit der AWW und dem Uni-Präsidium der Sprecherrat schlägt Themen für das Veranstaltungsangebot vor Befragung der Kontaktstudierenden, Auswertung durch Sprecherrat Auswertung der statistischen Unterlagen der AWW zu den von den Kontaktstudierenden belegten Veranstaltungen


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