Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Verwendung von Studienbeiträgen an

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Die Verwendung von Studienbeiträgen an"—  Präsentation transkript:

1 Die Verwendung von Studienbeiträgen an
der Universität Duisburg-Essen (UDE) Dr. Rainer Ambrosy Kanzler der Universität Duisburg-Essen Studienbeiträge, was nun? – Ein praxisorientierter Erfahrungsaustausch zur Umsetzung von Studienbeiträgen Leibniz Universität Hannover 18. Januar 2007 Arbeitsgruppe Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen Universitätskanzler

2 Vorbemerkung Die NRW-Hochschulen stehen erst am Anfang Ihrer Überlegungen zur Verwendung der Studienbeiträge. Bisher dominierte das „Ob“ der Einführung mit z.T. heftigen Auseinandersetzungen zwischen Senaten/Rektoraten und Studierenden. An der UDE gab es drei Rektoratsbesetzungen mit Polizeieinsatz.

3 A G E N D A I Universität Duisburg-Essen: Fakten 2006 II Grundzüge der Einführung von Studienbeiträgen in NRW 1. Historie 2. Konzeption III Diskussion von Verteilungsmodellen für die Studienbeiträge an der Universität Duisburg-Essen 1. Studienbeiträge im Rahmen der Mittelverteilung der Universität 2. Modelle 3. Stiftungsmodell an der Universität Duisburg-Essen 4. Beteiligung der Studierenden IV Fazit

4 Fakten 2006: die fusionierte Universität Duisburg-Essen
Basisdaten Hochschulhaushalt Mio. € Hochschulpersonal Fläche qm Forschung & Lehre Forschung Lehre Fachbereiche Promotionen Fachbereiche Mathematik Habilitationen Studiengänge Physik Drittmittel ,8 Mio.€ Studierende Chemie Akad. Abschlüsse Biologie/Geographie Anzahl wissenschaftliches Personal Ingenieurwissenschaften Professoren Medizin Wissenschaftliche Mitarbeiter Geisteswissenschaften Gesellschaftswissenschaften Verwaltung Bildungswissenschaften Personal Kunst und Design Wirtschaftswissenschaften Mercator Sch. of Management Quelle: Dez 1 | Stand: 2005

5 Einführung von Studienbeiträgen in NRW: Historie
: In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG). Mit dem HFGG Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Langzeitstudiengebühren und zur Erhebung von Hochschulabgaben (StKFG) und gleichzeitig. mit dem Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz-StBAG) Eröffnung der Möglichkeit zur Erhebung von Studienbeiträgen ab WS 2006/2007 für alle Erstsemester und ab SS 2007 für alle Studierenden in Höhe von bis zu 500 €/Semester für die Hochschulen. Übertragung der Entscheidung über die Einführung und Höhe von Studienbeiträgen an die einzelnen Hochschulen: Bis auf 2 haben die 14 Universitäten die Einführung beschlossen; bis auf eine ebenso alle 12 Fachhochschulen.

6 Einführung von Studienbeiträge in NRW: Konzeption
Verbleib der Einnahmen aus Studienbeiträgen bei den Hochschulen, Verwendung zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Werbung mit „Geld-Zurück-Garantie“: einzig in NRW Verpflichtung für die Hochschulen zur Einrichtung von Schiedsstellen. Besetzung dieses Gremiums (zur Hälfte mit Studierendenvertretern; an der UDE: Prüfungsgremium Qualität der Lehre) Empfehlung von Maßnahmen, darunter lt. Minister auch ganz oder teilweise Rückzahlung von Studienbeiträgen. „Geld-Zurück-Garantie“ bedeutet aber kein individuelles Klagerecht für Studierende. Anspruch der Studierenden auf zinsgünstiges Studienbeitragsdarlehen der NRW- Bank, Rückzahlung nach Eintritt in das Berufsleben (2 Jahre nach Abschluss; max € einschl. Bafög). Übertragung von 23% der Einnahmen der Hochschulen aus Studienbeiträgen in einen Ausfallfonds beim Ministerium. Hieraus Tilgung von Darlehen derjenigen, die aufgrund von BAFÖG keine oder nur teilweise Studienbeiträge entrichten müssen bzw. derer, die aus wirtschaftlichen Gründen Darlehen nicht zurückzahlen können. Erhebung der Studienbeiträge durch die Hochschulen; bürokratischer Aufwand ist von ihnen zu erbringen und zu finanzieren.

7 Einführung von Studienbeiträgen in NRW: Beispiel UDE
Studienbeitragssatzung vom : Einführung von Studienbeiträgen ab SS 2007 in Höhe von 500 €/Semester mit Studienbeitragssatzung. § 9 (1) : „…dienen der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Insbesondere sind sie zu verwenden für…. Verbesserung der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur (z.B. personelle/organisatorische Sicherung des Lehrangebotes, räumliche/technische Infrastruktur, Medienbereitstellung und –unterstützung, Beratung der Studierenden, Evaluation von Lehrveranstaltungen, verwaltungstechnische Begeleitung dieser Bereiche) Beschäftigung von Studierenden als Mentoren, Tutoren, SHK bzw. Qualifizierung hierzu § 9 (2): Ein Teil, in der Regel mindestens 5 % der Einnahmen soll für den Aufbau einer Stiftung verwendet werden, aus deren Erträgen Maßnahmen im o.g. Sinne finanziert werden.

8 Einnahmen und zu verteilende Mittel aus Studienbeiträgen
Studierende 500 € pro Semester Einnahmereduzierung durch vorgeschriebenen Ausfallfonds für Ausfälle und Befreiungen (23 % des Gesamtaufkommens) 30 % für „zentrale Maßnahmen“ zur Verbesserung der fakultätsübergreifenden Studienbedingungen (bauliche Maßnahmen, Bibliothek, Verwaltung, IT, Beratung …) In der Regel mindestens 5% der Einnahmen zum Aufbau einer Stiftung 8

9 Übersicht Grobstruktur Budgetierungsmodell 2007
Quelle: Dez 6 | Stand:

10 Verteilungsmodell Haushaltsmittel Fachbereiche 2007
Quelle: Dez 6 | Stand:

11 %-Anteil vom verteilbaren Beitrag %-Anteil beitragsbezogen
Studienbeitrag je Studierendem vor Modellverteilung Studienbeitrag je Studierender %-Anteil vom verteilbaren Beitrag %-Anteil beitragsbezogen % Ausfallfonds 23,00% 115,00 € verteilbarer Beitrag 385,00 € Stiftung 5,00% 19,25 € 3,85% zentrale Maßnahmen 30,00% 115,50 € 23,10% Fachbereichsverteilung 65,00% 250,25 € 50,05% 500,00 € § 9 (2) Studienbeitragssatzung 2006 Sicht der Universität Studierendensicht

12 Modellbeschreibung Typ A: „aufkommensorientierte Verteilung“
Aufkommensorientierte Verteilung als Preis pro Vollzeitäquivalent (VZÄ). Berücksichtigung von Studierendenäquivalenten mittels VZÄ, um die Studierendenköpfe bei Mehrfach-Studiengängen aufteilen zu können. Berücksichtigung der Dienstleistungsverflechtung, um die an dem jeweiligen Studiengang bzw. den jeweiligen Studiengängen beteiligten Lehreinheiten partizipieren zu lassen.

13 Modellbeschreibung Typ B: „aufwandsorientierte Verteilung“
Aufwandsorientierte Verteilung als Preis pro SWS . Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten (VZÄ), um die Studierendenköpfe bei Mehrfach-Studiengängen aufteilen zu können, vermittelt über Curricularnormwert (CNW). Berücksichtigung der Dienstleistungsverflechtung, um alle an dem jeweiligen Studiengang bzw. den jeweiligen Studiengängen beteiligten Lehreinheiten partizipieren zu lassen. Berücksichtigung des Ausbildungsaufwandes (Laborausbildung, Studienvolumen in SWS, Gruppengrößen etc.) durch CNW. Darüber hinaus Normierung einer unterschiedlich langen Studiendauer.

14 Ergebnisse der Modelle A & B für die Verteilung der Studienbeiträge

15 Konsequenzen und Vergleich (1)

16 Konsequenzen und Vergleich (2)
Kunst und Design Physik Chemie Modell A < B [Betrag €/Studierender] Gewinner Modell B Biologie und Geographie Ingenieurwissenschaften Bauwissenschaften nachrichtlich 0 € pro Studierender 250 € 500 € 750 € Geisteswissenschaften Bildungswissenschaften Modell A=B Mathematik Gesellschaftswissenschaften Wirtschaftswissenschaften Gewinner Modell A Modell A > B MSM

17 Prozentanteile Modelle A & B am bereinigten Gesamtbudget 2006

18 Das Stiftungsmodell der UDE: Zweck
Aufbau eines Kapitalstocks zur Verbesserung der Situation der wissenschaftlichen Lehre an der Universität Duisburg-Essen Ausdrückliche Zustimmung der Studierenden! Langfristige und nachhaltige Wirkungen Deutliche organisatorische Trennung vom Hochschulhaushalt, Hochschulgremien,… Teil einer Gesamtstrategie zum Aufbau von Stiftungsvermögen für die UDE Verwendung der Stiftungserträge (Zinseinnahmen) für die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Studienbedingungen an der Hochschule die Vergabe von Studienstipendien an ausgewählte Studierende

19 Das Stiftungsmodell der UDE: Organisation
Enge Abstimmung mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Konstruktion als Dachstiftung; Möglichkeit von Zustiftungen Dritter und Anhang von rechtlich unselbständigen Unterstiftungen Vermögenszuführung aus dem Aufkommen der Studienbeiträge; in der Regel mindestens 5%; Begrenzung der Vermögenszuführung auf 20% des Studienbeitragsaufkommens Organe der Stiftung: - Vorstand (Rektor, Kanzler, Prorektor für Lehre) - Kuratorium (acht Personen, davon vier benannt auf Vorschlag der Gruppe der Studierenden, zwei der Gruppe des wissenschaftlichen Mittelbaus im Senat, je eines auf Vorschlag Hochschulrat und Rektorat)

20 Das Stiftungsmodell an der UDE: Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach Auffassung des Ministeriums Widerspruch Aufbau einer Stiftung aus einem Anteil der Studienbeiträge zu Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG). Daher Aufnahme Artikel 5 Ziff. 4 a.bb HFG /Ergänzung § 2 (2) (StBAG) um folgenden Passus: “…Die Hochschule kann einen geringfügigen Teil dieser Einnahmen [aus Studiengebühren] einer Stiftung zur Verfügung stellen, die diese Einnahmen ihrerseits zeitnah zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen an der Hochschule verausgabt und in der die Hochschule unter Mitwirkung der Studierenden diesbezüglich einen beherrschenden Einfluss besitzt“. Mit dem Stiftungsmodell werden aber langfristig Mittel (Einnahmen aus Studienbeiträgen) gebunden, um lediglich aus den Stiftungserträgen Maßnahmen im Sinne der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu finanzieren.

21 Beteiligung der Studierenden (1): Verteilung der Einnahmen
§ 10 Studienbeitragssatzung UDE Festlegung der Grundsätze der Mittelverteilung (zentral/dezentral/Stiftung) sowie Kriterien für die Mittelverteilung zwischen den Fachbereichen unter Einbeziehung der Kommission für Studium und Lehre vom Rektorat im Benehmen mit dem Senat (Beteiligung über die studentischen Vertreter in der Kommission/im Senat). Festlegung der Grundsätze der Mittelverteilung innerhalb eines Fachbereichs vom Dekanat im Benehmen mit dem Fachbereichsrat (Beteiligung über die studentischen Vertreter im Fachbereichsrat). Möglichkeit der Vorlage eines vom Senats- bzw. Fachbereichsratsbeschluss abweichenden einstimmigen Votums der studentischen Vertreter im Senat bzw. Fachbereichsrat an das Rektorat bzw. das Dekanat; Beratung im Rektorat/Dekanat vor ihrer Entscheidung. Auf Verlangen gemeinsame mündliche Erörterung des Votums.

22 Beteiligung der Studierenden (2): Prüfungsgremium Qualität Lehre
§ 11 Studienbeitragssatzung UDE Prüfungsgremium zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation: Schnittstelle Überprüfung der Lehr- und Studienorganisation Bei Feststellung von erheblichen Mängeln Empfehlung von Maßnahmen an die Hochschulleitung Entscheidung der Hochschule, ob und inwieweit Umsetzung der Empfehlungen erfolgt Verpflichtung zur Aufnahme der Empfehlungen in den jährlichen Rechenschaftsbericht des Rektorates Zusammensetzung: Zwei Hochschullehrer Ein wiss. Mitarbeiter Eine Person, die weder Mitglied noch Angehöriger der Hochschule ist, auf Vorschlag der Kommission für Studium und Lehre Vier Studierende

23 Nächste Verfahrensschritte
Einrichtung eines Internet-Portals zur Beantragung von Maßnahmen für alle Studierenden und MitarbeiterInnen der UDE. Entwicklung eines geordneten Bewertungsverfahrens durch bestehende Funktionsträger und Kommissionen evtl. ergänzt durch weitere Studierende. Dabei Klärung der Frage einer dezentralen/zentralen Finanzierung und gegenseitiger Abhängigkeiten. Anschreiben an alle Fachbereiche zur Entwicklung von Konzeptionen zur Mittelverwendung. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Projektgruppe in der Hochschulverwaltung.

24 Fazit Die konkrete Verwendung der Studienbeiträge sowohl zentral (30 %) als auch dezentral (65%) ist an der Universität Duisburg-Essen noch offen. 30% der Studienbeiträge für „die Zentrale“ sind hart umstritten. Die UDE wird allerdings in 2007 mit ca, 7 Mio. Euro „unterfinanziert“ sein (durch Defizite in der „erfolgsorientierten Mittelverteilung des Landes NRW“, „Zukunftspakt“ , „Qualitätspakt“, etc.) so dass die „Verbesserung der Lehre“ eher in einer „Vermeidung der Verschlechterung“ liegt! Der Aufbau des Stiftungskapitals ist rechtlich und quantitativ noch unsicher. Der Ausfallfonds in Höhe von 23% erscheint den Hochschulen überdimensioniert. Das „aufkommensorientierte Modell A“ wurde in der Senatssitzung vom vorläufig beschlossen. Die Planung für investive Maßnahmen aus Studienbeiträgen hätte längst begonnen werden müssen! Die Hochschulverwaltung muss zum Management der Studienbeiträge ein integratives Projektmanagement bereitstellen.

25 …Viele Rädchen, an denen noch nachjustiert werden muss…
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Die Verwendung von Studienbeiträgen an"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen