„Haushalts- und Finanzwirtschaft 2015“ - Haushaltserlass -

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„Haushalts- und Finanzwirtschaft 2015“ - Haushaltserlass - 29. Januar 2015

Gliederung Grundsätze der kommunalen HH- und Finanzwirtschaft 1.3 Interkommunale Zusammenarbeit 1.4 Jahresabschlüsse 1.5 Vorlage HH-Satzungen 1.6 Gemeindeverbände 2. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2015 – 2018 2.2.2 Kommunaler Finanzausgleich 2015 3. Sonstige Hinweise 3.1 Kommunaler Entlastungsfonds 3.2 Überprüfung der Haushalts durch das LaVA ab 2015 Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

1.3 Interkommunale Zusammenarbeit Bereitschaft zu Kooperationen seit 1. Kooperationskongress gestiegen. Web-Auftritt im Rahmen Projekt „Kommunen 2020“ www.saarland.de/kommunale_kooperation.htm Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

1.4 Jahresabschlüsse § 99 (4) KSVG: Aufstellung bis 31.03. Folgejahr § 101 (2) KSVG: Feststellung bis 31.12. Folgejahr LaVA verstärktes Augenmerk Aufarbeitung Doppik-bedingter Rückstände Vorlage HH-Pläne 2016 – Abschlüsse bis 2013 ab 2017 – zweitvorangegangenes HH-Jahr (2015) Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

1.5 Vorlage HH-Satzungen Hinweis LaVA: Gemeinden legen HH-Satzungen mit erheblicher Verspätung - teilweise sogar erst im zweiten Halbjahr – vor.  Verstoß § 86 (2) KSVG  Geltung § 88 KSVG „vorläufige HH-Führung“:  keine freiwillige Leistungen  keine neuen Investitionsmaßnahmen Beifügung schriftlicher Bestätigung Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

1.6 Gemeindeverbände Wiederholung des Rücksichtnahmegebots gem. §§ 143 (4) und 197 (4) KSVG Keine konkreten Konsolidierungsauflagen Auflage (lediglich): Nachweis abweisbarer Aufgaben § 19a (1) KFAG „abweisbare Aufgaben“ Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

2.2.2 KF-Ausgleich 2015 FAG-Masse: 552 Mio. € Änderung KFAG wg. Urteil VGH: Steigerung Verbundquote auf 20,573 v.H. zugunsten Ausgleichsstock Abgeltung der Aufwendungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der UBA LHS, Mittelstädte, Homburg, Neunkirchen und Saarlouis Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

3.1 Kommunaler Entlastungsfonds einmalig noch Mittel für 2015 + „zusätzliche“ Mittel für 2015 bis 2017 Schulen, Bildung und KiTa LHS berücksichtigt über Sonderprojekte Kofinanzierungsfonds 2015 – 2017 je 6 Mio. €, davon 1 Mio. € für LHS Verlängerungsoption 2018 bis 2020  Kommunalpaket I Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

3.2 Überprüfung der Haushalte durch das LaVA ab 2015 Verfahrensumstellung zu dem Zweck: kontinuierlichen Verringerung strukturelles Defizit Ziel: zahlungsbezogener HH-Ausgleich in 2024. Rückführung des „strukturellen zahlungs-bezogenen Defizits“ des Jahres 2014 in den Jahren 2015 bis 2024 um jährlich 10 % zurück.  gesonderter Erlass Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

Erlass Überprüfung HH durch das LaVA bis 2014 einzelne Konsolidierungsmaßnahmen ab 2015 absolute Rückführung strukturellen zahlungsbez. Defizits Ermittlung des Defizits: bestimmte Einzahlungs- und Auszahlungsarten („Normalfaktoren“) werden durch ihre „Normalentwicklung“ ersetzt Entlastung von Risiken aus unerwarteter Verschlechterung der Rahmenbedingungen Steuerung des strukturellen zahlungsbezogene Defizits durch übrige Einzahlungen und Auszahlungen Für besondere Belastungen sind besondere Regelungen vorgesehen. Überprüfung auf Basis der Finanzrechnung Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

Berechnung „Normalentwicklung“ entspricht Verfahren nach „ursprünglichem“ KELFG 2014 Normalfaktoren: besondere Belastungen durch: Bundes- oder Landesgesetze Nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare Ereignisse Verfahren: Berechnung durch MIS Gemeinden ergänzen strukturelle Änderungen und Sondereffekte Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haushaltserlass 2015 29. Januar 2015