III. Beschlussfassung (inkl

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III. Beschlussfassung (inkl III. Beschlussfassung (inkl. Sanktionen und Rechtsmittelverfahren) Rahel Hoffmann,Geschäftsführerin ZPBK Maler- und Gipsergewerbe

Themenübersicht Formeller Abschluss Kontrollverfahren Sanktionen 1.1. Grundsatz 1.2. Zuständigkeit für Beschlussfassung 1.3. Beschluss ohne Sanktion 1.4. Beschluss mit Sanktion Sanktionen 2.1. Allgemeine Grundsätze für die Sanktionierung 2.2. Konventionalstrafen 2.3. Kontrollkosten 2.4. Vollzug der Sanktionen 2.5. Mahnverfahren 2.6. Inanspruchnahme der Kaution 2.7. Meldung an den Kanton Rechtsmittelverfahren 3.1. Grundsätze 3.2. Wiedererwägungsverfahren 3.3. Rekursverfahren

1. Formeller Abschluss Kontrollverfahren 1.1. Grundsatz Jedes Kontrollverfahren wird mit einem Beschluss formell abgeschlossen Beschluss ohne Sanktion Beschluss mit Sanktion Nur formell abgeschlossene Verfahren werden vom SECO entschädigt

1. Formeller Abschluss Kontrollverfahren 1.2. Zuständigkeit für die Beschlussfassung PK als das mit der Durchsetzung des GAV betraute Organ (Art. 2 Abs. 2quater EntsG) Evt. beauftragte Kontrollstelle im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der PK

1. Formeller Abschluss Kontrollverfahren 1.3. Beschluss ohne Sanktion Fälle, in denen auf eine Sanktion verzichtet werden kann: Bagatellfälle (v.a. bei geringfügigen Verstössen) Einwendungen des Betriebs im Stadium des rechtlichen Gehörs führen zur Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen Billigkeitsgründe

1. Formeller Abschluss Kontrollverfahren 1.4. Beschluss mit Sanktion Minimalstandards: Berücksichtigung aller Unterlagen und Beweismittel Begründung des Beschlusses Zeitnahe Zustellung des Beschlusses an Betrieb Ansetzung einer angemessenen Zahlungsfrist Rechtsmittelbelehrung

2. Sanktionen 2.1. Allgemeine Grundsätze für die Sanktionierung Spezifische Regelungen und Bemessungskriterien in AVE-GAV sind zu beachten (Konventionalstrafen) Doppelsanktionierung vorgesehen (Kanton und PK) Angemessenheit der Sanktion (kurze) Begründung der Sanktion Gleichbehandlung der Betriebe (In- und Ausland)

2. Sanktionen 2.2. Konventionalstrafen Gleichwertigkeit und Berücksichtigung der Bemessungskriterien in AVE-GAV Würdigung der Vertragsverletzungen (Gewichtung) Prüfung des Verschuldens Berücksichtigung der Rechtsprechung

2. Sanktionen 2.3. Kontrollkosten Spezifische Regelungen und Kriterien in AVE-GAV sind zu beachten Auferlegung der ausgewiesenen Kontrollkosten Beschlussfassungskosten = Bestandteil der Kontrollkosten

2. Sanktionen 2.4. Vollzug der Sanktionen Bei Bezahlung der Sanktionen: Meldung an den Kanton (Fallabschluss) Meldung an die Kontrollstelle Reporting ans SECO Archivierung des Falles

2. Sanktionen 2.4. Vollzug der Sanktionen Bei Nichtbezahlung der Sanktionen: Einleitung des Mahnverfahrens Inanspruchnahme der Kaution Meldung an den Kanton

2. Sanktionen 2.5. Mahnverfahren Bei erfolgreichem Mahnverfahren: Meldung an den Kanton (Fallabschluss) Meldung an die Kontrollstelle Reporting ans SECO Archivierung des Falles

2. Sanktionen 2.5. Mahnverfahren Bei erfolglosem Mahnverfahren: Abklärung, ob Rechtsmittel ergriffen wurde Inanspruchnahme der Kaution Meldung an den Kanton (Gerichtliche Durchsetzung)

2. Sanktionen 2.6. Inanspruchnahme der Kaution (Zugriff) Voraussetzungen gemäss AVE-GAV- Kautionsbestimmungen Nach Zustimmungserklärung des Betriebs Separater Prozess

2. Sanktionen 2.7. Meldung an den Kanton (Art. 9 Abs. 1 EntsG) Meldung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist Rechtsmittelfrist (Rekurs)

3. Rechtsmittelverfahren 3.1. Grundsätze Spezifische Regelungen der jeweiligen AVE-GAV sind zu beachten Einstufige Vollzugsverfahren Zweistufige Vollzugsverfahren (mit Rekursinstanz) Einhaltung der Minimalstandards auch bei Rechtsmittelentscheiden

3. Rechtsmittelverfahren 3.2. Wiedererwägungsverfahren Formloser Rechtsbehelf Bei ein- und zweistufigen Vollzugsverfahren PK kann Beschluss auf Gesuch hin in Wiedererwägung ziehen: Bei offensichtlichen Fehlern Bei Nichtberücksichtigung von erheblichen und bereits aktenkundigen Tatsachen

3. Rechtsmittelverfahren 3.3. Rekursverfahren Spezifische Regelungen des Rekursrechts in AVE- GAV (Frist und Form) Bei zweistufigem Vollzugsverfahren Aufschiebende Wirkung des Rekurses Freie Kognition der Rekursinstanz Unabhängigkeit der Rekursinstanz Zeitnahe Behandlung der Rekurse