Arbeitsmigration in Deutschland

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 Präsentation transkript:

Arbeitsmigration in Deutschland

Gliederung 1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973) 2.Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von 1973 2.1 Anwerbestoppausnahmen 2.2 Die deutsche „Green Card“ 3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration? 4. Arbeitsmigration – heute und in der Zukunft notwendig? 4.1 Notwendigkeit 4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission?

1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973)

Ausländische Arbeitskräfte in Westdeutschland (in 1.000) Eigene Umsetzung aus folgenden Quellen: Herbert 1986:188f.(Tabelle 16); Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Fachserie 1, Reihe 4.2.1: Struktur der Arbeitnehmer(1993:49 und 1994:24 und 53)und Reihe 2: Ausländer (1994:11); Bundesanstalt für Arbeit: Jahresberichte

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2. Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von 1973 2.1 Anwerbestoppausnahmen - zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht- EU-Staaten

§ Aufenthalts- Erlaubnis Ausnahmetatbestände 2 Abs.1 Absolventen deutscher oder ausländischer Hoch- oder Fachhochschulen zur Aus- und Weiterbildung; Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikanten); Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife zur höher qualifizierten Fach- oder Führungskraft; Auszubildende nach anerkanntem Lehr- oder Ausbildungsplan; sonstige Weiterzubildende mit Berufsabschluss zwischen einem und fünf Jahren 2 Abs.2 Ausländer, die von einem inländischen Unternehmen im Ausland beschäftigt werden zur vorübergehenden Einarbeitung; Fachkräfte zur Einarbeitung oder Aus- und Weiterbildung, die in einem deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt werden; Ausländer zur beruflichen Qualifikation im Rahmen von Exportlieferungs- oder Lizenzverträgen; Au-Pair- Beschäftigte bis zu einem Jahr 2 Abs.3 Gastarbeitnehmer; Ausländer zur Einführung in die Geschäftspraxis bei bestehenden Geschäftsbeziehungen bis zu 18 Monaten 2 Abs.4 Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen für ein fachbezogenes Praktikum; Fach- und Führungskräfte zur Aus- und Weiterbildung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen bis zu zwei Jahren 3 Werkvertragsarbeitnehmer max. 3 Jahre

4 Abs.1 Saisonarbeitnehmer bis zu drei Monaten 4 Abs.2 Schaustellergehilfen bis zu neun Monaten 4 Abs.3 Arbeitnehmer zur Montage von Fertighäusern bzw. -hallen bis zu zwölf Monaten 4 Abs.4 Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts an Schulen bis zu fünf Jahren 4 Abs.5 Lehrkräfte und Lektoren zur Sprachvermittlung an Hochschulen 4 Abs.6 Spezialitätenköche bis zu drei Jahren 4 Abs.7 & 8 Fachkräfte in international tätigen Konzernen bis zu zwei/ drei Jahren 4 Abs.9 Ausländische Hausangestellte eines für einen begrenzten Zeitraum von seinem Arbeitgeber im Inland beschäftigten Ausländers

Wissenschaftler in Forschung und Lehre zwischen einem und fünf Jahren 5 Nr.1 Wissenschaftler in Forschung und Lehre zwischen einem und fünf Jahren 5 Nr.2 Fachkräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder vergleichbarer Qualifikation “ 5 Nr.3 Leitende Angestellte und Spezialisten eines Unternehmens mit Staatsangehörigkeit des Landes, in dem der Hauptsitz des Unternehmens ist 5 Nr.4 Leitende Angestellte eines deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmens 5 Nr.5 Fachkräfte bei deutschen Trägern in der Sozialarbeit zur Betreuung ausländischer Arbeitnehmer 5 Nr.6 Seelsorger für ausländische Arbeitnehmer 5 Nr.7 Krankenschwestern und -pfleger 5 Nr.8 Künstler und Artisten mit Hilfspersonal 5 Nr.9 Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins und Dressmen 6 Grenzgänger Tägliche Rückkehr in Heimatstaat oder max. 2 Tage / Woche 7 Beschäftigte auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 8 Beschäftigte auf der Basis einer Ausnahmebefugnis im Einzelfall 9 Bestimmte Staatsangehörige (Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, USA und Zypern) 10 Ehemalige Deutsche und Kinder ehemaliger Deutscher Eigene Umsetzung mit Hilfe folgender Quellen: www.aufenthaltstitel.de/asav.html; www.jobpilot.de/content/international/arbeiten/de/deinfo30-02a.html, www.zuwanderung.de/downloads/migrationsbericht_2004.pdf;

2.2 Die deutsche „Green Card“

Green Card

Herkunftsländer der „Green Card“ erteilten IT-Fachkräfte

3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration?

OUT!!! IN(?)

4.Arbeitsmigration – in der Zukunft notwendig? 4.1 Notwendigkeit Mangel an geeigneten Arbeitskräften Wettlauf im Werben um Fachkräfte Demographische Entwicklung

Bevölkerungsentwicklung bis 2050: Der Spiegel – „Jedes Steinchen umgedreht“ - 28.05.2001

http://www.friedenspaedagogik.de/service/cartoon/03_w_50.html

4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission? 1)Punktesystem Antragsvoraussetzung Nicht älter als 45 Jahre Gesund „guten Leumund“ Finanzielle Reserve für Anfangszeit Muss keine Arbeitsplatzzusage vorhanden sein positiver Antrag Bewertung durch Punktesystem

http://www. migration-info http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401.htm

http://www. migration-info http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401.htm

Betrachtung des Punktesystems Vorteile: Gute Auswahl der Bewerber Große Flexibilität Transparenz Selbsteinschätzung Nachteile Administrative Kosten „time-lag“ Soziale Kompetenzen?

Weitere Vorschläge der Süssmuth-Kommission 2)Kurzfristige Aufenthaltgenehmigung 3)Aufenthaltsgenehmigung für Studenten 4)Aufenthaltsgenehmigung für Spitzenkräfte Ende 2001 blockiert CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat

Einflussfaktoren für die Brüche bei der Arbeitsmigration in Deutschland Wirtschaftliche Faktoren 1)Ölpreisschock verstärkt steigende Arbeitslosenzahlen Wirtschaftskrise Anwerbestopp 1973 2)Bedarfslücken des deutschen Arbeitsmarktes 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung politisch-historischer Faktor Öffnung der Grenzen zu Osteuropa 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung Taktik erwartete Wanderungsbewegungen aus den Transformationsstaaten zu bremsen politisch- institutioneller Faktor rot-grüne Regierung ab 1998 Bekennung zum Einwanderungsland Zuwanderungsgesetz politisch- konjunktureller Faktor Druck seitens der Unternehmerverbände (Beschwerden über den Mangel an IT- Fachkräften Schröder kündigt während der internationalen Computermesse CeBIT 2000 die „Green Card“ an

1)In welche Richtung wird die Große Koalition in Bezug auf Arbeitsmigration gehen? 2)Chance auf eine Regelung nach Punktesystem?