Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen

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 Präsentation transkript:

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Themenübersicht: Gewinnermittlung Bilanz oder Einnahme-Überschußrechnung EA Anwendung des Jahresabrechnungsdokumentes (JAD) Übergang von EA auf Bilanz Stornorückstellungen Auswirkungen der Anspruchsverteilung bei Lebensprovisionen Rückstellungen für Betreuungsaufwand von LV Verträgen Vor- und Nachteile der Rückstellung

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Achtung ! Der Vortrag soll Möglichkeiten aufzeigen gibt aber keine konkrete Empfehlung weiter. Die Berechnungen sind nur beispielhaft. Die kontrete Anwendung muß immer mit dem Steuerberater abgesprochen sein. Betriebsprüfer bewerten sehr unterschiedlich, so dass das Ergebnis im Einzelfall von der Norm abweichen kann. Themenübersicht: Gewinnermittlung Bilanz oder Einnahme-Überschußrechnung EA Anwendung des Jahresabrechnungsdokumentes (JAD) Übergang von EA auf Bilanz Stornorückstellungen Auswirkungen der Anspruchsverteilung bei Lebensprovisionen Rückstellungen für Betreuungsaufwand von LV Verträgen Vor- und Nachteile der Rückstellung

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Einnnahme-Überschußrechnung + Provisionseinnahmen des Jahres - Unkosten des laufenden Jahres - Abschreibung (Kosten auf mehrere Jahre verteilt ) Bilanz + Provisionseinnahmen des Jahres + bekannte Forderungen (Jahresübertrag + Bonifikationen) + aufgelöste Rückstellungen + Substanzmehrungen - Unkosten des laufenden Jahres - Abschreibung (Kosten auf mehrere Jahre verteilt ) - Rückstellungen für bekannten Aufwand / Belastungen - Forderungen aus Vorjahr

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps - Gewinnermittlung EA-Rechnung Die Provisionseinkommen werden dem Zuflußjahr zugeordnet GJ 1 GJ 2 GJ 3

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps - Gewinnermittlung Bilanz Die Provisionseinkommen werden dem Entstehungsjahr zugeordnet GJ 1 GJ 2 GJ 3

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps - Gewinnermittlung Bilanz Die Provisionseinkommen werden dem Entstehungsjahr zugeordnet GJ 1 GJ 2 GJ 3

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Anwendung des JAD für EA - Rechner 120.000 15.000 20.000 125.000 Für die Einnahme-Überschuß-Ermittlung ist nur die linke Spalte des JAD relevant. Die Spalten 2-4 werden nicht gebraucht 120.000 2011

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Anwendung des JAD für bilanzierende Betriebe 120.000 15.000 20.000 125.000 15.000 Die Ansprüche in Spalte 2, die am Jahresende feststehen sind dem Vorjahr zuzurechnen. 105.000 2010 2011 2011 2011

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Anwendung des JAD für bilanzierende Betriebe Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen - + = 120.000 15.000 20.000 125.000 20.000 In Spalte 2, finden sich die Zahlungen, die dem Vorjahr zuzurechnen sind Die Ansprüche (Spalte 3), die am Jahresende feststehen sind im laufenden Jahr zu versteuern. 105.000 2010 2011

Doppelversteuerung der Boni ! Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Übergang von EA Rechnung auf Bilanz 120.000 15.000 20.000 125.000 140.000 Im Übergangsjahr sind sowohl die erhalten Bonifikationen aus dem Vorjahr, wie auch die erworbenen Ansprüche zu versteuern, die erst im Folge Jahr fliesen Doppelversteuerung der Boni ! 2011

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Bilanz + Provisionseinnahmen des Jahres + bekannte Forderungen (Jahresübertrag + Bonifikationen) + aufgelöste Rückstellungen + Substanzmehrungen - Unkosten des laufenden Jahres - Abschreibung (Kosten auf mehrere Jahre verteilt ) - Rückstellungen für bekannten Aufwand / Belastungen - Forderungen aus Vorjahr Themenübersicht: Gewinnermittlung Bilanz oder Einnahme-Überschußrechnung EA Anwendung des Jahresabrechnungsdokumentes (JAD) Übergang von EA auf Bilanz Stornorückstellungen Auswirkungen der Anspruchsverteilung bei Lebensprovisionen Rückstellungen für Betreuungsaufwand von LV Verträgen Vor- und Nachteile der Rückstellung GJ 1

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Stornorückstellungen Provisionsstorni im Folgejahr sind zwar im Einzelnen am 31.12. nicht bekannt, wir kennen aber die Stornowahrscheinlichkeit. Aus dieser Wahrscheinlichkeit kann eine Rückstellung (Gewinnminderung) für diesen Aufwand der Provisionsrückzahlung gebildet werden. 140.000 x 3% = 4.200 Möglichkeit 1 : Fester % Satz aus den Provisionsumsätzen ( 2-5 % ) - relativ pauschal aber einfach zu rechnen. Wird bei vorsichtigem und begründbarem Ansatz meist auch anerkannt. LV ? Möglichkeit 2: Berechnung aus den Abschlußprovision nach der bisherigen Stornowahrscheinlichkeit ( Sach-, Kranken, Bausparen + Boni ) - Abschlußprovisionen können über Datenkonten aus JAD oder einfacher aus der Auswertung eCon übernommen werden

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Auswirkung Stornorückstellung - Gewinnminderung im 1. Jahr Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Umsatz 140.000 - Stornorückstellung 4.200 Minderung 1.Jahr 4.200 Bilanz + Provisionseinnahmen des Jahres + bekannte Forderungen (Jahresübertrag + Bonifikationen) + aufgelöste Rückstellungen + Substanzmehrungen - Unkosten des laufenden Jahres - Abschreibung (Kosten auf mehrere Jahre verteilt ) - Rückstellungen für bekannten Aufwand / Belastungen - Forderungen aus Vorjahr Stornorückstellung

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Themenübersicht: Gewinnermittlung Bilanz oder Einnahme-Überschußrechnung EA Anwendung des Jahresabrechnungsdokumentes (JAD) Übergang von EA auf Bilanz Stornorückstellungen Auswirkungen der Anspruchsverteilung bei Lebensprovisionen Rückstellungen für Betreuungsaufwand von LV Verträgen Vor- und Nachteile der Rückstellung

Nennung des Passwortes Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Nennung des Passwortes

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Der Versicherer muß Abschlußkosten einer LV verteilt bilanzieren. Somit entsteht auch der Provisionsanspruch des Vermittlers nur ratierlich ( Pro Jahr 1/5 ). Wer sein LV-Provisionen „vorschüssig“ abruft erhält im ersten Jahr: 20 % Provision 80 % „verzinstes“ Darlehen Das „Darlehen“ muß nicht dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet werden ! Zugang LV Provisionen2011 Darlehen Anspruch 2011 Anspruch 2012 Anspruch 2013 Anspruch 2014 Anspruch 2015

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Ermittlung des „Darlehens“ bei vorschlüssig gezahlter LV-Provision Ab 2013 auch als CSV-Datei mit Summenauswertung Im März des Folgejahres werden Listen bei den Abrechnungsdokumenten eingestellt, die den Darlehensteil exakt ausweisen. Wer möchte kann nur den verdienten Teil der Provisionen versteuern und das Darlehen steuerlich in die Folgejahre schieben.

Kürzung wegen Darlehen Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Auswirkung LV Provisionsverteilung - Gewinnminderung im 1. Jahr Umsatz 140.000 - Stornorückstellung 4.200 Minderung 1.Jahr 4.200 Umsatz 140.000 - Stornorückstellung 4.200 - LV Darlehen 16.000 Minderung 1.Jahr 20.200 Bilanz Das Darlehen steht auf der Passivseite der Bilanz, wirkt sich somit nicht auf den Gewinn und auf das zu versteuernde Einkommen aus Einnahme-Überschuß-Rechnung Das Darlehen kann auch hier gewinnmindernd angesetzt werden. Stornorückstellung Kürzung wegen Darlehen

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Themenübersicht: Gewinnermittlung Bilanz oder Einnahme-Überschußrechnung EA Anwendung des Jahresabrechnungsdokumentes (JAD) Übergang von EA auf Bilanz Stornorückstellungen Auswirkungen der Anspruchsverteilung bei Lebensprovisionen Rückstellungen für Betreuungsaufwand von LV Verträgen Vor- und Nachteile der Rückstellung

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Rückstellung für Betreuungsverpflichtung Urteil BFH 19.7.11, X R 26/10, Ein Versicherungsvertreter hat Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wegen Erfüllungsrückstands für die Verpflichtung zur Nachbetreuung und für die Bestandspflege von Versicherungsverträgen zu passivieren. Der BFH hält die Rückstellungsbildung in einer aktuellen Entscheidung grundsätzlich für geboten, wenn der Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung, sondern auch für die Verpflichtung zur weiteren Nachbetreuung erhält. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Regelungen im EStG lässt sich keine Beschränkung der Pflicht auf wesentliche Verpflichtungen entnehmen. Für die Höhe der Rückstellung muss der Versicherungsvertreter aufgrund der ihm obliegenden objektiven Beweislast konkrete Aufzeichnungen vertragsbezogen führen. Diese dienen der Grundlage für eine angemessene Schätzung der zu erwartenden Betreuungsaufwendungen. Dabei ist auf die im Unternehmen künftig insgesamt anfallenden Kosten abzustellen. Die Nachbetreuungsverpflichtung als Sachleistungsverpflichtung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe b EStG mit den Einzel- und Gemeinkosten zu bewerten und abzuzinsen. Einzubeziehen sind nur bereits abgeschlossene Verträge mit dem jeweiligen zeitlichen Betreuungsaufwand pro Vertrag und Jahr, soweit die Leistungen von entscheidender Bedeutung sind. Werbeleistungen mit dem Ziel, Neu- und Bestandskunden zu neuen Vertragsabschlüssen zu veranlassen, sind hingegen nicht rückstellbar.

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Rückstellung für Betreuungsverpflichtung Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Urteil BFH 19.7.11, X R 26/10, Vertretungsvertrag Voraussetzungen für die Rückstellung Verpflichtung zur weiteren Nachbetreuung Vertragsbezogene Aufzeichnung der Verpflichtung angemessene Schätzung des Aufwandes Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen sind mit den Einzelkosten und den angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten nur Aufwand damit sind aufzuwendende Kosten (Personal und Gemeinkosten) gemeint, nicht der eigene Arbeitsaufwand Rückstellungen für Verpflichtungen sind mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent abzuzinsen; Nummer 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Für die Abzinsung von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen ist der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung maßgebend. Bei der Bewertung sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend; künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden Bestandslisten Aufwandsermittlung Berechnung

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Rückstellung für Betreuungsverpflichtung Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Bestandslisten

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Rückstellung für Betreuungsverpflichtung Ausscheiden BAV Beratung zum variablen Ablauf Bescheinigungen und Auskunft zum laufenden Beitrag Leistungsbearbeitung bei BU-Anträgen VN-Wechsel VN-Wechsel nach Tod des VN Aufwand bei Vertragsablauf Bearbeitung der Auszahlungsverfügung Einholen und Versand von Policen Schriftwechsel mit Zessionaren Einrichten von laufenden Rentenzahlungen und Beratung in der Rentenphase Todesfall Laufender Aufwand z.B für: Dynamikwiderspruch Änderung der Zahlungsweise Rückfragen zu Standmitteilungen und Gewinnbeteiligung Änderung des Bezugsrechts Bearbeitung von Abtretungen Beratung bei finanziellen Problemen Beantragung von Policendarlehen Beratung bei Beitragsfreistellungen Beratung bei Wiederinkraftsetzung Berechnungen für Vertragsänderungen und Summenanpassungen Arbeitgeberwechsel bei BAV

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Konkrete Umsetzung: Bestandsliste Leben für Bestandspflegerückstellung Durch Klick auf Ecke 1 / A die gesamte Tabelle markieren ! Mit der Tastenkombination Strg + C alles kopieren Tabelle schließen Meldung mit „Ja“ bestätigen

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Die kopierten Daten werden in eine Auswertungsliste eingefügt Sie öffnen die „Lebensliste Auswertung.xls“ > wird auf Anfrage zugeschickt Wählen das Blatt „Eingabe“ Klicken in Feld A / 1 und fügen mit „ STRG + C „ die Tabelle aus der Bestandsliste ein und wechseln auf das Blatt Auswertung

+ Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Eingabe Lohnkosten pro Angestellen Eingabe Arbeitszeit Zins Zeitaufwand eingeben + Abgezinster Betreuungsaufwand des Gesamtbestandes LV Rückstellungen können i.d.R. nur gebildet werden, wenn kein Pflegegeld gezahlt wird. Rückstellungen ggf auch wenn Aufwand höher als Pflegegeld Rückstellungen ggf nur den Teil ohne Pflegegeld beschränken (Liste) Der Rückstellungsbetrag muß jährlich neu ermittelt werden.

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen Auswirkung LV Provisionsverteilung - Gewinnminderung im 1. Jahr Umsatz 140.000 - Stornorückstellung 4.200 - LV-Darlehen 16.000 Minderung 1.Jahr 20.200 Umsatz 140.000 - Stornorückstellung 4.200 - LV Darlehen 16.000 - Betreuungsrückstellung 19.000 Minderung 1.Jahr 39.200 Bilanz + Provisionseinnahmen des Jahres + bekannte Forderungen (Jahresübertrag + Bonifikationen) + aufgelöste Rückstellungen + Substanzmehrungen - Unkosten des laufenden Jahres - Abschreibung (Kosten auf mehrere Jahre verteilt ) - Rückstellungen für bekannten Aufwand / Belastungen - Forderungen aus Vorjahr Stornorückstellung Kürzung wegen Darlehen Rückstellung Bestandsbetreuung

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen langfristige Auswirkungen von Rückstellung und Verteilung Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Bei Betriebsaufgabe müssen alle Rückstellungen aufgelöst werden und erhöhen den Gewinn im letzten Geschäftsjahr

Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Steuertipps für Versicherungsagenturen langfristige Auswirkungen von Rückstellung und Verteilung Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Durch Rückstellungen lassen sich Steuerspitzen vermeiden, zb. Bei Umstellung von EA-Rechnung auf Bilanzierung Durch die Rückstellung ergibt sich ein Zinsvorteil bei der Steuer. Achtung !! 40.000,- € verschobener Gewinn bedeuten bis zu 19.000,- € verschobene Steuerschuld Betriebswirtschaftlich ist die Verschiebung nur zu verantworten, wenn die Beträge für die Steuer zurückgelegt werden.

Ende ? Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Erfahren Sie im Steuerseminar 2 wie eine Bilanz zu lesen ist Dabei geht es auch um die Vergünstigungen und Freibeträge bei Betriebsaufgabe.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Steuer 1 - Gewinnermittlung - Rückstellungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Unterlagen sind 10 Tage auf www.isv-treffpunkt.de abrufbar. Bitte schicken Sie uns bei erstmaliger Seminarteilnahme die „Einwilligung zur Eintragung von Punkten. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr (14,- Mitglieder / 20,- € Gäste ) innerhalb von 10 Tagen. IBAN DE12694500650151035104 BIC SOLADES1VSS Vermerken Sie auf der Überweisung Name, Seminardatum und Passwort. Bei verspäteter Überweisung erfolgt kein Punkteeintrag. Alle Info´s finden Sie auf unserer Homepage