Die betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitgeber
Warum betriebliche Altersversorgung? Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Warum betriebliche Altersversorgung? Das freiwillige Ansparen einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung fördert der Staat seit Januar 2002 mit Steuervorteilen und Zulagen. Die Eigenvorsorge ist zwar noch keine Pflicht, aber mittlerweile für alle, die auch im Rentenalter nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten wollen, unbedingt notwendig. Stand 01/2013
Anspruch auf Entgeltumwandlung Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltumwandlung Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Anspruch besteht in Höhe von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stand 01/2013
Funktionsweise der Direktversicherung als Gehaltsumwandlung Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Funktionsweise der Direktversicherung als Gehaltsumwandlung Arbeitnehmer Gehaltsverzicht Staat Förderung Direkt- versicherung Teile des Gehalts der Arbeitnehmer werden für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet. Diese Beträge werden von Ihnen direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch mindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen und es fallen – abhängig von der persönlichen Verdienstsituation – weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Stand 01/2013
Was ist die Direktversicherung? Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Was ist die Direktversicherung? Stand 01/2013
Ihre Vorteile Senkung von Lohnnebenkosten Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Ihre Vorteile Senkung von Lohnnebenkosten Nutzung steuerrechtlicher Vorteile Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Portabilität möglich Erhöhung des Versorgungsniveaus der Mitarbeiter Positives Unternehmensimage Mitarbeitermotivation und -bindung Neugewinnung qualifizierter Mitarbeiter Stand 01/2013 Seite 6
Beispiel 1 Mögliche Lohnnebenkostenersparnis: Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Gehaltsabrechnung pro Monat aktuell inkl. neuer bAV (100 €) (50 €) Bruttogehalt 1.000,00 € zzgl. VL-AG-Zuschuss 0,00 € zzgl. bAV-AG-Zuschuss abzgl. bAV-Gesamtbeitrag 100,00 € 50,00 € = steuer-/sozialvers.pfl. Bruttogehalt 900,00 € 950,00 € abzgl. Rentenversicherung 94,50 € 85,05 € 89,78 € abzgl. Arbeitslosenversicherung 15,00 € 13,50 € 14,25 € abzgl. Kranken- / Pflegeversicherung 94,75 € 85,28 € 90,01 € abzgl. Lohnsteuer 11,50 € 5,16 € abzgl. Kirchensteuer 1,04 € 0,46 € abzgl. Solidaritätszuschlag = Nettogehalt 783,22 € 716,18 € 750,34 € abzgl. VL-Gesamtbeitrag = Nettoauszahlung VL-Sparleistung bAV-Sparleistung Beispiel 1 Mögliche Lohnnebenkostenersparnis: 19,27 € (bei 100 € Umwandlung) 9,63 € (bei 50 € Umwandlung) Stand 01/2013
Beispiel 2 Mögliche Lohnnebenkostenersparnis: Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Gehaltsabrechnung pro Monat aktuell inkl. neuer bAV (100 €) (50 €) Bruttogehalt 1.500,00 € zzgl. VL-AG-Zuschuss 0,00 € zzgl. bAV-AG-Zuschuss abzgl. bAV-Gesamtbeitrag 100,00 € 50,00 € = steuer-/sozialvers.pfl. Bruttogehalt 1.400,00 € 1.450,00 € abzgl. Rentenversicherung 141,75 € 132,30 € 137,03 € abzgl. Arbeitslosenversicherung 22,50 € 21,00 € 21,75 € abzgl. Kranken- / Pflegeversicherung 142,13 € 132,65€ 137,39 € abzgl. Lohnsteuer 100,75 € 77,91 € 89,25 € abzgl. Kirchensteuer 9,07 € 7,01 € 8,03 € abzgl. Solidaritätszuschlag 3,95 € 1,65 € = Nettogehalt 1.079,86 € 1.029,13 € 1.054,91€ abzgl. VL-Gesamtbeitrag = Nettoauszahlung VL-Sparleistung bAV-Sparleistung Beispiel 2 Mögliche Lohnnebenkostenersparnis: 19,27 € (bei 100 € Umwandlung) 9,63 € (bei 50 € Umwandlung) Stand 01/2013
Beispiel 3 Mögliche Lohnnebenkostenersparnis: Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Gehaltsabrechnung pro Monat aktuell inkl. neuer bAV (100 €) (50 €) Bruttogehalt 2.000,00 € zzgl. VL-AG-Zuschuss 0,00 € zzgl. bAV-AG-Zuschuss abzgl. bAV-Gesamtbeitrag 100,00 € 50,00 € = steuer-/sozialvers.pfl. Bruttogehalt 1.900,00 € 1.950,00 € abzgl. Rentenversicherung 189,00 € 179,55 € 184,28 € abzgl. Arbeitslosenversicherung 30,00 € 28,50 € 29,25 € abzgl. Kranken- / Pflegeversicherung 189,50 € 180,03 € 184,76 € abzgl. Lohnsteuer 215,66 € 192,91 € 204,25 € abzgl. Kirchensteuer 19,41 € 17,36 € 18,38 € abzgl. Solidaritätszuschlag 11,86 € 10,61 € 11,23 € = Nettogehalt 1.344,57 € 1.291,04 € 1.317,85 € abzgl. VL-Gesamtbeitrag = Nettoauszahlung VL-Sparleistung bAV-Sparleistung Beispiel 3 Mögliche Lohnnebenkostenersparnis: 19,27 € (bei 100 € Umwandlung) 9,63 € (bei 50 € Umwandlung) Stand 01/2013
Lohnnebenkostenersparnis für einen Mitarbeiter Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Lohnnebenkostenersparnis für einen Mitarbeiter Lohnnebenkostenersparnis Pro Monat Pro Jahr Nach 5 Jahren Bei 50 € Beitrag 9,63 € 115,56 € 577,80 € Bei 100 € Beitrag 19,27 € 231,24 € 1.156,20 € Bei 232 € Beitrag 44,72 € 536,64 € 2.683,20 € Fazit: Je mehr Mitarbeiter an Ihrer betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, umso höher fällt Ihre Ersparnis aus! Tipp: Geben Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsersparnis durch Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter durch einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV weiter. So können Sie die Durchdringung der bAV in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen. Stand 01/2013
Und was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt? Betriebliche Altersversorgung ‒ Informationen für Arbeitgeber Und was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt? AG-Wechsel Ist der AG zur Übernahme der bestehenden Zusage bereit? Möchte der AN den Vertrag privat fortführen? Die Übernahme findet statt, der neue AG wird VN. Möchte der AN die Anwartschaft auf den neuen AG übertragen? Hierauf hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem alten AG! Versicherungsnehmerwechsel auf den AN findet statt. Der AN möchte weder übertragen noch privat fortführen. Er kann den Vertrag beitragsfrei stellen.* Übertragung des Vertragswertes auf das Versorgungssystem des neuen AG findet statt. nein ja * Zur Beitragfreistellung sind die Mindestgrenzen zu beachten. Stand 01/2013