„ A u f g e f ä c h e r t “ : Öffentliche Soziale Leistungen im Landratsamt Würzburg -----------------------------------------

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 Präsentation transkript:

„ A u f g e f ä c h e r t “ : Öffentliche Soziale Leistungen im Landratsamt Würzburg -----------------------------------------

Organisation im Landratsamt (1)

Zentraler Steuerungs- und Servicebereich Bereich(ZB) ZFB 3 Gleichstellungsstelle Unabhängige Stelle: Behindertenbeauftragte des Landkreises Würzburg

Organisation im Landratsamt (2) Geschäftsbereich 3 (GB 3) Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, Zentrale Rechtsangelegenheiten Horlemann Michael FB 31 a: Amt für Jugend und Familie Gabel Hermann FB 31 b: Verwaltung der Jugendhilfe Pabst Thomas FB 32: Jobcenter Landkreis Würzburg Huppmann Thomas FB 33: Sonstige soziale Leistungen Gabel Thomas FB 34: Gesundheitsamt Dr. Löw Johann FB 35: Betreuungsstelle Blenk Eberhard

Kurze Informationen von - Betreuungsstelle (FB 35) - Behindertenbeauftragte des Landkreises - Gleichstellungsstelle (ZFB 3) - Gesundheitsamt (FB 34) - Jugendamt (FB 31 a / b) - Jobcenter (optierende Kommune) (FB 32) - Kommunalunternehmen (KU) - Sozialhilfe u. sonst. Leist.(FB 33)

BETREUUNGSSTELLE 01.01.1992 neues Betreuungsrecht (früher: Vormundschaft, Gebrechlichkeitspflegschaft) Für Erwachsene , die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körper-lichen, geistigen oder seelischen Be-hinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, gibt es das Rechtsinstitut der gesetzlichen Betreuung. Keine Ortwaisenräte mehr in den Gemeinden vor Ort.

Allgemeine Situation Mehr als 20 % d. Bev. über 65 Jahren Jeder 4. leidet an e. psychischen Störung Demenzrisiko über 85 J. bei 25 % M. mit körperlich/ geistigen Behinderungen Auch die Zahl der psychisch erkrankten und Alkohol-/Drogenabhängigen Jüngeren steigt Arbeitsanfall für die Betreuungsstelle ist stark angestiegen – eigener Fachbereich Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuer (auch Angehörige), Betreuungsvereine

Grundsatz bei gesetzlichen B. Grundsatz: Eingriffe in Rechte Betroffener nur so weit und so lange zulässig, wie dies erforderlich ist. Dem Betroffenen darf daher nur für den oder die Aufgabenkreise (z.B. Gesundheitsfürsorge, bestimmte rechtliche Angelegenheiten, Vermögenssorge) ein Betreuer bestellt werden, in denen er Unterstützung braucht. Nach sieben Jahren muss geprüft werden, ob der Betreuung noch bedarf. Die Betreuung ist nachrangig gegenüber anderen - privaten oder öffentlichen - Hilfen. zum ges. Betreuer soll das Familiengericht möglichst eine Einzelperson bestellen, nur ausnahmsweise einen Verein oder eine Behörde. http://www.verwaltungsportal.bayern.de/portal/cl/1058/Gesamtliste.html?cl.document=1846961

Situation im Landkreis Steigende Fallzahlen analog zur Bevölkerungsentwicklung Betreuungsstelle seit 01.08.2012 ein neuer Fachbereich (FB 35) der derzeit neu aufgebaut wird. Jeder Interessierte, bereits bestellte gesetzliche Betreuer oder Berufsbe-treuer kann sich von der Betreuungs-stelle beraten lassen.

Behindertenbeauftragte Frau Elisabeth Schäfer seit 1. Oktober 2004 (Art. 18, Satz 2 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ) im Rahmen e. kommunalen Ehrenamtes Aufgaben lt. Satzung: Beratung des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des BayBGG (insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte in allen Bereichen). Aufgabenwahrnehmung erfolgt unabhängig und weisungsungebunden Information aller an der Gleichstellung beteiligten Stellen Vernetzung, Kooperation, Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen in und außerhalb des Amtes

Gleichstellungsstelle Frau Diplom Sozialpädagogin (FH) Gabriele Rottmann-Heidenreich berichtet kurz aus Ihrer Arbeit.