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Veröffentlicht von:Aleit Heitz Geändert vor über 10 Jahren
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13.10.2007Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Art. 17 BayBGG
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13.10.2007 Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Ausgestaltung des Amtes für die Dauer einer Legislaturperiode Wiederberufung zulässig unabhängig, weisungsungebunden u. ressortübergreifend tätig vorzeitige Beendigung nur durch Amtsenthebung möglich Zuordnung an StMAS erforderliche Mittel aus StMAS-Haushalt Ehrenamtlich Aufwandsentschädigung
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13.10.2007 Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Aufgaben Beratung der Staatsregierung bei Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik Zusammenarbeit mit StMAS in behindertenspezifischen Anliegen zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration Bearbeitung von Anregungen Betroffener, Selbsthilfegruppen, Behindertenverbänden und kommunalen Behindertenbeauftragten
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13.10.2007 Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Aufgaben Maßnahmen zur Verbesserung der Integration anregen Beteiligung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- u. sonst. Vorhaben, soweit Fragen der Integration v.M.m.B. berührt sind Unterrichtung des Ministerrats 2x pro Legislaturperiode über Ergebnisse der Beratungstätigkeit – Weiterleitung an Landtag geeignete Einbindung der Verbände in Arbeit
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13.10.2007 Anita Knochner "Novellierung des BayBGG" Zusätzliche Aufgaben Treffen mit den Kolleginn/en der anderen Bundesländer Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung in Bundesangelegenheiten
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