Bemautung nach EURO-Emissionsklassen

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 Präsentation transkript:

Bemautung nach EURO-Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge über 3,5t hzG gültig ab 1.1.2010 Titelfolie über „Foliendesign“ und „Folienlayout“ zuweisen, wenn Titelfolie verloren geht am besten von einem anderen Master wieder kopieren. Titel: Arial 30 fett Subtitel: Arial 20 Mag. Ingrid Partl ASFINAG Maut Service GmbH Hollabrunn, 8.10.2009

Agenda Agenda Grundsätzliches zu Emissionsklassen EURO-Emissionsklassen Deklaration, Nachweis und Überprüfung Information auf den Belegen Fahrzeugdeklaration Erweiterung der Mitwirkungspflicht SelfCare – Emissionsklassenverwaltung Bildschirmänderung an der Applikation Auszug aus den FAQs Zwischenfolie über „Foliendesign“ (Powerpoint 2003) bzw. „Start – Layout“ (Powerpoint 2007) zuweisen Weitere Motive sind im Intranet verfügbar

Grundsätzliches zu Emissionsklassen 1 Warum wird die EURO-emissionsklassenabhängige Bemautung eingeführt? Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der EU-Wegekostenrichtlinie, die eine nach EURO-Emissionsklassen differenzierte Bemautung ab 2010 verpflichtend vorsieht. Basis für die Mauteinhebung sind das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, die Mauttarifverordnung und die unter www.asfinag.at einzusehende Mautordnung. Schadstoffärmere Fahrzeuge werden tariflich begünstigt; Anreiz zur Anschaffung von umweltfreundlicheren Fahrzeugen gleichzeitige Erhöhung der Verkehrssicherheit Ab wann ist die EURO-Emissionsklasse tarifrelevant? Die emissionsklassenabhängige Bemautung wird ab 1.1.2010 durchgeführt

Grundsätzliches zu Emissionsklassen 2 Welche Kraftfahrzeuge sind davon betroffen? Die emissionsklassenabhängige Bemautung betrifft alle Kraftfahrzeuge* mit mehr als 3,5t hzG und gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Sowohl neue als auch bestehende Kunden Wo erfolgt die Deklaration der Emissionsklasse? Ausschließlich an der GO Vertriebsstelle (bemannte & unbemannte VS) mit Vorlage der GO-Box Wo ist die Emissionsklasse eines Kfz angegeben? Länderspezifisch unterschiedlich auf Zulassungsbescheinigung, Herstellernachweisen (COP) oder CEMT-Genehmigung * Ausnahmen der Mautpflicht: siehe Mautordnung

Grundsätzliches zu Emissionsklassen 3 EURO-Emissionsklassen – Tarifgruppen Verpflichtende Erstzulassung innerhalb der EU -10% -4% +10%

EURO-Emissionsklassen - Deklaration Wie erfolgt die Deklaration der EURO-Emissionsklasse? Seit 1.8.2009 kann der Fahrer an der Vertriebsstelle angeben, welche Emissionsklasse er auf der GO-Box gespeichert haben will. Äußert der Fahrer keinen Wunsch, wird die schlechteste Emissionsklasse eingetragen. Nach der Änderung der Emissionsklasse erhält der Kunde eine Fahrzeugdeklaration, woraus die GO-Box-Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen. ACHTUNG: Eine Prüfung der Nachweisdokumente an der Vertriebsstelle ist NICHT möglich! Die deklarierte Emissionsklasse ist ab 1.1.2010 unmittelbar tarifrelevant!

EURO-Emissionsklassen - Nachweis Wie erfolgt der Nachweis der EURO-Emissionsklasse? Bei der Erbringung des Nachweises zu den Emissionsklassen ist stets das Antragsformular zu verwenden, welches auf www.go-maut.at zum Download zur Verfügung steht. Der Kunde muss nach der Deklaration an der GO Vertriebsstelle innerhalb von 14 Kalendertagen die Nachweisdokumente an die ASFINAG Maut Service GmbH übermitteln. Nachweisdokumente (Kopien): Länderspezifisch unterschiedlich: Zulassungsbescheinigung, Herstellernachweis (COP) oder CEMT-Genehmigung Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung, aus der die Halterdaten und das Kfz-Kennzeichen eindeutig hervorgehen, ist dem Antrag verpflichtend beizulegen. Übermittlung der Nachweisdokumente: Per E-Mail, Fax, Post oder durch Upload im SelfCare Portal

EURO-Emissionsklassen - Überprüfung Überprüfung der deklarierten EURO-Emissionsklasse Die eingebrachten Nachweisdokumente werden sofort nach Einlagen zentral durch die ASFINAG Maut Service GmbH registriert und überprüft. Die Kontrolle der korrekten Entrichtung der fahrleistungs-abhängigen Maut erfolgt wie bisher sowohl durch automatische, als auch manuelle Kontrollen auf den Autobahnen und Schnellstraßen durch den ASFINAG Service- und Kontrolldienst

Information auf den Belegen Drei unterschiedliche Belege werden je nach Deklaration und möglicher, bereits zugesendeter Nachweise, an der GO Vertriebsstelle automatisch mit ausgedruckt: Es wurden noch keine Nachweisdokumente geschickt Es wurden bereits Nachweisdokumente geschickt Kfz mit deklarierter Emissionsklasse zwischen Euro 0 - III

Fahrzeugdeklaration Weiters wird ein Fahrzeug-deklarationsbeleg ausgedruckt. Vor Fahrtantritt muss der Fahrer prüfen, ob die GO-Box Nummer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, muss das Kennzeichen an der nächsten GO Vertriebstelle richtig gestellt werden. Die Fahrzeugdeklaration muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Erweiterung der Mitwirkungspflicht Worauf muss besonders geachtet werden? Mit der Einführung der EURO-emissionsklassenabhängigen Bemautung wurde die Mitwirkungspflicht erweitert: Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt zu vergewissern, dass die richtige GO-Box in seinem Kfz montiert ist. Anhand der gültigen Fahrzeugdeklaration können insbesondere das Kfz-Kennzeichen, die GO-Box-Nummer und die deklarierte EURO-Emissionsklasse überprüft werden. Weiters besteht für den Fahrer die Pflicht, die entsprechenden Nachweisdokumente im Original im Kraftfahrzeug mitzuführen, die die Zuordnung zu einer Tarifgruppe ermöglichen: Fahrzeugdeklaration, Zulassungsbescheinigung, Herstellernachweis (COP) oder CEMT-Genehmigung.

SelfCare Portal – Emissionsklassenverwaltung Maske 1 - Zu behandelnde Fahrzeuge

SelfCare Portal – Emissionsklassenverwaltung Maske 2 - Fahrzeuge zur Überprüfung bei ASFINAG

SelfCare Portal – Emissionsklassenverwaltung Maske 3 - Fahrzeuge ohne Handlungsbedarf

Bildschirmänderung an der Applikation Auswahl Emissionsklasse bei Einstellung Erstvertrag  Neuer Kunde

Auszug aus den FAQs (www.asfinag.at) Umsetzungskonzept Wo ist die deklarierte Emissionsklasse ersichtlich? Status der Dokumentenprüfung Höhe der Ersatzmaut bei falscher Deklarierung Nachzahlung bei falscher Deklaration Kein Nachweis der Emissionsklasse innerhalb der Frist erbracht Zwischenfolie über „Foliendesign“ (Powerpoint 2003) bzw. „Start – Layout“ (Powerpoint 2007) zuweisen

Auszug aus den FAQs www.asfinag.at Erläuterung zum Umsetzungskonzept Deklaration soll unmittelbar tarifrelevant sein Dokumentenprüfung erfolgt ausschließlich zentral bei ASFINAG, um die GO Vertriebsstellen zu entlasten Die bisherigen Komfortprozesse (Kennzeichenwechsel etc.) sollen erhalten bleiben Wo ist die auf der GO Vertriebsstelle deklarierte Emissionsklasse ersichtlich? Auf der Fahrzeugdeklaration, diese kann an jeder Vertriebsstelle nachgedruckt werden Im SelfCare Portal abgefragt werden oder Telefonisch über das ASFINAG Service Center angefragt werden

Auszug aus den FAQs www.asfinag.at Wo sehe ich den Status der Dokumentenüberprüfung? Im Selfcare Portal Telefonisch über das ASFINAG Service Center Eine Kundenverständigung erfolgt nur bei nicht lesbaren Dokumenten, sofern Kontaktdaten des Kunden vorhanden sind, und führt zu einer einmaligen Verlängerung der Nachweisfrist von 7 Kalendertagen Wie hoch ist die Ersatzmaut bei falscher Deklarierung und was passiert im Folgenden? 110,- EUR pro 24 Stunden, sofern durch eine Fehldeklaration zu wenig Maut gezahlt wurde – rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Fehldeklaration

Auszug aus den FAQs www.asfinag.at Wie lange habe ich bei falsch deklarierter Emissionsklasse Zeit nachzuzahlen? Innerhalb von 48 Stunden im SelfCare Portal / telefonisch beim Kundenservice, oder innerhalb von 5 Stunden und 100 km an jeder GO Vertriebsstelle oder beim Mautaufsichtsorgan. Was passiert, wenn der Nachweis der Emissionsklasse nicht innerhalb der Frist erbracht wird? Die GO-Box muss gesperrt werden. Der Fahrer muss die nächste GO Vertriebsstelle aufsuchen, wodurch die Emissionsklasse auf 0 zurückgestellt wird. Wichtig ist in diesem Fall die Nachzahlung der seit der Sperre nicht entrichteten Mautabschnitte!

Endfolie über „Foliendesign“ zuweisen