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SEPA Oliver Kroppen Stefan Kortus
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SEPA – Single Euro Payment Area
Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs Millionen Unternehmen 20 500 Millionen Menschen 80 Milliarden Zahlungen Single Euro Payment Area Ziel: Harmonisierung und Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs Etablierung eines einheitlichen Binnenzahlungsverkehrsmarktes Nutzer: 20 Millionen Unternehmen 500 Millionen Menschen 80 Milliarden Zahlungen
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SEPA umfasst derzeit 32 europäische Länder:
die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die drei Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Schweiz und Monaco. Alle diese SEPA-Teilnehmerländer, auch die Nicht-Euro-Länder, halten sich bei der Abwicklung von Euro-Zahlungen an die vereinbarten Standards.
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01.02. 2014 01.02.2016 Zeitplan Verbindliche Einführung
Übergangs-frist Zeitplan: Verbindliche Einführung ab Aber: Übergangsregelung bis für bestimmte Verfahren möglich (z. B. ELV)
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SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT)
bereits seit 2008 möglich ausschließlich in Euro innerhalb aller SEPA-Teilnehmerländer Keine Betragsbegrenzung Identifizierung anhand von IBAN und BIC Ausführungsfrist: ein Geschäftstag Ungekürzte Gutschrift, Kosten werden separat belastet SHARE-Zahlung (Entgeltteilung); Auftraggeber und Begünstigter tragen jeweils die bei ihren Kreditinstituten anfallenden Entgelte Elektronisch oder beleghaft
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SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD)
Basislastschrift SEPA-Firmenlastschrift Ist bereits seit 11/2009 möglich 2 Varianten SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) vergleichbar mit dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren Für Privatpersonen und Unternehmen SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Vergleichbar mit deutschem Abbuchungsauftragsverfahren Ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B)
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Gemeinsame Merkmale der SEPA-Lastschriftsvarianten
SEPA-Teilnehmerländer Keine Betragsbegrenzung Identifizierung anhand von IBAN und BIC Lastschrifteinreicher (Creditor) benötigt eine eindeutige und standardisierte Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) Zahlungspflichtiger autorisiert den Einzug durch ein Mandat Der Zahlungspflichtige ist über die Belastung mit einer Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Fälligkeitsdatum zu informieren (aktueller Stand: 14 Tage vor Belastung) Muss vom Lastschrifteinreicher mit einer bestimmten Vorlauffrist bei seiner Bank eingereicht werden (aktueller Stand: fünf Tage Vorlauf bei Ersteinreichung) Lastschrifteinreicher muss ein Fälligkeitsdatum mitgeben, an dem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird. Nur elektronische Einreichung
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Besonderheiten SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
Keine Möglichkeit zur Rückgabe wegen Widerspruchs Textlich anderes Mandat erforderlich Bank des Zahlungspflichtigen ist verpflichtet, die SEPA-Firmenlastschrift gegen das bei ihr hinterlegte Mandat zu prüfen Spätestens einen Tag vor Fälligkeit müssen Erst-, Einmal- und Folgelastschriften beim Kreditinstitut des Kreditors eingereicht werden. Spätestens zwei Tage nach Fälligkeit müssen Rückgaben durch die Bank des Zahlungspflichtigen erfolgen (z. B. mangels Deckung).
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SEPA-Mandat Voraussetzung für Einzug einer Basis- oder Firmenlastschrift Eindeutige Identifizierung jedes Mandats durch Gläubiger-Identifikationsnummer und eindeutige Mandatsreferenz (z. B. Kunden-, Rechnungs-, Auftragsnummer etc.) Bei Firmenlastschriften muss der Zahlungspflichtige eine Kopie des Mandats an seine Bank weiterleiten. Aufbewahrungsfrist beim Gläubiger: 14 Monate Gültigkeit: bis 36 Monate nach letztmaliger Nutzung, Widerruf jederzeit möglich Mustervorlagen siehe nächste Seite
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Muster SEPA-Mandate
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Gültigkeit bestehender Einzugsermächtigungen
Bisher (Einzugsermächtigungsverfahren): nachträgliche Genehmigung (durch stillschweigende Zustimmung) Neu (SEPA-Mandat): Einwilligung vorab durch SEPA-Mandat Änderung der AGB der deutschen Kreditwirtschaft zum ermöglicht Umwandlung der bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate, ohne dass ein separates SEPA-Mandat eingeholt werden muss. Voraussetzung: Unterschriebene Einzugsermächtigung liegt vor und es wird nicht gegen die AGB-Änderung der Banken widersprochen
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Pre-Notification Der Kreditor muss den Zahlungspflichtigen vor Einreichung einer SEPA-Basis- oder -Firmenlastschrift über die bevorstehende Belastung informieren Die Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen kann grundsätzlich formfrei erfolgen, z. B. per Brief, per Telefax, mit der Rechnung, per SMS, per , per Telefon oder über die Verwendungszweckangaben in der Lastschriftbuchung.
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Umsetzung in Microsoft Dynamics NAV
1 2 3 Standard-Zahlungs-verkehr OPplus Add-on-Partner akquinet Umsetzung in Microsoft Dynamics NAV Drei Varianten Standard-Zahlungsverkehr von Microsoft Dynamics NAV wird eingesetzt Fibu-Add-on OPplus wird eingesetzt Voraussichtlich ab 10/2012: Standard-Zahlungsverkehr wird nicht mehr von Microsoft angeboten und vertrieben, sondern über den Add-on-Partner akquinet dynamic solution GmbH
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Standard-Zahlungsverkehr von Microsoft Dynamics NAV
Zusätzliche Objekte – kostenlos im Rahmen des Update-Vertrages – erforderlich Ggfs. Dienstleistung für Implementierung, Anpassung und Einrichtung erforderlich Unterstützende Batchläufe für Stammdatenanpassung (IBAN, BIC etc.) verfügbar 1 2 3
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1 2 3 Add-on OPplus SEPA im Modul „Zahlungsverkehr“ enthalten
Ggfs. Dienstleistung für Implementierung, Anpassung und Einrichtung erforderlich Unterstützende Batchläufe für Stammdatenanpassung (IBAN, BIC etc.) verfügbar 1 2 3
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Zahlungsverkehr von akquinet dynamic solution GmbH
Voraussichtlich ab 10/2012 Ablösung des Standard-Microsoft-Zahlungsverkehrs Funktionsumfang noch nicht bekannt 1 2 3
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Handlungsempfehlungen
Überprüfen der NAV-Applikation Überprüfen der Onlinebanking-Software Auswirkungen auf Zahlungs-lauf prüfen Nationale und internationale Stammdaten aufbauen Beantragen der Gläubiger-Identifikations-nummer Aufbau/Pflege einer Mandats-verwaltung Überprüfung der NAV-Applikation auf SEPA-Fähigkeit Überprüfung der Onlinebanking-Software auf SEPA-Fähigkeit Betrachtung der Auswirkungen von veränderten Vorgaben und Laufzeiten auf Ihre Zahl- und Lastschriftläufe, Fakturierung und Vereinbarungen mit Ihren Geschäftspartnern Aufbau und Pflege Ihrer Stammdatenverwaltung für nationale und internationale Geschäftspartner im IBAN-/BIC-Format Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer (auch Gläubiger-ID oder Creditor Identifier) unter ( Aufbau/Pflege einer Mandatsverwaltung
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Fragen und Antworten Oliver Kroppen Stefan Kortus
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