Kann REACH diese Zielstellung erfüllen ?

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 Präsentation transkript:

Kann REACH diese Zielstellung erfüllen ? Eines der wichtigsten Ziele von REACH ist die Verbesserung des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes im Umgang mit Chemikalien durch bessere Information über die Gefahren und Risiken dieser Stoffe. Kann REACH diese Zielstellung erfüllen ?

Werden ersetzt durch GHS-Verordnung REACH ersetzt oder ändert folgende 4 Richtlinien und Verordnungen und deren ca. 40 Änderungsrichtlinien: Richtlinie zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (RL 67/548 EWG) Richtlinie zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (RL 1999/45/EG) Richtlinie über die Beschränkung und das Verbot des Inverkehrbringens und der Produktion besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (RL 76/769/EWG) Verordnung zur Risikobeurteilung von „Altstoffen“ (VO 793/93/EWG) Werden ersetzt durch GHS-Verordnung

REACH ersetzt oder ändert NICHT: ALLE Arbeitsschutzregelungen, auch nicht die Richtlinie über gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz ALLE stoffbezogenen Umweltvorschriften wie: Wasserrahmenrichtlinie Abwasserrichtlinie IVU – Richtlinie (IPPC) Seveso II – Richlinie Luftreinhalterichtlinie und Tochterrichtlinien Abfallrahmenrichtlinie Richtlinie Großfeuerungsanlagen ……

REACH bringt: für ALLE Stoffe mit einem Produktionsvolumen von mehr als 1 t pro Hersteller mindestens Daten zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften und einige sicherheitsrelevante Daten (Anhang VII) ab 10 t / a kommen weitere sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Daten und ein Chemikaliensicherheitsbericht hinzu (Anhang VIII) ab 100 t / a weitere Daten und die Bewertung der Dossiers durch die Behörde (Anhang IX) ab 1.000 t / a weitere Daten (Anhang X) bekannte cmr-Stoffe müssen unabhängig vom Produktionsvolumen innerhalb von 3 Jahren vollständig registriert werden und unterliegen einem Zulassungsverfahren deutlich bessere und umfangreichere Sicherheitsdatenblätter toxikologischer Wirkschwellenwert für alle Stoffe über 10 t praxisgerechte Beschreibung der vorzusehenden Sicherheitsmaßnahmen

REACH bringt auch: Änderungen im Produktportfolio der Stoffhersteller durch: evtl. Wegfall insbesondere kleinvolumiger Stoffe, bei denen der Aufwand für die Registrierung nicht durch den Ertrag gedeckt wird und der Kunde die Mehrkosten nicht bereit ist zu tragen evtl. Wegfall „gefährlicher“ Stoffe auch in Bereichen, in denen sie bisher sicher gehandhabt wurden Insgesamt Portfoliobereinigung bei großen Stoffherstellern (nicht durch REACH verursacht aber durch REACH beschleunigt) Möglicherweise kurzfristige Rezepturveränderungen bei Zubereitungs- herstellern, z.B. von Lacken, Klebstoffen, Textilhilfsstoffen, usw. mit entsprechenden Problemen beim Anwender Folgen für die Anwender von chemischen Produkten

NEU! Neben REACH kommt auch GHS (Global harmonized System): Neue, international harmonisierte Kriterien für die Einstufung Neues, international harmonisiertes Kennzeichnungssystem geänderte Anforderungen an Folgeregelungen wie die Seveso II - Richtlinie Alte und neue Gefahren-Symbole T+ E NEU! O T Rot-weißes Quadrat auf Spitze Xn F+ F Xi C N

Global Harmonized System, GHS Mangelnde Entsprechung von GHS und derzeitiger Einstufung und Kennzeichnung z.B. Toxizität: 1 2 3 4 T+ T Xn 0 5 25 50 200 300 2.000 LD50 

GHS-Symbol Signalwort Gefahr Achtung Warnung Gefahrenhinweis Explosions-gefährlich Leicht-/ Hochentzündlich Brandfördernd Komprimierte Gase Giftig Symbol nach Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG Warnung Ätzend Gesundheits-gefährdend Umweltgefährdend

REACH bringt Daten und Vorschriften für das Stoffsicherheitsmanagement GHS bringt Einstufung und Kennzeichnung Arbeitsschutzrichtlinie setzt Regeln für die Anwendung im Arbeitsschutz Umsetzen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – machen sie dies anders als vorher ?!

Wissen über die Gefahren von Stoffen führt nicht automatisch zu einem sicheren Umgang mit ihnen Sicherer Umgang erfordert Qualifizierung, Übung, Bewusstsein für die Gefahr und die eigene Sicherheit Sicherer Umgang erfordert Einhaltung und Kontrolle der vorgeschriebenen Maßnahmen Sicherer Umgang erfordert entsprechende Ausrüstung und Schutzmaßnahmen Sicherer Umgang erfordert Verantwortung der Leitung und aller Mitarbeiter

Eine kleine Studie der IG BCE, in der Vertreter von Behörden und für Sicherheit zuständige Mitarbeiter von Unternehmen nach ihren Erwartungen an die „Verbesserung“ für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb befragt wurden ergab: In Betrieben, in denen der Arbeitsschutz gut organisiert ist, werden geringfügige Verbesserungen erwartet. Geringfügig deshalb, weil sie auch heute schon gut sind. In Betrieben mit schlechter Arbeitsschutzorganisation wird sich wenig ändern, da sie heute schon Probleme mit der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften haben Verbesserungen können nur brancheninterne und branchenübergreifende Aktivitäten der Sozialpartner bringen !!!