WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Verkehrssysteme und Stadtgröße StadtgrößeGrundverkehrsmittelergänzend bis 10.000 EWkein.

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WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Verkehrssysteme und Stadtgröße StadtgrößeGrundverkehrsmittelergänzend bis EWkein eigener Verkehr; regionaler Bus Haltepunkt (HP) SPNV 10 – EWeigener BusverkehrRegionaler Bus ab EWvereinzelt Straßenbahn EWStraßenbahn bzw. Stadtbahn Bus auch als Zubringer zur Stadtbahn oder SPNV Mio. EWStadtbahn, im Zentrum als U-Bahn Straßenbahn und Bus im Außenbereich, SPNV > 1 Mio. EWU- bzw. S-Bahn, SPNVStraßenbahn und Bus im Außenbereich, SPNV Quellen: Müller Städtebau S. 275 Zur Unterscheidung von Straßenbahn und Stadtbahn (teilweise unterirdisch) s.

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Massenleistungsfähigkeit, Einzug, Geschwindigkeit Personen je Stunde theoretisch 1 Haltestellen- abstand Einzugs- bereich Gehzeit Reise- geschwin- digkeit BusStandard /500 m200/300 m4-6 min10-15 km/h Gelenkbus Straßenbahn1 Einheit /600 m300/400 m5-8 min15-20 km/h 2 Einheiten Stadtbahn1 Einheit /800 m400/500 m8 min20-30 km/h 3 Einheiten U-Bahn1 Einheit /1.000 m750/1.000 m8-10 min40-50 km/h 3 Einheiten Bahn1 Einheit /3.000 m600/1.000 m10-15 min40-60 km/h 3 Einheiten (Außenbereich) 1 Platzangebot: 0,15 m²/Person Quelle: Müller Städtebau S. 271 Kosten ÖPNV : Bus: 1,80 /km Bahn: /km

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Stadt-Bahnsysteme fließende Grenzen, Mischformen: Vorortbahn, Regionalbahn S-Bahn U-Bahn Stadtbahn Straßenbahn (O-)Bus

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Stärken der Straßenbahn barrierefreier Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Keine unkontrollierten Angsträume vgl. U-Bahn, S-Bahn: Tunnel, Unterführungen, Zugänge keine Barriere im Stadtkörper vgl. S-Bahn-Trasse (Ausnahme: Straßenbahn auf eigenem Bahnkörper) Ingolf Berger: Renaissance der Straßenbahn weltweit, mobilogisch 1/03 u. 4/03 Straßenbahnbetriebe in Zentraleuropa Schienenbonus Umstellung von Bus auf Straßenbahn bringt Fahrgastzuwächse im zweistel- ligen Prozentbereich (bei gleichen Bedingungen: Fahrzeit, Strecken- führung, Takt; Erklärung:Fahrkomfort, Streckenführung im Straßenbild sichtbar, Faszination)

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Stärken der Straßenbahn Einsatzbereich je Strecke Pers./Tag Flächenerschließung geringere Halteabstände von m kein Zubringerbusverkehr nötig u.U. Vorortanbindung rentabel (Bsp. Karlsruhe-Bretten, Regionalstadtbahn) Baukosten 10 km Straßenbahn so teuer wie 1 km U-Bahn (10 %) Unterhaltungskosten Rolltreppe (U-Bahn, S-Bahn) kostet Euro pro Jahr (Berliner U-Bahn: 376 * = 9,4 Mio. /Jahr, Umbauprogramm Rolltreppe raus, Fahrstuhl rein, Zurück in die Steinzeit) Bahnsteigreinigung, Sicherheitspersonal Tunnelabdichtung: 500 m ca. 15 Mio. Euro (in Berlin: ca. 50 km von 144 km sanierungsbedürftig) Ingolf Berger: Renaissance der Straßenbahn weltweit, mobilogisch 1/03 und 4/03 Rolltreppe: Zurück in die Steinzeit: Die BVG reißt die Rolltreppen raus, Tsp Tunnelabdichtung: Berliner Woche Vorortanbindung:

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Trassen-/Haltestellenplanung effizient in Wegenetz einbinden Lage/Gestaltung beeinflussen Attraktivität des ÖPNV und Fußverkehrs (EAHV, ) Ausreichende Warteflächen mit 2 Personen/m² Mindestbreite 1,50 m (EAE, ) Niveaugleiche Erreichbarkeit (EFA 3.4) Reisegeschwindigkeit wichtiger als Schnelligkeit Bevorrechtigung Straßenbahn/Bus ggü. Kfz, eigene Trassen nur in sehr breiten Straßenräumen

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Determinanten des Modal Split/ÖPNV T – T – T Tempo Reisezeitdifferenz ggü Auto; Reisezeit pro Tag im Durchschnitt: 75 Minuten = 5 % des Zeitbudgets Tarif Kilometerkosten, Fahrscheinkosten: im Durchschnitt 15 % des Geldbudgets vom Nettoeinkommen für Verkehrszwecke Takt Bedienungshäufigkeit und Regelmäßigkeit im ÖPNV, kann man sich den Takt merken? Fahrzeitverkürzungen (Nord-Süd- Tunnel) und Fahrgastzuwachs: insgesamt auf Berliner Regionalbahnhöfen: 15 % Eberswalde - Berlin Hbf: 34 statt 60 min, Fahrgastzuwachs: 40 % Angermünde – Berlin Hbf: Fahrgastzuwachs: 35 % Jüterbog – Berlin: 90 statt 115 min, Fahrgastzuwachs: 33 % Fürstenberg – Berlin: Fahrgastzuwachs: 25 % Tsp. Vom , MAZ vom

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖV / ÖPNV - Abgrenzung ÖV öffentlicher Verkehr allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer (Beförderungs- bzw. Transportpflicht), Ausführung durch spezielle (evtl. konzessionierte) private und öffentliche Verkehrsunternehmen sowie die Fixierung von Beförderungsbedingungen bzw. - vorschriften und Preisen in veröffentlichten Rechtsnormen (Fahrplan- und Tarifpflicht).VerkehrsunternehmenBeförderungsbedingungen Öffentlicher Güter- verkehr nichtöffentlich = Werksverkehr ÖPV öffentlicher Personenverkehr: Öffentlicher Personen- fernverkehr Bahn (Konkurrenzschutz gem. PBefG ggü Bus) Bus Luffahrt PBefG, AEG Bereich bis 50 km/1 Stunde: ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Kreise/kreisfreie Städte: üÖPNV übriger öffentl. Personen- nahverkehr ÖSPV öffentl. straßengebundener Personennahverkehr PBefG, BOStrab Länder: SPNV Schienen- personen- nahverkehr AEG, EBO

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPV in Zahlen

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPV in Zahlen 1) Beschäftigte, die ausschließlich oder überwiegend im Straßenpersonenverkehr tätig waren. 2) Einnahmen für Beförderungsleistungen im Straßenpersonenverkehr im Jahr 2002 (bzw. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr), einschließlich Umsatzsteuer. Öffentlicher Straßenpersonenverkehr Ende September 2003 Unternehmensform UnternehmenBeschäftigte 1) Einnahmen 2) Anzahl ggü 2002 in %Anzahl Ggü 2002 in %Mio. ggü 2002 in % Insgesamt6 216– 2, – 1, ,7 davon: Private Unternehmen5 788– 2, , ,9 Kommunale und gemischt-wirtschaftliche Unternehmen 353– 2, – 3,44 949– 0,7 Eisenbahnunternehmen mit ÖSPV (ohne DB AG)38–3 803– 2,12485,5 Regionalverkehrsgesellschaften37– 2, – 2, ,1

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV-Merkmale Öffentlicher Personennahverkehr: Personenbeförderungsgesetz, PBefG § 8 Abs. 1: Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Personenbeförderungsgesetz Allgemeines Eisenbahngesetz, AEG § 2 Abs. 5: Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Allgemeines Eisenbahngesetz Regionalisierungsgesetz, RegG § 1 (1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Regionalisierungsgesetz RegG § 2: Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. ÖPNV-Gesetz (Bbg): (1) Dieses Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr auf Schienen, Straßen und Gewässern. Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie in alternativen Bedienungsformen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. (2) Zum öffentlichen Personennahverkehr gehören 1. der Schienenpersonennahverkehr nach § 2 Abs. 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, jedoch ohne Museums- und Touristikeisenbahnen; 2. der übrige öffentliche Personennahverkehr nach § 1 des Personenbeförderungsgesetzes. ÖPNV-Gesetz (Bbg):

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV – Definition 1. allgemein zugänglich 2. Personenbeförderung 3. Straßenbahnen, Busse, Züge 4. Linienverkehr 5. Stadt-, Vorort-, Regionalverkehr 6. Reiseweite 50 km/Stundenradius § 8, Abs. 1 PBefG; § 2, Abs. 5 AEG; § 2 RegG; ÖPNV-Gesetze der Länder; vgl. Regionsabgrenzung 50 km: GA-Förderung regionale Wirtschaftsförderung

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV – Definition schienengebunden (AEG; EBO) Beförderung von Personen in Zügen SPNV – Schienenpersonennahverkehr (Def. Bahnhof/Haltepunkt?) straßengebunden (PBefB, BOStrab) …mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr StPNV (Straßenpersonennahverkehr) ÖSPV (öffentlicher Straßenpersonennahverkehr) üÖPNV (übriger ÖPNV) Länderkompetenz (ÖPNV-Gesetze d. Länder ) RegG § 3 Regionalisierung: Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammenzuführen. Das Nähere regeln die Länder.

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Genehmigungspflicht PBefG = Konkurrenzschutzgesetz? (vgl. § 13 Abs. 2 PBefG s. Notizen und Fahrverbot für billige Busse; FDP fordert Wettbewerb im Personenfernverkeh, Ausnahme BerlinFahrverbot für billige Bussehttp:// Abgrenzung und Schutz verschiedener Verkehrsmärkte bei Personenbeförderung (mit Kraftfahrzeugen), § 8 Abs. 1 PBefG, ÖPNV: Beförderung … im Linienverkehr 1. Linienverkehr (Haltestellenbedienung zwischen best. Ausgangs- und Endpunkt, Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Fahrplanpflicht) 2. Sonderlinienverkehr (Haus-zu-Haus-Bedienung für bestimmte Gruppen unter Ausschluss anderer Fahrgäste: Berufstätige, Schüler; Marktfahrten, Theaterfahrten; Befreiung vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste möglich, wenn dies im öffentlichen Verkehrsinteresse geboten und mit Rücksicht auf bestehende öffentliche Verkehrseinrichtungen wirtschaftlich vertretbar ist. PBefG § 2 Abs. 4 Bsp. Mitnahme von Erwachsenen im Schülerverkehr; Problem: ?) Sonderlinienverkehre... sind... in den öffentlichen Linienverkehr zu integrieren. § 2 Abs. 5 ÖPNV Bbg 3. Gelegenheitsverkehr Taxiverkehr (Haus-zu-Haus-Bedienung, Unterwegs-Bedienung) Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen Mietwagenverkehr (Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Mieter, zusammengehöriger Personenkreis; kein Bereitstellen von Mietomnibussen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen)

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Systematik ÖPNV – Definition, rechtl. Grundlagen SPNV (AEG)StPNV (PBefG) Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Beförderung von Personen auf einer Eisenbahninfrastruktur – Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahn/O-Bus/Omnibus/KfZ LinieGelegenheit (Taxen, Mietwagen etc.) Genehmigung jeweils für eine Verkehrsart (SPFV, SPNV, Güterverkehr) Genehmigg. f. jeweiliges Verkehrsmittel f. Bau/Einrichtung, Linienführung, Betrieb Genehmigungsvoraussetzung u.a. öffentliches Verkehrsinteresse 5 Pflichten: Linien-, Betriebs-, Fahrplan-, Beförderungs- und Tarifpflicht Linien, Fahrplan, Tarife, Beförderungsbedingungen = genehmigungspflichtig Taxi: Tarife, Befö.- bed. genehm.-pfl. Genehmigung für max. 15 JahreGenehmigg. f. max. 25 J (StraB, O-Bus), 8 Jahre (KfZ) Genehmigg. f. max. 4 J

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV 3. Unternehmensebene (Ersteller) DB AG, DB Regio AG Deutsche Bahn Gruppe, Potsdam S-Bahn, S-Bahn Berlin GmbH, Berlin CS/LB, Connex Sachsen GmbH (LausitzBahn), G ö rlitz NEB, NEB Betriebsgesellschaft mbH, Berlin ODEG, ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, Berlin PEG, PEG Prignitzer Eisenbahn GmbH, Putlitz BBG, Barnimer Busgesellschaft mbH, Eberswalde Fritz Behrendt OHG Omnibusbetrieb, Lehnin BMO, Busverkehr M ä rkisch-Oderland GmbH, Strausberg BOS, Busverkehr Oder-Spree GmbH, F ü rstenwalde BVG, Berliner Verkehrsbetriebe A. ö.R., Berlin CV, Cottbusverkehr GmbH, Cottbus ENV, Elster-Nahverkehrsgesellschaft mbH, Finsterwalde Omnibusverkehr Armin Glaser, Wiesenburg Herz Reisen GmbH, Zossen HVG, Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH, Potsdam KLR, K & L Reisen GbR, Treuenbrietzen Omnibusunternehmen Hans-Herrmann Lange, G ö rzke Omnibusunternehmen G ü nter Lehmann, Falkenberg NLS, Der Niederlausitzer - Omnibusbetrieb G ü nther Pietzsch, Klettwitz NV, Nei ß everkehr GmbH, Guben Omnibusbetrieb Dieter Obst, Bad Liebenwerda Omnibusbetrieb Gustav Wetzel, Cammer ORP, Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Kyritz OVG, Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH, Oranienburg PVG, Personenverkehrsgesellschaft mbH Schwedt/Angerm ü nde, Schwedt (Oder) PVM, Personenverkehr M. M ü ller, Blankenfelde Omnibusverkehr Peter Reckter, J ü terbog Arno Reich GmbH, J ü terbog RVS, Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH, Luckau SBN, S ü dbrandenburger Nahverkehrs GmbH, Senftenberg SRS, Sch ö neicher-R ü dersdorfer Stra ß enbahn GmbH, Sch ö neiche b. Berlin STE, Strausberger Eisenbahn GmbH, Strausberg SVF, Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder) UVG, Uckerm ä rkische Verkehrsgesellschaft mbH, Templin VBBr, Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH, Brandenburg a. d. Havel VG OSL, Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz GmbH, Senftenberg VGB, Verkehrsgesellschaft Belzig mbH, Belzig VGP, Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH, Perleberg ViP, Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH, Potsdam VTF, Verkehrsgesellschaft Teltow-Fl ä ming mbH, Luckenwalde WS, Woltersdorfer Stra ß enbahn GmbH, Woltersdorf Quelle: 1. Politische Ebene (Besteller, Aufgabenträger) Bundesl ä nder: Land BrandenburgLand Brandenburg SPNV Land BerlinLand Berlin SPNV und üÖ PNV Landkreise: Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland M ä rkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-MittelmarkPotsdam-Mittelmark üÖ PNV Prignitz Spree-Nei ß e Teltow-Fl ä ming Uckermark Kreisfreie St ä dte: Brandenburg an der Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Landeshauptstadt Potsdam 2. Regieebene (Management) Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg Gmbh Verkehrsverbünde - Bsp. VBB VBB-Aufgaben: Einheitlicher Fahrschein/Verbundtarif Abstimmung und Planung der Verkehrsangebote (Fahrplan/Anschluss) einheitliches Verbundmarketing Kundeninformation Vertriebskoordination Einnahmenaufteilung

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV in Zahlen Der übrige ÖPNV in Brandenburg Unternehmen 27 kommunale Unternehmen, Beschäftigte 60 private Unternehmen, 300 Beschäftigte (11 mit eigenen Liniengenehmigungen) Fahrzeuge: Omnibusse (dav. 22 Erdgasbusse) 197 Straßenbahnen 15 Obusse Kostendeckungsgrad 35 % (kleine Unternehmen mit Strab) bis 60 % (Regionalbusunternehmen) eid=50 eid=50 ÖPNV in Berlin und Vergleichsstädten

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV - Probleme Individualverkehr mit dem ÖPNV: Grenzen der Finanzierbarkeit Öffentlicher Verkehrsangebote, Dr. Christoph Walter, PTV, Karlsruhe,

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV - Probleme Individualverkehr mit dem ÖPNV: Grenzen der Finanzierbarkeit Öffentlicher Verkehrsangebote, Dr. Christoph Walter, PTV, Karlsruhe,

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV 1. Motorisierung Mindestaufkommen SPNV: Pers./24 h beide Richtungen (für Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken in Westdeutschland) 2. Schrumpfung ländlicher Gebiete Abwanderung, sinkende Einwohnerdichten Wendeknick: Schulschließungen Schülerverkehr als Träger des ÖPNV Schülerrückgang, aber höhere Fahrschülerquote (längerer Schulweg), zentralere Schulstandorte 35 EW/km² (2020: 34 % der Ämter in Bbg) kritische Größe, darunter Infrastruktur in der bisherigen Form unbezahlbar. Aber in Finnland Nahverkehrs-Unternehmen erfolgreich tätig in Gebieten mit 17 EW/km², u.a. Linienbus 3. Kosten ÖPNV Bus: 1,80 /km Bahn: /km (Verhältnis 1 zu 5 bis 1 zu 6) ÖPNV - Probleme wiki/%C3%96ffentlicher _Verkehr

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Quelle: Markus Friedrich, Kostenvergleich Busbetrieb Vgl. Bürgerbus Kosten/km (sofern Bus gekauft wurde): Kleinbuskosten ohne Personal- kosten = 0,53

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Kostenvergleich Busnahverkehr Bsp. Regionalverbund Augsburg (55 öffentliche und private Unternehmen) Kosten je Wagenkilometer: 1,28 – 3,20 Kosten: 1,79 (durchschnittlich) Beförderungsentgelte: 1,82 (bundesweit 1995, durchschnittlich) Bsp. privates Verkehrsunternehmens (20 Fahrzeuge): Fixkosten (Personalkosten, Abschreibungen Fuhrpark, Betriebsgelände, Betriebs- und Geschäftsausstattung; laufende Kosten wie Strom, Telefon) variable Kosten (Treibstoff, Inspektionen, Material) Verhältnis Fixkosten und variablen Kosten 7,4 zu 1 Fixkosten + variable Kosten / Kilometer (gefahrene Kilometer aller 20 Fahrzeuge pro Jahr = Wagenkilometer) = 1,55 Fazit Autor: rechtliche Rahmenbedingungen im ÖPNV fördern keinerlei Konkurrenz, sondern kultivieren friedliches Nebeneinander, so dass eklatante Preisunterschiede erhalten bleiben und Preise nach oben, statt nach unten gehen. Konkurrenzausschluss, Besitzstandsdenken, staatliche Reglementierungswut und planwirtschaftliche rechtliche Rahmenbedingungen haben zu Milliardenverlusten im ÖPNV geführt Faber, Bernhard (1999): »Die Kosten des öffentlichen Busnahverkehrs«, in: Frank, Götz/Meyerholt, Ulrich/Stein, Ekkehart (Hrsg.): Verkehrsinitiativen zum Umweltschutz. Unsere Wirkungsmöglichkeiten in der Gemeinde, Oldenburg, S. 23–30. faber.pdf faber.pdf

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Unterschied: öffentliches/privates Untern. Gründung einer Transporttochter der BVG (BT) BT Berlin Transport GmbH Berlin, Mai 2003 die Personalkosten der BT liegen 30 % - 35 % unterhalb derer der BVG; - die Produktivität der BT liegt bei derzeit durchschnittlich 43,5 Stunden pro Woche deutlich über der der Muttergesellschaft mit 38,5 bzw. 40 Stunden pro Woche. BT bis jetzt: 20 % der BVG-Betriebsleistung bei Bus u. U-Bahn 10 % der BVG-Straßenbahnleistung Die BT will nach Preis und Qualität erster Anbieter im Land Berlin sein. Diese Zielsetzung soll insbesondere durch schlanken organisatorischen Aufbau, durch die Nutzung der Möglichkeiten moderner Informationstechnologie und mittels eines Haus-Tarifvertragswerkes, das sich an den Bedingungen des privaten Omnibusgewerbes in Berlin orientiert, erreicht und gesichert werden.

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV - Einsparpotentiale 1.Ausschreibung 2.Neue Bedienformen Erprobung neuer Verkehrsangebote (§ 2 Abs. 7 PBefB), zeitlich begrenzte Modellprojekte (4 Jahre) Sammeltaxi, Linientaxi Anrufbus (Probleme: Wartezeit bis zu 30 Minuten, Bündelungsfaktor 1,4 (kaum besser als Taxi); Genehmigung nach PBefG, keine Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehr) Bürgerbus § 2 ÖPNV-G Brandenburg: (8) Das Leistungsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist grundsätzlich nachfrageorientiert zu gestalten. In verkehrlich hoch belasteten Gebieten kann auch ein über die Nachfrage hinausgehendes Leistungsangebot vorgesehen werden. In ländlichen Räumen soll eine angemessene Bedienung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs gewährleistet werden. (10) In Gebieten, Zeiten geringer Nachfrage sollen auch alternative Bedienungsformen des öffentlichen Personennahverkehrs wie beispielsweise Linientaxi und Rufbus oder Bürgerbus genutzt werden

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Flexible Bedienformen verbessern Angebot Weniger Kosten: Bedarfsabhängige Bedienung senkt Kilometerleistung Besseres Angebot (mehr Fahrten pro Tag): mit Rufbus bis zu 50 % neue Nachfrage

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Neue Bedienformen Erdinger Holzland: durch Einführung von drei Rufbussen 28 % der Kilometerleistung und 22 % der Arbeitszeit der Fahrer eingespart und Fuhrpark verkleinert (Haller 1999, S.127ff) Kreis Coesfeld: bedarfsabhängiger Einsatz von fünf Linienbussen Einsparungen in Höhe von 25 – 30 %, obwohl Angebot durch Einführung eines 60-Minuten-Taktes erheblich verbessert wurde (Hoppe 1998). Einführung von alternativen Bedienungsformen im Spätverkehr des Landkreises Lippe reduzierte Zuschussbedarf um ca. 36% (VDV 1994, S. 47) online.de/Publications/Wirtschaftlichkeit.pdf

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Neue ÖPNV-Bedienformen Gerade Merkmale des flexiblen und kundenorientierten Angebotes im Nahverkehr führen Argumente ins Feld, die bisher das Auto für sich reklamierte: Das Auto ist haustürnah verfügbar, fährt zielgenau, wohin man will, ist jederzeit fahrbereit, man ist aus der Masse heraus. Diese subjektive Einschätzung ist harte Realität. Wenn der Nahverkehr mit seiner Komponente Bedarfsverkehr diese Merkmale der Wertschätzung aufnimmt, kann er Wirkung entwickeln und die Muster der Verkehrsteilnahme im Personenverkehr nachhaltig und zu seinen Gunsten verändern. S Gar nicht so neu: flexible Bedienformen existieren seit über 20 Jahren z.B. in NRW u. Hessen Ergänzung zum ÖPNV-Regelverkehr, aber auch als Ersatz NRW mit den meisten Bürgerbusvereinen (69), Sachsen-Anhalt mit dem bundesweit größten Anrufrufbussystem in vier Landkreisen (Land fördert flexible Angebote der Kreise) Bsp. Schleswig-Holstein: Verkehrsverbund Kiel: Anruflinientaxi verbindet Randgemeinden m. Linienverkehr Kreis Ostholstein: Bürgerbus ausschließlich an Markttagen Kreis Steinberg: Bürgerbusse Freitagnachmittag bis Sonntagmorgen für Krankenhaus- und Diskobesuch Quelle: LVS Schleswig Holstein, Auskunft Sven Ostermeierwww.lvs-sh.de

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Bürgerbusse Aktuelle Zahlen: NRW: 69 Brandenburg: 2 rw.de/info_kontakte/publik_pdf/publ ikationen_30_PDF_d.pdf Bürgerbusvereine Ländervergleich 2005

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Betriebsformen Richtungsbandbetrieb bei Bedarf bediente Haltestelle Linienweg variabel Bedienungshäufigkeit fest Abfahrtszeiten in Grenzen variabel Flächenbetrieb Linienweg variabel Bedienungshäufigkeit variabel Abfahrtszeiten variabel Linienbetrieb Linienweg fest Bedienungshäufigkeit fest Abfahrtszeiten fest Quelle: ww.ziv.d e/downlo ad/fiv8/F IV8_200 4_Friedri ch_Folien.ppt ww.ziv.d e/downlo ad/fiv8/F IV8_200 4_Friedri ch_Folien.ppt

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Betriebsformen Korridor Sektor Linienabweichung Quelle: bei Bedarf bediente Haltestelle

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Neue Bedienformen – Integration Taxi Individualverkehr mit dem ÖPNV: Grenzen der Finanzierbarkeit Öffentlicher Verkehrsangebote, Dr. Christoph Walter, PTV, Karlsruhe, fakkw.upb.de/institute/geographie/pdfs_jt_2004/Walther_Individualverkehr.pdf fakkw.upb.de/institute/geographie/pdfs_jt_2004/Walther_Individualverkehr.pdf Landkreis Fürstenfeldbruck: Taxen in ÖPNV integriert. Außerhalb ÖPNV-Betriebszeiten wird flächendeckendes ÖV- Angebot erhalten. 24 Taxi-Unternehmen und ein Busunternehmen mit 51 Taxen und einem Bus. Ausgleichszahlungen für geringere Einnahmen des Taxigewerbes durch Landkreis. 2001: Fahrgäste Zuschuss: 4,20 /Fahrgast online.de/Publications/Wirtschaftlichkeit.pdf Die Mobilität der Zukunft: Taxmobil 48,-/Monat Die Flatrate für's Taxi (innerhalb von Städten u. Gemeinden)

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV–Organisation Gewährleistungsauftrag (Art. 20 I GG; § 1 I RegG) Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge Was ausreichende Bedienung ist, definiert Aufgabenträger – ÖPNV deckt nicht nur Mobilitätsbedürfnisse, auch struktur-, sozial- und umweltpolitische Funktion. Gewährleistungsinstrumente (der Aufgabenträger): Nahverkehrsplan Bestellerprinzip, Verkehrsvertrag (gemeinwirtschaftliche [unrentable] Verkehrsleistungen) Finanzierungshilfen - RegG (Regionalisierungsgesetz) - GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) (ermöglicht Finanzierung von Vorhaben, die in Verkehrsentwicklungsplänen bzw. Nahverkehrsplänen enthalten sind) Von der Versorgungskommune (selbst durchführen) zur Gewährleistungskommune (steuern) wg. Kostenfaktor: Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV – eigen- und gemeinwirtschaftlich Vorrang der eigenwirtschaftlichen (kostendeckenden) Erbringung von Verkehrsleistungen durch privaten Anbieter Wo für ausreichende Verkehrsbedienung erforderlich (öffentliche Daseinsvorsorge), ist gemeinwirtschaftliche (von der öffentlichen Hand gedeckelte, d.h. subventionierte) Erbringung von Verkehrsleistungen zulässig. Folge: prinzipiell Ausschreibungspflicht, Ausnahme von Ausschreibungspflicht auf Basis von vier Kriterien möglich (Altmark-Urteil) vorherige, eindeutige und konkrete Vereinbarung zwischen Finanzier und dem Verkehrsunternehmen Kostenausgleich für Leistungen im öffentlichen Interesse muss vorab festgelegt werden. keine Überkompensation mitfinanziertes Unternehmen muss mit durchschnittlichem, gut geführtem Unternehmen vergleichbar sein Problem: u.a. fingierte Eigenwirtschaftlichkeit (z.B. durch Quersubventionierung) Zwei Varianten gemeinwirtschaftlicher Verkehre: - Auferlegung (falls keine Wettbewerbssituation besteht, möglich ist nur die Finanzierung genau definierter Leistungen, keine pauschale Zuwendung an Betreiber) - freiwillige vertragliche Vereinbarung (Bestellung) (Ausschreibungspflicht, Wettbewerb) Regelungsinhalte bei Auferlegung oder Bestellung insbes.: - Verkehrsbedienung (auf einer best. Strecke): Kontinuität, Regelmäßigkeit, Kapazität - Beförderungsbedingungen - Entgelte - Im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) Besitzstandsschutz für Anbieter eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen (§ 13 PBefG: bei ausr. Angebot keine Parallelbedienung)

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖV im künftigen Wettbewerb Hans Joachim Rönnau, Anforderungen an die Verkehrsfinanzierung - Strategien für neue Organisationsstrukturen und Finanzierungsinstrumente des ÖV Öffentlicher Verkehr im künftigen Wettbewerb Wie ein inkonsequenter Ordnungsrahmen und überholte Finanzierungsstrukturen attraktive öffentliche Angebote verhindern* von Astrid Karl Die Privatisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die damit verbundene Problematik des marktwirtschaftlichen und interventionistischen Dualismus am Beispiel des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in der Fläche – Grundlagen und Handlungsansätze – /roennau.pdf

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV –Nahverkehrspläne Verantwortlich für Aufstellung: Aufgabenträger (landesgesetzliche Spezifika) (§ 8, Abs. 3, Satz 2 PBefG; ÖPNV-Gesetze der Länder, z. B. § 7 BbgÖPNVG, § 6 ThürÖPNVG) Inhalt Bestand an Infrastrukturen, Leistungsfähigkeit der Verkehrsunternehmen Fahrgastaufkommen (Bestand und voraussichtliche Entwicklung) Netzentwicklung Rahmenvorstellungen künftiger Standards - Betriebsführung und Tarife - Fahrgastsicherheit - Fahrzeuge und bauliche Anlagen Investitionsbedarf, Betriebskosten und Einnahmen Finanzierungskonzept Nahverkehrspläne sind Grundlage für Ausgestaltung des ÖPNV (Konzessionierung und Bestellung von Verkehren)

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV straßengebunden (StPNV, ÖSPV, üÖPNV) Aufsicht/Genehmigung: Aufgabenträger: Aufgaben-Manager: Infrastruktur- Netzhalter: Betreiber: Land (durch v. d. Landesreg. best. Behörde) (§11(1) PBefG) definiert durch Landes-ÖPNV-Gesetze: Grundl. RegG i.d.R. Kreise, kreisf. Städte (Zusammenschlüsse möglich, Übertragung an kreisangehörige Gemeinden möglich) - Tarifgem. - Verkehrs- gemein. - Verkehrs- verbund ggf. durch (i.d.R. öff.-rechtl.) Netz- halter/ Betreiber, z.B. Regionalver- kehrsgesellschaft Verkehrsunternehmen in - öffentlichem oder - privatem Eigentum z.T. Verkehrs- verbund (mit Auf- gaben- träger- funktion)

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV ÖPNV schienengebunden (SPNV) Aufsicht/Genehmigung: Aufgabenträger: Aufgaben-Manager: Infrastruktur- Netzhalter: Betreiber: für bundeseig. Eisenb. u. ausländ. NE-Bahnen: EBA für NE-Bahnen: Länder (wobei: Delegation an EBA oder andere öff./priv. Einrichtungen mögl.) (§5 AEG) Länder ( Landes- verkehrsgesellschaften) oder Kreise/kreisf. Städte (Hs, NRW, R-Pf, Sn) ( SPNV-ZwVde) Verkehrsverbund (untersch. Konstrukt.: Mitgl. nur Aufgabenträger oder Aufgabentr.+ Betreiber) tlw. mit Aufgabenträgerfunktion (Bestellung + Planung) DB Fahrweg, NE-Bahn-Gesellschaften (öff. oder privat) DB Regio (als Teil der DB Personenverkehr), NE-Bahn-Gesellschaften (öff. oder privat, incl. S- Bahn Berlin) definiert durch Landes-ÖPNV-Gesetze: Grundl. RegG

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Finanzierungshilfen 1. Regionalisierungmittel nach RegG (rd. 12 Mrd. Euro = ehem. Bezuschussung der Defizite der Bahn); Verwendung insbes. für SPNV (lt. RegG sowie vieler Landes-ÖPNV- Gesetze) 2. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) verkehrswichtige überörtliche und andere Straßen Fahrspuren Omnibusse Verkehrsleitsysteme öffentliche Verkehrsflächen für Güterverkehrszentren Straßenbahnen, U-Bahnen u.ä. NE-Bahnen, sofern sie ÖPNV dienen & auf bes. Bahnkörper geführt weitere Spezialfälle (Kreuzungen, Beschleunigungen ÖV, Busbahnhöfe, Fahrzeugbeschaffung unter best. Voraussetzungen) Förderung nur über Programme (75 – 90 % Zuschüsse): Verkehrsentwicklungskonzept, -plan, Generalverkehrsplan o.Ä., Fördervoraussetzung des Bundes gem. § 3 Ziff. 1b GVFG 3. Nahverkehrspauschale gem. § 8 Abs. 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz (20 % der Bundesschienenwege-Investitionen für SPNV)

WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft - ÖPNV Verkehrsausgaben Deutschland 1997 Quelle: Gather 2001 Gesamtausgaben ca. 65 Mrd. DM