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Schüler*innentickets in Nürnberg Aktuelle Situation Unsere Forderungen Problemstellen und Ansatzpunkte.

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Präsentation zum Thema: "Schüler*innentickets in Nürnberg Aktuelle Situation Unsere Forderungen Problemstellen und Ansatzpunkte."—  Präsentation transkript:

1 Schüler*innentickets in Nürnberg Aktuelle Situation Unsere Forderungen Problemstellen und Ansatzpunkte

2 Aktuelle Situation Bis zur 10. Klasse bekommen Schüler*innen ein Ticket D.h. ab der 11. Klasse nicht mehr Tickets werden nur bezahlt, wenn mensch 3 Kilometer (oder mehr) von der Schule weg wohnt (Luftlinie) Kosten pro Monat: 49,40

3 Was ist das Problem daran, dass Fahrkarten nur bis zur 10. Klasse bezahlt werden? Hoher Bildungsabschluss nur durch reiche Eltern möglich

4 Warum sollte die 3 Kilometerregel kritisiert werden? ÖPNV wird attraktiv für Jugendliche Erziehung zum Nutzen von Bus und Bahn Ausschluss von Sportvereinen die weiter weg sind und vielen Fahrten in die Stadt

5 Unsere Beschlusslage Tickets für Schüler*innen müssen grundsätzlich kostenfrei sein. Ab der 11. Klasse dürfen die Eltern tief in den Geldbeutel greifen, um ihren Kindern einen höheren Schulabschluss zu ermöglichen. Nicht nur die Haupt- und Realschulabschlüsse müssen kostenlos zu erreichen sein, sondern alle. Egal ob von Gymnasium, FOS, BOS etc.

6 Wer ist zuständig, wo ist das geregelt? Die Stadt Nürnberg Das Land Bayern Die Bundesrepublik Deutschland

7 Die Stadt Nürnberg Ist nicht Schuld an der aktuellen Situation, könnte aber reagieren. Ist der Bürokratische Verwaltungsapperat für das Land Bayern KANN und DARF eigene Regelungen und Förderungen treffen

8 Das Land Bayern Schulwegkostenfreiheitsgesetz Art. 2 (1) Eine Beförderung durch öffentliche oder private Verkehrsmittel ist notwendig, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist. 2 Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden. 3 Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.

9 Art. 3(1) Die Kosten der notwendigen Beförderung trägt der Aufgabenträger(Stadt Nürnberg); bei einer Beförderung durch Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs bestimmen sich die Kosten nach den jeweils maßgebenden Tarifen (VGN). Art. 4 (1) Zu den Kosten der notwendigen Beförderung gewährt der Freistaat Bayern den Aufgabenträgern pauschale Zuweisungen. 1. Januar 1971

10 Familienbelastungsgrenze Gilt pro Familie / Jahr Widersprüchliche Angaben – Stadt Nürnberg Website: 420 – SchKfrG: 370 Das bedeutet das eine Familie pro Jahr maximal 420 selber ausgeben müsste – Problem: Transparenz

11 Frage ?!? Was halten wir/ haltet ihr von der Familienbelastungsgrenze?!?

12 Zusammenfassung Bayern 3 KM Regel UND Klassenbefristung durch das Land Bayern Pauschale Auszahlung von Bayern an die Kommunen Familienjahreshöchstbetrag von 420

13 Deutschland Personenbeförderungsgesetz, zuletzt geändert 2013 First of all: es ist verwirrend

14 § 45aAusgleichspflicht (2) Als Ausgleich werden gewährt 50 vom Hundert des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ertrag, der in den in Absatz 1 genannten Verkehrsformen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs erzielt worden ist, und dem Produkt aus den in diesem Verkehr geleisteten Personen-Kilometern und den durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten. Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten im Sinne dieser Vorschrift gelten die Kostensätze je Personen-Kilometer, die von den Landesregierungen oder den von ihnen durch Rechtsverordnung ermächtigten Behörden durch Rechtsverordnung nach Durchschnittswerten einzelner repräsentativer Unternehmen, die sparsam wirtschaften und leistungsfähig sind, pauschal festgelegt werden; dabei können entsprechend betrieblichen und verkehrlichen Besonderheiten unterschiedliche Kostensätze für den schienengebundenen und den nichtschienengebundenen Verkehr sowie für verschiedene Verkehrsregionen festgelegt werden. Der sich in Anwendung des Satzes 1 ergebende Ausgleichsbetrag wird für das Jahr 2004 um 4 Prozent, für das Jahr 2005 um 8 Prozent und vom Jahr 2006 an jeweils um 12 Prozent verringert.

15 Auf Deutsch Ausgleichszahlung = 50 % des Preises pro Personenkilometer von 2003. Senkung der Zahlung 2004 um 4% Senkung der Zahlung 2005 um 8% Senkung der Zahlung ab 2006 jährlich um 12% Ausgleichszahlungen vom Bund gehen gegen Null [Wenn PBefG richtig verstanden]

16 Zusammenfassung Deutschland zahlt immer weniger Bayern hat Gesetz aus der Steinzeit Nürnberg hat zwar keine Pflicht zur erweiterten Förderung, darf aber.

17 Hebelpunkt Maly – Warum? Maly ist der Mensch mit dem meisten, demokratisch legitimierten Einfluss im VGN Bereich. Maly ist Präsident des deutschen Städtetages Stadt kann Entscheidungen des VGN boykottieren Menschen in der Region kennen Maly

18 Zusammenarbeit und Erfolgsaussichten Momentan Zusammenarbeit mit der Stadtratsfraktion Nürnberg. Sinnvoll wäre: – Landtag – Bundestag – Fürth Erfolgsaussichten: Lässt sich schwer abschätzen, da aber viele nicht wissen wo das Problem liegt haben wir Aufklärungspotential und ich bin Optimistisch.


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