Vorsprung durch Wissen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Advertisements

Michow & Partner Rechtsanwälte, Hamburg 2012
Kostenrechnung – wozu??? Wie ist das möglich???.
Kleines Seminar zum Thema Multimediagesetz
Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Bekämpfung des USt-Mißbrauchs.
Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Datenzugriff der Finanzverwaltung.
WIRTSCHAFTSPRÜFER · STEUERBERATER Autor: Michael Peters Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Aktuelles Steuerrecht.
6. Umsatzsteuer Grundlagen
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. Dezember 2006 Az
Risiken des Freiberuflers und deren Reduzierung in den Bereichen Umsatzsteuer und Wettbewerbsverbote Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Dr. Benno Grunewald.
VRT Linzbach, Löcherbach & Partner
Mehrwertsteuerpaket Willkommen zum Haufe Online-Seminar
GdPDU Die elektronische Steuerprüfung
Das System der Umsatzsteuer
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten
Neugründer Informationen
Das System der Umsatzsteuer
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Abgabenordnung und Umsatzsteuer Aktuell
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Übungen zur Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 28. Mai 2013 I.Steuergeheimnis II.Besteuerung und Datenverarbeitung.
Jahresendseminar Dezember 2012
Bonitäts- und Forderungs- management
Wir erhalten: Wir zahlen: Umsatzsteuer vs. Vorsteuer Vor- steuer
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Behörden & Wirtschaft SAF-T Standard Audit File - Tax.
Das Umsatzsteuergesetz 1994
Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlage/Buchhaltungsgrundlagen
wer Fehler macht, zahlt 2 X
Das gerichtliche Mahnverfahren
Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig
Steuerliche und organisatorische Konsequenzen der digitalen Prüfung D
Tax Alert / März 2014 ANSPRECHPARTNERIN:
Mercuria Steuerberatungsgesellschaft Fürstenwalde mbH Stand Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts.
4. Hildener Gründertag26. Januar 2012 Steuerliches Halbwissen kann die Existenz kosten.
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co.
Abgabenordnung und Umsatzsteuer
D I E R E C H N U N G Eine Übersicht von Margarete Teglar-Steger.
Die elektronische Rechnung ab BKS Steuerberatung GmbH & Co KG Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten HERZLICH WILLKOMMEN.
Umsatzsteuer geregelt durch UStG 1994
© Autorenteam Buchtele/Wallisch
DER AUFBAU DER UMSATZSTEUER - ALLPHASENSTEUER
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Verbraucherrechtsreform 2014
Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen
Photovoltaikanlagen.
Dienstleistung Lohnabrechnung
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG
Vortragsreihe Handwerkskammer München, November 2012
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Umsatzsteuer = Allphasensteuer
Registrierkassen-Sicherheitsverordnung
Umsatzsteuer.
Gesprächsrunde zu § 13b UStG
Sichere Signaturerstellungseinheiten gemäß RKSV Hans G. Zeger, e-commerce monitoring gmbh Wien, WKO 30. Oktober 2015 GLOBALTRUST CERTIFICATION SERVICE.
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Grundstück in München Fall.
Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung)
Umsatzsteuer Leitfaden
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
UStG - Grundlagen Systematik des Umsatzsteuergesetz und Auswirkung auf teamwork Marcel Naranjo Lederich dig it! Inhouse-Präsentation 10. September 2008.
Umsatzsteuer.
FW Betrag / (V/D) Kurs niedrig FW Betrag / (V/D) Kurs hoch
Das Umsatzsteuergesetz 1994
CD = Lieferung Privatperson Inland / EU / Drittland: immer 19% USt Unternehmen Inland: 19% USt EU: steuerfrei bei Nachweis Drittland: steuerfrei bei Nachweis.
FW Betrag / (V/D) Kurs niedrig FW Betrag / (V/D) Kurs hoch
 Präsentation transkript:

Vorsprung durch Wissen Herbsttagung 2011 Vorsprung durch Wissen Informationsveranstaltung am 2. November 2011 im Kastens Hotel Luisenhof Hannover

„Rund um die Umsatzsteuer im Unternehmen“ Autor: Michael Volkhausen Steuerberater, Diplom-Kaufmann (FH)

Rund um die Umsatzsteuer im Unternehmen Neuregelung zur elektronischen Rechnung Rechtsprechung/ Verwaltungsanweisungen

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Warum das Thema „elektronische Rechnung“ für Sie wichtig ist Rechtsstand bis 30.06.2011 Rechtsstand ab 1.07.2011

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Warum das Thema „elektronische Rechnung“ für Sie wichtig ist Jährlich versenden deutsche Unternehmen über 6 Mrd. Rechnungen Mehr als 2/3 aller Rechnungen per Post Kosten Postversand pro Rechnung ca. 16,16 €

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Warum das Thema „elektronische Rechnung“ für Sie wichtig ist Keine manuelle Erfassung Automatische Weiterverarbeitung Aufbewahrungskosten sinken

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Warum das Thema „elektronische Rechnung“ für Sie wichtig ist Rechtsstand bis 30.06.2011 Rechtsstand ab 1.07.2011

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand bis 30.06.2011 § 14 Abs. 3 UStG Echtheit und Unversehrtheit des Inhalts muss gewährleistet sein durch: Qualifizierte elektronische Signatur mit oder ohne Anbieter-Akkreditierung oder EDI-Verfahren Zwingende Anwendung, sonst keine Rechnung i.S.d. § 14 UStG und somit kein Vorsteuerabzug

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand bis 30.06.2011 Definition „elektronische Rechnung“ E-Mail mit PDF- oder Textanhang Computer-Telefax Fax-Server Web-Download Datenträgeraustausch (EDI)

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand bis 30.06.2011 KEINE „elektronische Rechnung“ Übermittlung der Rechnung von: Standard-Fax an Standard Fax Computer-Telefax/Fax Server an Standard-Telefax Somit Papierrechnung – Aufbewahrung in ausgedruckter Form erforderlich

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand bis 30.06.2011 Aufbewahrung/Speicherung signierter Rechnungen des Rechnungsempfängers Elektronische Rechnung und Elektronische Signatur bzw. Prüfbericht Allgemeine Aufbewahrungsfrist 10 Jahre § 147 AO

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Warum das Thema „elektronische Rechnung“ für Sie wichtig ist Rechtsstand bis 30.06.2011 Rechtsstand ab 1.07.2011

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Gleichstellung Papier- und elektronische Rechnung auch ohne digitale Signatur Umsätze die nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Einwilligung vom Rechnungsempfänger erforderlich Keine bestimmte Form vorgeschrieben z. B. durch Rahmenvereinbarung Einwilligung im Nachhinein durch Hinnahme ohne Widerspruch

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Definition „elektronische Rechnung“ § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG n. F. Eine Rechnung die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Ausnahme und somit Papierrechnung Standard-Fax an Standard-Fax Computer-Telefax/Fax-Server an Standard Fax

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug Echtheit der Herkunft der Rechnung Unversehrtheit des Inhalts Lesbarkeit der Rechnung Gesetzlich erforderlichen Angaben gem. § 14 Abs. 4, § 14a UStG

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Verfahren für die elektronische Übermittlung technologieneutral Qualifizierte elektronische Signatur mit oder ohne Anbieter-Akkreditierung oder EDI-Verfahren Innerbetriebliche Kontrollverfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Lieferschein schaffen

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Innerbetriebliches Kontrollverfahren Erforderlich um Echtheit der Herkunft die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sicherzustellen Durch: Eingerichtetes Rechnungswesen Manuellen Abgleich Rechnung-Lieferschein

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Verlässlicher Prüfpfad Erforderlich um Echtheit der Herkunft, Die Unversehrtheit des Inhalts und Die Lesbarkeit der Rechnung sicherzustellen Durch: Herstellung Zusammenhang zwischen Rechnung und Leistung

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Innerbetriebliches Kontrollverfahren/Verlässlicher Prüfpfad Keine neuen Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten Keine Erhöhung der umsatzsteuerlichen Anforderungen an Papierrechnung

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Aufbewahrungspflichten und –formen Gesetzliche Pflicht unverändert § 147 AO „elektronische Rechnung“ 10 Jahre Auf einem Datenträger der keine Änderung zulässt Ausdruck auf Papier nicht zulässig!

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Aufbewahrungspflichten und –formen Gesetzliche Pflicht unverändert § 147 AO „Begleitdokumente“ 6 Jahre Auf Papier möglich Müssen nicht zur Dokumentation der innerbetrieblichen Kontrollverfahren aufbewahrt werden

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Gefahren durch USt-Nachschau Bisher: Aufzeichnungen Bücher Geschäftspapiere Jetzt: Elektronische Daten und dafür EDV-System nutzen nach § 27b UStG

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Gefahren durch USt-Nachschau USt-Nachschau ist nicht angekündigt wie BP Nur Daten der USt-Nachschau unterliegenden Sachverhalte

I. Neuregelungen zur elektronischen Rechnung Rechtsstand ab 1.07.2011 Gefahren durch USt-Nachschau Bei Bekanntwerden anderer Hinweise für KSt, LSt, GewSt usw. dürfen diese ausgewertet werden Nahtloser Übergang in USt-Sonderprüfung oder Außenprüfung möglich bei Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten

Rund um die Umsatzsteuer im Unternehmen Neuregelung zur elektronischen Rechnung Rechtsprechung/ Verwaltungsanweisungen

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit vorliegt (110 EUR-Freigrenze)

keine Aufmerksamkeit vorliegt (110 EUR-Freigrenze) II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit vorliegt (110 EUR-Freigrenze) Einkauf Betriebsausflug von div. Leistungen div. Dienstleister Arbeitgeberin Arbeitnehmer bzw. Lieferanten

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Beispiel: Gesellschaft mit 20 Arbeitnehmern Bruttokosten Betriebsausflug 3.000 EUR (150 EUR pro Arbeitnehmer) Arbeitgeberin unterwarf Aufwendungen einer pauschalen Lohnversteuerung

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Ergebnis Beabsichtigung der Unternehmerin bereits bei Leistungsbezug nicht für wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme durch Lieferung § 3 Abs 1a UStG Sonstige Leistung § 3 Abs 9a UStG Keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug!

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Ergebnis Betriebsausflüge ohne Überschreiten der 110 EUR-Freigrenze => Vorsteuer ist abzuziehen!

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Der App-Store und die umsatzsteuerlichen Folgen für inländische Kunden

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Der App-Store und die umsatzsteuerlichen Folgen für inländische Kunden Bereitstellen von Apps zum Download Geld z. B. 9,99 EUR App-Store Kunde (Luxemburg)

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Bereitstellen von Software und deren Aktualisierung stellt eine sonstige Leistung dar, § 3 Abs. 9 UStG Ortsbestimmung ist wesentlich für umsatzsteuerliche Beurteilung

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Kunde in Deutschland ansässiger Nichtunternehmer Ort der sonstigen Leistung liegt in Luxemburg § 3a Abs. 1 UStG Umsatz in Luxemburg steuerbar und steuerpflichtig (15% USt) Keine Verpflichtung zur Rechnungserteilung mit ausgewiesener USt nach luxemburgischen Recht

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Kunde ist ein in Deutschland ansässiger Unternehmer und bezieht Leistung für sein Unternehmen Ort der sonstigen Leistung am Sitzort des Leistungsempfängers (Deutschland), § 3a Abs. 2 UStG Umsatz in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig Kunde als Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer (19%), § 13b Abs.1, Abs. 5 UStG

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Kunde ist ein in Deutschland ansässiger Unternehmer und bezieht Leistung für sein Unternehmen „App-Store“ hat Rechnung ohne USt zu erteilen und Muss auf Übergang der Steuerschuld hinweisen Fehlt der Hinweis, keine Entbindung zum Übergang der Steuerschuld Geschuldete USt (19%) ist als Vorsteuer betrags- und zeitgleich abziehbar

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Kunde ist ein in Deutschland ansässiger Unternehmer und bezieht Leistung für seine Privatsphäre Ort der sonstigen Leistung liegt in Luxemburg, § 3a Abs. 1 UStG Umsatz in Luxemburg steuerbar und steuerpflichtig (15% USt) Keine Verpflichtung zur Rechnungserteilung nach luxemburgischen Recht

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Umsatzsteuerpflicht bei der Ausgabe von Gutscheinen

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Umsatzsteuerpflicht bei der Ausgabe von Gutscheinen Verkauf Gutschein

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Bisherige Rechtsauffassung Nicht steuerbar ( nur „Tausch“ von Zahlungsmitteln) Keine Besteuerung als erhaltene Anzahlung wenn nicht hinreichend konkretisiert ist, welche Waren oder Dienstleistungen mit dem Gutschein erworben werden können Wenn hinreichend konkretisiert (z. B. Restaurantgutschein für Lunchbuffet), dann Besteuerung

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Nach EuGH-Rechtsprechung Steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung mit Steuersatz 19% ggf. 7% EuGH-Urteil „Astra Zeneca“ Die vom Verkäufer der Gutscheine ausgehändigten Gutscheine ermöglichen es, Gegenstände oder Dienstleistungen in bestimmten Geschäften zu erwerben

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Nach EuGH-Rechtsprechung EuGH trifft keine Aussage darüber wie bei späterer Lieferung der Waren bzw. der späteren Erbringung der Dienstleistung zu verfahren ist Erneute Besteuerung würde zu einer systemwidrigen Doppelbesteuerung führen

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Nach EuGH-Rechtsprechung Verfügung der OFD-Niedersachsen Es soll zunächst nach bisheriger Besteuerungspraxis verfahren werden Ggf. BMF-Schreiben?

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Musterverfahren Firmenwagenbesteuerung Besteuerung nach der 1%-Regelung auf den Bruttolistenpreis

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Musterverfahren Firmenwagenbesteuerung Niedersächsisches Finanzgericht weist Klage ab Revision zugelassen Frage von grundsätzlicher Bedeutung Typisierung generell im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums jedoch „eine recht grobe Typisierung“

II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Musterverfahren Firmenwagenbesteuerung Prüfung durch BFH ob der Bruttolistenpreis ein geeigneter Maßstab ist Bund der Steuerzahler fordert Abschlag vom Bruttolistenpreis i. H. v. 20%

für Ihre Aufmerksamkeit! II. Rechtsprechung/Verwaltungsanweisungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!