Eigenverbrauchstankstellen - Abteilung „Umwelt- u. Arbeitsschutz“ -

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 Präsentation transkript:

Eigenverbrauchstankstellen - Abteilung „Umwelt- u. Arbeitsschutz“ - in der Landwirtschaft Frank Kern - Abteilung „Umwelt- u. Arbeitsschutz“ -

V > 1.000 l, Befüllung mit AAS Füllstandsanzeige Grenzwertgeber, V > 1.000 l, Befüllung mit AAS Behälter der Bauart nach zur Diesellagerung zugelassen Selbsttätig schließendes Zapfventil V < 1.000 l: Pumpe u. Absperrhahn, Trennung vom Stromnetz Abfüllmenge > 40.000 l/a Schlammfang Leichtstoffab-scheider Alternative: Boden: Standsicher u. flüssigkeitsdicht, Leckagen schnell erkennbar, rasche Aufnahme u. Entfernung auslaufender Kraftstoffe Überdachung AAS = Abfüll - Schlauch - Sicherung

Lageranlage Zugelassener Lagerbehälter GFK-Behälter bis 2000 l einwandig, andere Behälter doppelwandig oder in Auffangwanne !!! Im Wasserschutzgebiet immer in Auffangwanne!!! Anfahrschutz (z.B. Leitplanke, große Steine…) Autom. Zapfventil (Ausn. < 1000 l) Fest angeschlossener Befüllstutzen (Ausn. < 1000 l) Grenzwertgeber (Ausn. < 1000 l) Hebersicherung Keine Abgabe im natürlichen Gefälle

Abfüllplatz Größe des Wirkbereiches: mind. Schlauchlänge + 1 m od. bauliche Begrenzung Bodenbelag standfest, flüssigkeitsbeständig und flüssigkeitsundurchlässig Feuerlöscher und ausreichend Bindemittel vorhalten Überdachung: bis 40000 l/a keine Überdachung Aber: Überdachung bei Auffangwanne

Beispiel: Eigenverbrauchstankstelle 2000 l -Bindemittel, - Besen, - Schaufel Feuerlöscher Wand Höher als 1 m (z.B. Gebäude) Tankanlage doppelwandig oder einwandig mit Auffangwanne (z.B. 2000 l) Schlauch Anfahr-schutz (z.B. Leitplanken) Undurchlässige, befestigte, ebene Fläche (Maschinengröße) - ohne Einlaufschacht - flüssigkeitsbeständig (z.B Beton, Asphaltbeton) 1m Schlauchlänge + 1m dürfen zusammen nicht länger als ebene Fläche sein.

Beispiel: Überdachung Eigenverbrauchstankstelle 2000 l Dachvorsprung = > 0,6*H Überdachung (Vordach)

Betreiberpflichten bis 1000 l => anzeige- und genehmigungsfrei über 1000 l => Anzeige bei der unteren Wasserbehörde über 5000 l => Baugenehmigung erforderlich über 10 000 l => regelmäßige Prüfung durch Sachverständige alle 5 Jahre Unterirdische Anlagen immer genehmigungspflichtig und wiederkehrend prüfpflichtig Betriebstagebuch