Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes Birgit Gutschlhofer 20.10.2009.

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Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes Birgit Gutschlhofer 20.10.2009

EU-Richtlinien 2000/43/EG Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit 2000/78/EG allgemeiner Rahmen für Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 2002/73/EG Gleichbehandlung und aktive Gleichstellung von Frauen und Männern (Änderungsrichtlinie 76/207/EWG) 2004/113/EG Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

Rechtliche Grundlagen für die Privatwirtschaft Gleichbehandlungsgesetz GlBG Bundesgesetz über die Gleichbehandlung GBK/GAW-Gesetz Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft

Aufbau GlBG I. Teil II. Teil III. Teil Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt II. Teil Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung od. des Alters in der Arbeitswelt III. Teil Ethnische Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt IIIa Gleichbehandlung der Geschlechter außerhalb der Arbeitswelt

Arbeitswelt Stelleninserate Begründung des Arbeitsverhältnisses Entgelt / Sozialleistungen betriebliche Aus- und Weiterbildung / Umschulung beruflicher Aufstieg Beendigung des Arbeitsverhältnisses Diskriminierung durch (sexuelle) Belästigung Viktimisierung (Reaktion auf Beschwerde bzw. Unterstützung)

Sonstige Arbeitswelt Beim Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung außerhalb des Arbeitsverhältnisses Bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- u. ArbeitgeberInnenorganisation oder Berufsorganisation einschließlich der Inanspruch-nahme der Leistungen solcher Organisationen Bei den Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit

Diskriminierung wegen ethnischer Zugehörigkeit (III. Teil) Soziale Sicherheit Gesundheitsdienste Bildung Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (einschl. Wohnraum) Unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gilt nicht als Diskriminierung

Teil IIIa, was ist geregelt? Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen Beispiele: Versicherungsverträge, Fahrschein für Transportmittel, Freizeiteinrichtungen, Friseur/in, etc.

Rechtsfolgen Diskriminierungen Schadenersatzansprüche Mindestbeträge Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung Stellenausschreibung Verwaltungsstrafen

von Diskriminierung betroffene Person kann sich wenden an Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung Betriebsrätin / Betriebsrat Gleichbehandlungs-anwaltschaft von Diskriminierung betroffene Person kann sich wenden an Gleichbehandlungs-kommission Gerichte AK / ÖGB Rechtsanwältinnen/anwälte NGOs

Gleichbehandlungsanwaltschaft Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt mit dem Ziel der Gleichstellung 4 Regionalbüros Anwältin/Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion/ Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung keine Regionalbüros Anwalt/Anwältin ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen

Gleichbehandlungsanwaltschaft: 1 Gleichbehandlungsanwaltschaft: 1. Beratung/Unterstützung/Begleitung/Verhandlung Beratung und Unterstützung von Personen, die sich diskriminiert fühlen Einholen von Informationen von ArbeitgeberIn bzw. Betriebsrat/Betriebsrätin (sind zur Auskunftserteilung verpflichtet) Verhandlungen im Vorfeld eines formellen Verfahrens Unterstützung bei innerbetrieblicher Konfliktbewältigung/Prävention

Gleichbehandlungsanwaltschaft: 2. Kompetenzen in Rechtsverfahren Antragstellung an die Gleichbehandlungskommission Ermittlungstätigkeiten im Auftrag der Gleichbehandlungskommission Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen der Gleichbehandlungskommission/Recht auf Beiziehung von Fachleuten Antragstellung an die Bezirksverwaltungsbehörde bei nicht diskriminierungsfreien Stellenanzeigen

Gleichbehandlungsanwaltschaft: 3 Gleichbehandlungsanwaltschaft: 3. Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit/Politikberatung Workshops / Seminare / Vorträge Medienarbeit Beratung / Unterstützung bei betrieblichen Gleichstellungsvorhaben Berichte Politikberatung Forschung

Wo finde ich was? www.ris.bka.gv.at Internetadresse für Gesetz: www.ris.bka.gv.at Gleichbehandlungsanwaltschaft: Taubstummengasse 11, 1040 Wien 0800/ 206 119 www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at