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Erna Appelt, 2. März 2011 Eine geschlechtergerechte Welt! Ist da noch was zu tun?

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Präsentation zum Thema: "Erna Appelt, 2. März 2011 Eine geschlechtergerechte Welt! Ist da noch was zu tun?"—  Präsentation transkript:

1 Erna Appelt, 2. März 2011 Eine geschlechtergerechte Welt! Ist da noch was zu tun?

2 Erna Appelt, 2. März 2011 Weltweit sind 17% aller Parlamentarier weiblich. Weltweit sind 17% aller Parlamentarier weiblich. Mitgliedsstaaten der EU Mitgliedsstaaten der EU 2008: 24% der Parlarmentsmitglieder sind Frauen 2008: 24% der Parlarmentsmitglieder sind Frauen 1997: 16%. 1997: 16%. Weltweit gibt es in nur 20 Ländern einen Frauenanteil von über 30% in nationalen Parlamenten. Weltweit gibt es in nur 20 Ländern einen Frauenanteil von über 30% in nationalen Parlamenten. Schweden: 47% Schweden: 47% Finnland: 42% Finnland: 42% Niederlande: 39% Niederlande: 39% Dänemark: 37%. Dänemark: 37%.

3 Erna Appelt, 2. März 2011 Frauenanteil in den europäischen Regierungen (2008/09; Auswahl) Schweiz:14% Schweiz:14% Frankreich:18% Frankreich:18% Großbritannien29% Großbritannien29% Österreich:36% Österreich:36% Niederlande:36% Niederlande:36% Norwegen:44% Norwegen:44% Deutschland:46% Deutschland:46% Finnland:47% Finnland:47% Schweden:52% Schweden:52%

4 Erna Appelt, 2. März 2011 Ein globales Dorf? Kindersterblichkeit auf 1.000 Lebendgeburten 1Angola 180,21 2Sierra Leone 154,43 3Afghanistan 151,95 4Liberia138,24 5Niger116,66 20Äthiopien 80,80 203Österreich 4,42 217Finnland 3,47 218Frankreich 3,33 223Schweden 2,75

5 Erna Appelt, 2. März 2011 Müttersterblichkeit pro 100.000 von Müttern Welt gesamt400 Industrieländer9 Afrika820 Nordafrika160 Subsahara-Afrika900 Asien330 Ostasien50 Südasien490 Südostasien300 Westasien160 Lateinamerika und Karibik130

6 Erna Appelt, 2. März 2011 Österreich: Hausaufgaben erledigt?   1867: des Staatsgrundgesetz Art. 2. Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich - betrifft männliche Staatsbürger. Art. 2. Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich - betrifft männliche Staatsbürger.  1920: Bundes-Verfassungsgesetz Art.7 „Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ Art.7 „Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“  1998: Neufassung des Bundes-Verfassungsgesetzes Art. 7 (2): „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“ Art. 7 (2): „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“ (3) „Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.“ (3) „Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.“

7 Erna Appelt, 2. März 2011 Österreich verpflichtet sich!   ILO-Übereinkommen Nr. 100: Über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit; 1953 ratifiziert.   ILO-Übereinkommen 111: Über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf; 1973 ratifiziert.   Europäische Sozialcharta des Europarates; 1969 ratifiziert.   Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; 1973 ratifiziert.   UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW); 1982 ratifiziert: Vorübergehende Sondermaßnahmen zur Herbeiführung einer De-facto- Gleichberechtigung von Mann und Frau sind zulässig.   CEDAW-Fakultativ-Protokoll: Individualbeschwerderecht nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges; 2000 ratifiziert.

8 Erna Appelt, 2. März 2011 Meilensteine der österreichischen Gleichstellungspolitik Gesellschaftliche und politische Modernisierung Österreichs in den 70er Jahren:  Neue Frauenbewegung seit Ende der 60er Jahre: „Das Private ist politisch!“„Das Private ist politisch!“ Gründung von Frauenzentren, Frauenbibliotheken, und - archive, autonome Frauenhäuser, Frauensommeruniversitäten.Gründung von Frauenzentren, Frauenbibliotheken, und - archive, autonome Frauenhäuser, Frauensommeruniversitäten.  Bildungsreform: Schulorganisationsgesetz  Freier Hochschulzugang  Modernisierung des Ehe- und Familienrechts.  Umstellung auf Individualbesteuerung  Einführung der Fristenlösung im Jahr 1974

9 Erna Appelt, 2. März 2011 Meilensteine der Gleichstellungspolitik in Österreich  1979 Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft: Einrichtung der Gleichbehandlungskommission Einrichtung der Gleichbehandlungskommission  SPÖ-Regierung unter Bruno Kreisky richtet 1979 vier Staatssekretärinnen ein, darunter: Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen: Johanna Dohnal. Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen: Johanna Dohnal. 1981: Frauenförderprogramm für den Bundesdienst 1981: Frauenförderprogramm für den Bundesdienst  1990: Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes: Ausweitung auf Begründung, Verlauf und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Schadensersatzregelung; Ausweitung auf Begründung, Verlauf und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Schadensersatzregelung; Einrichtung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen. Einrichtung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.

10 Erna Appelt, 2. März 2011 Weitere Institutionalisierung  1989: Aufnahme des Vergewaltigungstatbestands als Antragsdelikt bei Begehung in Ehe oder Lebensgemeinschaft in das Strafrecht; seit 2004 in Österreich, Deutschland und der Schweiz: Offizialdelikt. seit 2004 in Österreich, Deutschland und der Schweiz: Offizialdelikt.  1993: Bundesgleichbehandlungsgesetz für den Bundesdienst mit einem explizitem Frauenfördergebot.  1997: Novelle des Gewaltschutzgesetzes: gewalttätige Personen können aus Wohnungen weggewiesen werden gewalttätige Personen können aus Wohnungen weggewiesen werden  2009: 2. Gewaltschutzgesetz  2004: Ministerratsbeschluss zur Umsetzung von Gender Budgeting  2010: Gender Budgeting verfassungsrechtlich verankert.

11 Erna Appelt, 2. März 2011 Bildungsniveau von Männern und Frauen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren

12 Erna Appelt, 2. März 2011 Entwicklung der mittleren Bruttojahreseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen

13 Erna Appelt, 2. März 2011 Und heute?


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