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Antidiskriminierungsstelle OÖ
Mag. Martina Maurer 17. Oktober 2013
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Diskriminierungsgründe
ethnische Zugehörigkeit Religion Weltanschauung Behinderung Alter sexuelle Orientierung Geschlecht
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Anwendungsbereich des Oö. ADG
Gesundheit Soziales Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen Zugang zu Wohnraum Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und Berufsberatung Dienstrecht
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Rechtsfolgen von Diskriminierung und Belästigung
in begründeten Fällen Schadenersatzanspruch (einklagbar bei den ordentlichen Gerichten) Dienstpflichtverletzung Verwaltungsübertretung (einzubringen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde) : Strafe bis zu € 7.000,-
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Besonderheiten des Verfahrens
Umfang des Schadenersatzes Beweislastumkehr Benachteiligungsverbot
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Herausforderungen des Verfahrens
fehlende Informationen über rechtliche Möglichkeiten und Beratungsstellen wenig Transparenz, schwierige Beweislage Abhängigkeiten Kostenrisiko
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Wie unterstützt die Antidiskriminierungsstelle?
Beratung von Betroffenen Vorlage von Empfehlungen und Durchführung von unabhängigen Untersuchungen im Zus. mit dem Diskriminierungsverbot Begutachtung und Anregung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Vernetzung mit Nichtregierungsorganisationen Öffentlichkeitsarbeit Monitoringstelle
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Antidiskriminierungsstelle des Landes OÖ Klosterstraße 7 4021 Linz Tel: 0732/
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